Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1966

/ Nr.3

- S.1

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1966

Aus dem Gememdcrat
An, 21. Februar 1966 trat der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck zu einer Geschäftssitzung
zusammen. Stadtrat Zschiegner und Gemeinderat
Dr. Kögl (beide ÖVP) sowie Stadtrat Gastl und
Gemeinderat Dr. Salcher (beide SPÖ) waren am
Erscheinen verhindert. An ihrer Stelle waren die
Ersatzleute Josef Kircher und Reinhold Stoll (beide
Ö V P ) sowie Franz Schwarzbauer und Erich Schuster
(beide SPÖ) einberufen worden. Die Angelobung der
ersten drei war noch ausständig und wurde von Bürgermeister Dr. Lugger zu Beginn der Sitzung vorgenommen.
Hierauf beglückwünschte Bürgermeister Dr. Lugger
im Namen des Gemeinderates Bürgermeister-Stellvertreter Obenfeldner und Gemeinderat Eichler zur
Verleihung des Ehrenzeichens des Landes T i r o l und
dehnte die Glückwünsche auf den ehemaligen Stadtrat
Dipl.-Ing. Hradetzky aus, dem diese Ehrung ebenfalls
zuteil geworden war.
Anschließend berichtete Bürgermeister Dr. Lugger
über einen Antrag des Stadtsenats. Der Antrag war
auf Grund von Ansuchen der Personaluertretungen
der Hoheitsverwaltung und der Stadtwerke zustande
gekommen und führte zu folgendem Beschlüsse:
1. Die mit den vier Gewerkschaften des öffentlichen
Dienstes vereinbarte Itbergangsregelung für die im
Jahre 1966 zu erwartende Gchaltsregelung wird auf
die städtischen Bediensteten angewendet.
2. Den Empfängern der Hanshaltszulage bzw. der
Kinderquote zur Haushaltszulage wird rückwirkend
mit 1. Jänner 1966 eine Ergänzungszulage auf
200.
Schilling gewährt.
3. V i s zu einer Novellierung des Innsbrucker Gemeindebeamlengesetzes gilt vom Urlaubsjahr 1966 an
das Urlaubsauomas; nach den Bestimmungen des ß 42
der Dienstpragmalik in der Fassung der Novelle 1965,
B G B l . Nr. 165/1965. Bediensteten, die nach der gegenwärtigen Regelung einen Höhelen Urlanbsanspruch
haben, wird dieser gewahrt.
Ebenfalls aus Antrag des Stadlseiials wurde der
Hauptgenossenschnft des Siedlerbundes, gemeinn. reg.
Gen. m. b. H.. auf der Liegenschaft E.-Zl. 143k l"i.
KG. Pradl, für ein Darlehen des Landeswohnbnufouds von 900,000. Schilling vor dem Pfandrecht der
Stndtgemeinde der Vorrang eingeräumt.
Gemeinderat Slerzinger berichtete über einen Antrag des Vertehrsausschusses. der in folgender Form
angenommen wurde!

„ I u Anbetracht der Tatsache, das; der § 93 der
Straßenverkehrsordnung 1960, V G B l . Nr. 159. die zur
Durchsetzung der Gehwegreinigung erforderlichen Vorschriften enthält, wird die ortspolizeiliche Vorschrift
vom 8. November 1938 außer Kraft gesetzt.
Da die Magistratskundmachung vom 10. Dezember
1938, betreffend den Zwangsanschluß für die Reinigung der öffentlichen Gehwege an die städtische
Straßenreinigung, die vom vorliegenden Aufhebungsbeschluß unberührt bleibt, im Punkt 1 (Geltungsbereich) einen Hinweis auf die Ortspolizeiliche Vorschrift
vom 8. November 1938 enthält, wird dieser Punkt
hinsichtlich seines ersten Absatzes wie folgt abgeändert:
I n nachstehend bezeichneten Teilen des verbauten
Straßengebiets von Innsbruck sind die Eigentümer
von Gebäudeu und Grundstücken oder deren gesetzliche
Vertreter, bei juristischen Personen deren Organe,
verpflichtet, die Reinigung und Sandstreuung der an
die Gebäude und Grundstücke grenzenden öffentlichen
Gehwegflächen während des ganzen Jahres durch die
.städtische Straßenreinigung" im Rahmen der darauf
Bezug habenden Vorschriften des § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, V G V l . Nr. 159, durchführen

zu lassen."
Anträge des Finanzausschusses trug dessen Obmann
Stadtrat Dr. Seykora vor. Nach der Bewilligung einer
Reihe von Nachtragskrediten wurden für die Einrichtung der Volksschule Allerheiligen und des neuen
Stadtarchivs in der Vadgasse Kredite von 300.000.—
und 85.000.— Schilling freigegeben.
Der Innsbrncker Turnverein 1863 erhält eine Subvention von 25.000.— Schilling für den Einban einer
Schiebewand in der Turnhalle.
Dem ..Weltbund der Auslandsö"sterreicher" wurde
eine Subvention von 73.000.
Schilling gewährt,
das ist die Hälfte der Kosten, die ihm anläßlich seiner
in Innsbruck abgehalteuen Iahrcsuersammlnng entstanden sind. Gleichzeitig wurde vorgesehen, daß künftig für derartige Zuschüsse eine Begrenzung gelten soll.
Über die Anträge des Bauaussclmsses berichtete der
Obmann Stadtrat I n g . Fritz.
Für die Bebauung des Gebietes Pradl-Amras uud
die südseilige Verbreiterung der Wörndlestraize wurde
der H"lnderilngsplan 63/Ix» beschlossen nnd das entsprechende Teilstück des Bebauungsplanes 63/p. genehmigt
am 3. Februar 1959. Z l . V^-63/56. außer Kraft gesetzt.
Für das Gebiet zwischen der Rosegger- und der