Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1966

/ Nr.2

- S.4

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Amtsblatt drr ^andcshlinptsl^dl Innsbruck

Gemeindewahlbehörde Innsbruck-Etndt
Zl. N
23/1966
Betrifft: ".»l^lionalratvwahl 1l»l>6

Ii,n.b>»ä, am ^V Kä

Kundmachung
zur Durchführung der Nationalratswahl am Tonntag, den ll. Ntärz 19Ml. Wahlpflicht:
Für die Wahl zum Nationalrat besteht Wahlpflicht,
Es sind daher die Wahlberechtigten und im WählerVerzeichnis der Stadt Innsbruck eingetragenen Personen verpflichtet, am Wahltag innerhalb der Wahlzeit vor der zuständigen Sprengelwahlbehö"rde zu erscheinen und ihre Stimme abzugeben. Wer sich dieser
Verpflichtung ohne gerechtfertigte Entschuldigungsgründe entzieht, begeht eine Verroaltungsübertretung
und wird vom Stadtmagiftrat Innsbruck mit einer
Geldstrafe bis zu 8 1000.—, im Falle der Uneinbringlichkcit mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft (H 105
NWO. 1962, VGVl. Nr. 246/1962).
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Wahlort, Wahlzett, Verbote:
Die Wahlhandlung findet in den mit eigener Kundmachung bezeichneten Wahllokalen in der Zeit von
7—17 Uyr durchlaufend
statt.
I m Gebäude des Wahllokals und in einem Umkreis von 20 Meter vom Eingang des Wahllokales
entfernt ist am Wahltag jede Art von Wahlwerbung,

insbesondere anch durch Ansprachen an die Wähler,
durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder
von Kandidatenlisten u. dgl., ferner jede Ansammlung
sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten,
Dieses Verbot bezieht sich nicht auf die dem Wahllotal gegenüberliegende Straßenseite. Das Verbot des
Tragens von Waffen bezieht sich außerdem nicht auf
jene Waffen, die am Wahltage von öffentlichen, im
betreffenden Umkreis im Dienste befindlichen Sicherheitsorganen nach ihren Dienstvorschriften getragen
werden müssen.
^er Ausschank von alkoholischen Strünken ist am
Tage vor der Wahl ab 20 Uhr und am Wahltage selbst
^ " 29 uhr allgemein verboten (H 62 NWÖ 1962,
NGVl. Nr. 246/1962).
Übertretungen dieser Verbote werden vom StadtMagistrat Innsbruck als Verwaltungsübertretung mit
einer Geldstrafe bis zu 8 1000.—, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu 4 Wochen geahndet
si? 56 NWO. 1962, VGVl. Nr. 246/1962).

Der Gemeindewahlleiter:
Dr. Trentinaglia e. H.
Obermagistratsrat

Analyse und Struktur des Fremdenverkehrs in Innsbruck einschließlich
Hungerburg und Igls
.. Es ist unvermeidlich, die Ausführungen zumindest mit einigen Ziffern aus den abgelaufenen Fremdenverkehrsjahren zu beginnen.
Fremdenverkehrsjahre
Niichtigungen
Innsbruck
Igls
gesamt:
Aufenthaltsdauer
Innsbruck
Igls
Ausliinderreihung:
Innsbruck

1954/1955

1959/1960

1964/1965

727.411
143.057

998.803
195.788

1,062.585
215.863

870.468

1.194.591

1,278.448

1,5 Tage
6,7 Tage

1.6 Tage
7.3 Tage

1.8 Tage
8.3 Tage

125.974 I)
113.811 (;li
83.441 1^8^
38.543 I
30.520 1"

156.250 I)
11 5.621 l!8/V
105.133 ( , i ;
41.073 I"
35.091 1

90.733
76.874
56.189
36.572
30.988

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