Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1966

/ Nr.3

- S.3

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Amtsblatt drr Landeshauptstadt Innsbruck
sich Ihre (Gemeinde es sich zur Ehre anrechnet. Sie zur
Feier Ihrer politischen Mündigleil einzuladen,
Sie haben siechte erlangt, aber auch Pflichten übernommen, deren Ausmaß und Bedelltllilg Sie nicht
unterschätzen mögen. Sie alle sind Bürger llnserer
Stadt, aber auch Bürger unseres Laildes und unseres
Staates, und das Bewußtsein. Iimsdrucker. Tiroler.
Österreiclier zu sein, ersiilll uns alle niii ln"rechügicm
Stolz.
Ich bin überzeugt. Sie allc sind stolz aus unser
schönes Innsbruck, Aber nehmen wir es nicht oft als
Eelbstoerständlich hin, das; wir in unserer Stadt gute
Strafen. Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser,
Abwasseranlagen und elektrischen Strom, Schulen,
Sportstätten. Partanlagen, öffentliche Verkehrsmittel,
Heime. Theater und viele andere Knltur-, Wohlfahrtsund Versorgungsdienste vorfinden, für die die Stadtoerwaltung verantwortlich ist. Um hier mitverantwortlich zu seiu und mitzuarbeiten, daß diese Einrichtungen erhalten, gepflegt und immer weiter ausgebaut
werden, ist nunmehr auch eine Lebensaufgabe von
Ihnen geworden.
Meinem Versuch, Ihnen die Tragweite der nunmehr
übernommenen politischen Rechte und Pflichten kurz
vor Augen zu führen, möchte ich einige Bemerkungen
voranstellen".
W i r sprechen von der persönlichen Freiheit. Diese
Freiheit kann aber nur gesichert werden, wenn jeder
bereit ist, zuzugestehen, daß auch der andere Rechte hat.
W i r sprechen hier von der gesellschaftlichen Freiheit"
die in ihr eingeschlossenen Rechte werden seit der Neuzeit kurz als Menschenrechte bezeichnet. Ich darf Ihnen
einige aufzählen! die Freiheit des Gewissens: die
Freiheit der Religionsausübung; es ist des Menschen
Recht, sich seine Beziehung zu seinem Schöpfer angelegen sein zu lassen und den daraus sich für ihn ergebenden Verpflichtungen zu entsprechen; das Recht auf
das eigene Leben und die Unverletzlichkeit der Person,
das heißt das Recht des Menschen zur Erhaltung seines
Lebens; das Recht auf die eigene Ehre, d. h. auf den
guten Ruf iil der Gemeinschaft; das Recht auf Privateigentum unier Einhaltung der sozialen Verpflichtungen daraus; das Recht zum Unterhaltserwerb und der
freien Berufswahl, d. h. zur Sicherung der Lebensnotwendigteiten durch Arbeit; das Recht zur Ehe und
zur Erziehung der eigenen Kinder; das Recht der
freien Meinung auch durch das gesprochene und geschriebene W o r t ; das Recht der freien Vereinigung
und das Recht zur Mitbestimmung in der Ordnung
lind Verwaltung des Gemeindewesens.
Diese Freiheilsrechle sichert uns die Demokratie,
das heißt die Herrschaft des Volkes durch das Volt,
fiir das Volk. Demolratie verpflichtet zur Toleranz.
Es gehört zum Wesen der Demokratie, daß man seine
eigene Ansicht wahrt, aber die Meinung des anderen
achtet lind respektiert. Die Freiheit, die ich für mich
selbst iil Anspruch nehme, muß ich auch meinen M i t menschen zubilligen.
W i r sprechen von der Gemeinschaft. Ann ist jeder
Mensch von der Wurzel her nur er selbst in Antwort
ans den anderen. Ohne den anderen lomml der
Mensch nicht zu sich selbst, kann er überhaupt nicht
Mensch werden. Er erwacht an der Liebe eines anderen
Menschen, entwickelt sich in einer Gemeinschaft. Der

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Mensch ist von seinem Ursprung her Mitmensch, lind
je mehr er Mitmensch ist. das heißt, je mehr Menschlichteit er von seinem Mitmenschen empfangen hat und
wiederum ausstrahlt, desto mehr ist er selbst Mensch.
Die wesentlichen Aufgaben des Staates ergeben sich
alls dem Zweck und Ziel des Staates, nämlich das
Wohl seiner Glieder zu fördern, zn sichern lind nach
innen und außen zu schützen.
Aus dem Vorhergesaglen ersehen Sie, daß die
Menschen ihrer natürlichen Anlage nach des Zusammenlebens und Zusammenwirkens in der staatlich
organisierten Gemeinschaft bedürfen, um die ihnen
gesetzten Zwecke zu erreichen und zu verwirklichen! die
Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichteil, den
Schutz der Familie, die Begründung einer materiellen
und geistigen Kultur, so daß alle ill den Gennß der
Früchte dieser Kultur kommen können. Die Anfgabe
des Staates als Verwirklichnng des Gemeinwohls
kann natürlich niemals unabhängig voll der Verwirklichung dieser menschlichen Zwecke gedacht werden.
Sie ersehen, welche Bedeutung der Gemeinschaft an
sich, welche Bedeutung aber auch der höchsten menschlichen Gemeinschaft, dem Staate zukommt. Die Formung der Gemeinschaft, die Formung unseres Staates
ist nunmehr weitgehend in I h r e Hände gelegt.
W i r wollen unseren Veitrag dazu leisten, gerade
weil wir wissen, daß w i r in einer Zeit schwerer Auseinandersetzungen leben und diese auch für unser aller
Geschick mitbestimmend sind. I m Vewnßtsein, daß von
der treuen Pflichterfüllung jedes einzelnen im Kleinen
wie im Großen die Zukunft unseres Vaterlandes abhängt, übernehmen Sie einen Teil der Verantwortung
fiir Land und Volk.
I n der österreichischen Bundesverfassung bildet die
Herrschaft des Volkes einen ihrer Grundpfeiler. Dazu
aber ist die Mitarbeit und Mitverantwortung aller
erforderlich. Es erwachsen somit den Bürgern eines
demokratischen Gemeinwesens Rechte und Pflichten,
die von ihnen gekannt und geachtet werden müssen, um
den Staat zu einer lebendigen Gemeinschaft seiner
Bürger zu gestalten. Soll die Zukunft unseres demokratischen Staates gesichert sein, muß allen voran die
österreichische Jugend von den Rechten und Pflichten
des Bürgers einer Demokratie auch Gebrauch machen.
Die Demokratie ist jene Staatsform, die dem Wesen
und der Würde des Menschen am ehesten entspricht.
Der Würde des Menschen, der nicht als Sklave, auch
nicht als Sklave eines allmächtigen Staates, erschaffen
wurde. Die echte Demokratie kennt keinen Untertan
und Vefehlsempfänger, sondern nur Staatsbürger.
Diesen gewährt sie die größtmögliche Freiheit, bürdet
aber jedem einzelnen auch die größte Verantwortung
auf. Die Demokratie findet ihre Begründung in der
Willensfreiheit des Menschen, ihre Grenzen aber im
Gewissen. I n die sterblichen Hände des Menschen ist
die Macht gelegt, alle Formen menschlicher Armut,
aber auch alle Formen menschlichen Lebens abzuschaffeil. Bleiben wir immer eingedenk, daß Gottes Werk
hier auf Erden wahrhaft unfer eigenes sein muß.
Sie haben das aktive Wahlrecht erlangt. Sie werden
immer wieder Gelegenheil haben, bei Wahlen I h r e
Stimme in die Waagschale zu werfen und damit entscheidend den Weg Innsbrucks. Tirols und Österreichs
uorzuzeichuen. jenes Österreichs, das allen Voraus-