Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1966

/ Nr.2

- S.2

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 2

für Wachlhundc und Hunde, die in Ausübung ein^o Berufes oder Gewerbes gehalten werden, sowie für Melde-, S a n i täts-, Schiltz- und Fährtenhunde
8 20.—
als Zwingersteuer für jeden Hund
8 50.—
jedoch für einen Zwinger höchstens
8 200.—
11). Die Abgabe zum Etrahenbauaufmand der Gemeinde auf Grund des Landesgesetzes vom 8. Februar 1900 ( L G V l . Nr. 10/1960) und der Verordnung der Landesregierung vom 31. M a i 1960
( L G V l . Nr. 22/1960) unter Anrechnung des vom
Gemeinderat am 7. J u l i 1960 beschlossenen Einheitssatzes von 8 5.— für jeden Kubikmeter umbauten Raumes der die Abgabepflicht begründenden Bauwerke und Vauwerksteile.
11. Die Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen auf Grund des
Landesgesetzes vom 23. J u l i 1956 ( L G V l . Nr. 23/
1956) zu dem vom Gemeinderat am 30. J u l i 1956
beschlossenen Hundertsatz von 3 v. H. der Roheinnahmen.
12. Gebühren von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, insbesondere
a) die Mullabfuhrgebühren zu den vom Gemeinderat am 20. Jänner 1960 beschlossenen Sätzen"
d) die Gehwegreinigungsgebühren zu den vom Gemeinderat am 14. A p r i l 1951 beschlossenen Sätzen;
c) die Kanalgebühren und Ritschenreinigungsgebühren zu den vom Gemeinderat am 20. Jänner
1960 beschlossenen Sätzen,"
ä) die Kanalanschluhgebühren auf Grund der Vorschrift vom ?. J u l i 1960 übe^r die Erhebung von
Kanalanschlußgebühren
unter
Anrechnung

eines Einheitssatzes von 8 75.^ , d. i. ein Achtzehntel der durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten von derzeit 8 1350.— bei einem Meter
Mischwasserkanal;
e) die Nlarttgebühren zu den Sätzen der vom Gemeinderat am 25. September 1964 angeschlossenen Marktordnung,"
l) die Gebühren für die Leistungen der FriedhöfeVerwaltung zu den vom Gemoinderat am
30. Jänner 1958 bzw. am 21. März 1963 beschlossenen Sätzen,"
ss) die Gebühren des Schlacht- und Viehhofes auf
Grund der vom Gemeinderat am 6. März 1958
beschlossenen Gebührenordnung samt Gebührentarif mit den vom Gemeinderat am 20. Jänner
1960 und 6. Dezember 1960 beschlossenen Abänderungen;
K) die Gebühren für die Leistungen der Wasenmeisterei zu den vom Gemeinderat am 20. Jänner 1960 beschlossenen Sätzen;
i) die Gebühren für die Leistungen der Desinfektionsanstalt in der vom Gemeinderat am
24. J u n i 1949 beschlossenen Höhe bzw. hinsichtlich der Transportgebühren nach dem jeweiligen Tarif der Freiwilligen Rettungsgesellschaft.
Der Iahresertrag dieser Gebühren überschreitet
nicht das Iahreserfordernis für die Erhaltung,
den Betrieb und die Amortisation der Einrichtung
oder Anlage.
13. Die Verwaltungsabgaben auf Grund der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung und anderer
Gesetzesvorschriften.
Die Gebühren und Entgelte für die Leistungen
sonstiger städtischer Betriebe, Anstalten und Einrichtungen nach den bei diesen ersichtlich gemachten
Tarifen.

Vezirkswahlbehörde
Innsbruck-Stadt

Innsbruck, am 27. Jänner 1966

Z a h l : L —22/1966
B e t r i f f t : Nationalratswahl 1966, Zusammensetzung der Vezirkswahlbehörde.

Kundmachung
Gemäß § 17 Abs .5 der N3LO. 1962, VGVl. Nr.
246/1962, werden die Namen der Mitglieder der Vezirksmahlbchörde Innsbruck-Stadt kundgemacht:

Stellvertreter: Amtsrat Hans Ö h l e r, hier, Magistratsableilung I.

2. S t R . Dr. Theodor Seykora, Innsbruck, Hunoldstraße 10
3. S t N . Arthur Haidl, Innsbruck. Fischnalerstraße 22
4. S t R . Hermann Zschiegner, Innsbruck, Franz-Fischer-Straße 31
5. StR. Anton Fritz, Innsbruck, Franz-Fischer-Straße
Nr. 5
6. GR. Otto Schwarz. Innsbruck, Hunoldstraße 3

Beisitzer der ÖVP:

Ersatzmänner der Ö V P :

Vezirlswahlleiter: Senatsrat Dr. Hermann K n o l l,
hier, Magistratsabteilung I.

1.VVGM. Hans Maier, Innsbruck, Ing.-ThommenStraße 2

1. GR. Nomuald Nicscher, Innsbruck, Neichenauer
Straße 90 6