Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1966

/ Nr.1

- S.11

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Amtsblatt der LcmdeslMiptstadt Innsbruck

Rummer I

späler begann scine barriere alo Dirigent iu gelegentlichen Konzert- und Overnaufsiihrungen in Wien. Non
193.^ bis 191") war Prof. A^agner Overntapellineister
in lhraz. lül.") wurde er als lünsllerischer Keiler an das
Mozarteumorchester nach Salzburg berufen, wo er
nebenbei die Oper am Lanoesthealer leitete. Von
1945 bis 1951 war er überdies Professor am Mozarteum und in dem folgenden Jahrzehnt (heneralmusitdiretlor der Stadt Münster in Westfalen. I960 lam
Prof. A^agner als Mnsildirellor »ach Innsbruck.

Seite 9

Betriebe, die bereits laufend die monatliche Steuererklärung vorgelegt haben, sind von der Abgabe einer
befreit.
Der Abteilungsleiter:
Dr. H e r b e r t e. H.
Senatsrat
Abteilung I I I
II1-17/1966
4. Jänner 1966

Kundmachung

Abteilung l i l

betreffend Hundesteuer 1966

4. Jänner 1W6

Kundmachung
betreffend die Entrichtung der Grundsteuer 1966
Soferne die Grundsteuer für das Jahr 1966 im
Einzelfalle nicht mit besonderem schriftlichen Vefcheid
bemessen wird, ist sie im Sinne der tz§ 2tt und 29
Abs. 1, 2 und 3 Grundsteuergesetz 1955 ( V G V l . Nr.
149/1955, in der Fassung der Vundesgesetze V G V l .
Nr. 146/1963 und V G V l . Nr. 327/1963, V G V l . Nr.
182/1965) bis zur Zustellung eines neuen Bescheides
unter Zugrundelegung des zuletzt festgesetzten Iahresbetrages, und zwar bis zu einem Iahresbetrag von
200.^ Schilling am 15. M a i , über 200.— Schilling
mit je einem Viertel an den Fälligkeitstagen 15. Februar, 15. M a i , 15. August und 15. November 1966.
unaufgefordert an die Stadthauptkasse, Innsbruck,
Maria-Theresien-Straße 18, zu entrichten.
Der Abteilungsleiter:
Dr. H e r b e r t e.h.
Eenatsrat
Abteilung I I I
111-19/1966
4. Jänner 1966

Kundmachung
betreffend Lohnsummensteuer 1965
Alle gewerbesteuerpflichtigen Betriebe (auch F i l i a len, Zweigniederlassungen, Auslieferungslager usw.),
die im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck auch
nur in einem Atonal des Jahres 1965 lohnsummensteuerpflichtig waren, werden aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebene, nach Kalendermonaten aufgegliederte Lohnsummensteuerertlärung dem Stadtfteueramt Innsbruck. Mliria-Theresieii-StllM 18,
3. Stock, Zimmer 201. spätestens bis Ende Februar
1966 abzugeben.
^ohnsnininensteucrpflichi besteht, wenn die Vruttolohnsumme des Gesamtbetriebes in einem Monat
1500.
Schilling übersteigt.
Diese Dlndüiachung gilt als amtliche Aufforderung
zur Abgabe einer Lohusunnnensteuererklärung.

Die Hundesteuer für 1966 ist für im Stadtgebiet
von Innsbruck gehaltene, mehr als drei Monate alte
Hunde längstens bis zum 31. Ntärz 1966 bei der Stadttasse Innsbruck nach vorheriger Einholung der Steueruorschreibung beim Stadtsteueramt Innsbruck, M a r i a Theresien-Ttraße 18, 3. Stock, Zimmer 202, i n der
bisherigen Höhe nach Maßgabe der an der Amtstafel
im Rathaus ersichtlichen Vorschriften einzuzahlen.
Der Abteilungsleiter:
Dr. H e r b e r t e. H.
Senatsrat

Stellenausschreibung
Beim Stadtmagistrat Innsbruck, Gesundheitsamt,
wird der Posten für eine medizinisch-technische Assistentin (Verwendungsgruppe L, gehobener Fachdienst)
zur Besetzung ausgeschrieben. Die allgemeinen Erfordernisse für die Aufnahme sind:
1. Österreichische Staatsbürgerschaft
2. Unbescholtenheit und politische Verlählichkeit
3. Lebensalter von nicht mehr als 25 Jahren
4. Körperliche und geistige Eignung
5. Absolvierung einer Mittelschule mit staatsgültigem Reifezeugnis
6. Absolvierung einer Schule für den medizinischtechnischen Fachdienst m i t abgelegter Prüfung.
Die mit einem 1U.— Schilling-Stempel versehenen,
ordnungsgemäß belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, Leumuudszeugnis, Geburtsschein, Reifezeugnis und Zeugnis über die abgelegte Prüfung für medizinisch-technische Assistentinnen,
amtsärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung)
sind bis längstens 28. Februar 1967» unter persönlicher
Vorstellung beim Leiter des Städtischen Gesundheitsamtes, Stadtphnsitus Dr. Unterrichter, ssallmeranerstrasze 1/1., Zimmer Nr. 339, Rathaus, an Wochentagen
von 111 bis 12 Uhr (mit Ausnahme von Samstagen)
einzureichen. Den «besuchen ist eine turze Darstellung
des Lebenslaufes mit Lichtbild beizuschlieszen.
Der Magistratodirektor:
Dr. Ntangutsch e. h.