Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1966

/ Nr.1

- S.2

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Aufgabe, alles zu tun, was dieses Ziel fördert, insbesonders auf dein Gebiete der großen Planungen.
Vei neuen Siedlungen und Verkehrsplanungen wird
nunmehr auch, medizinisch beurteilt, immer auf die
Erholungsmöglichteiten Rücksicht zu nehmen sein.
Wenn ich nun nochmals auf das «ergangene Jahr
zurückblenden darf, bleibt in dankbarer Erinnerung
die Tatsache, daß die Stadt Innsbruck im vergangenen
Sommer, als viele Orte unserer Heimat von schweren
und schwersten Katastrophen durch Hochwasser heimgesucht wurden, fast unberührt blieb, so daß uns
Gelegenheit geboten war, in solidarischem Geist den
Geschädigten zu helfen.
All das Gesagte betrachtend, dürfen wir wohl mit
Dankbarkeit und Genugtuung feststellen, daß 1965 ein
erfolgreiches Jahr war und daß ein glücklicher Stern
über unserer Stadt weilte.
Was das neue Jahr 1966 bringen wird, weiß niemand. Doch möchte ich auf zwei Momente hinweisen,
die für unsere Stadtverwaltung von geradezu historischer Bedeutung sein werden.
Zunächst ist es das Inkrafttreten des novellierten
Stadtrechtes mit 1. Jänner 1966. Es wurde dadurch
ein historisch gewachsenes Stadtrecht logischer ausgebaut, die Kompetenzen klarer gefaßt und die seit
vielen Jahrzehnten versprochene Selbstverwaltung der
Gemeinde ausgesprochen gestärkt. Was uns leitende
Beamte mit besonderer Freude erfüllt, ist hiebet, daß
die gesetzliche Verankerung, daß der Stadtmagiftrat
nicht — wie bisher — ein Hilfsorgan ist, sondern in
Zukunft als Organ zu fungieren hat, und daß die
ganze Stadtverwaltung auf ein stärkeres Fundament
gestellt ist. Es wurde ihr ein neues Instrument vom
Gesetzgeber in die Hand gelegt.
Die zweite Tatsache ist wirklich ein Instrument im

wahrsten Sinne des Wortes. Es ist die „Elektronische
Datenverarbeitungsanlage", die im kommenden Jahr,
fast genau auf den Tag, in Betrieb genommen wird.
Weil wir aber den Menschen und die Menschenwürde höher als die Technik einschätzen wollen, wird
es unser oberstes Ziel sein müssen, dafür Sorge zu
tragen, daß trotz Technik der Innsbrucker Bürger nie
das Gefühl bekommt, daß er von Eleltronen und
Magnetbändern beherrscht wird.
Weihnachten und Neujahr beinhalten immer Ende
und Anfang. Ich möchte Ihnen, Herr Bürgermeister,
und den Mitgliedern des Stadtrates namens der
ganzen Hoheitsuerwaltung herzlich wünschen, daß Sie
trotz aller Arbeitsfülle mit einem glücklichen Gefühl
das alte Jahr beschließen und daß das neue Jahr für
Sie persönlich, für Ihre Arbeit, aber auch für unsere
Mitarbeit einen guten Stern haben möge.
Für den erkrankten Generaldirektor der Stadtwerke
gab Direktor Ing. Eroce eine kurze Überschau über die
geleistete Arbeit der Stadtwerke auf ihren mannigfaltigen Arbeitsgebieten. Er erinnerte an den Ausbau
der städtischen Gärtnerei, der Wasserbehälter und die
Vollendung des Gasspaltwerkes. Auch der beachtliche
Fortschritt an den Arbeiten am Elektrizitätswerk
Untere Sill dürfe nicht übersehen werden.
I n seinen Dankesworten stellte Bürgermeister
Dr. Lugger fest, daß für eine Stadt eine ständige Zuwanderung ein wesentlich günstigeres Zeichen sei als
Abwanderung. Man fühlesichdort eben wohl. Ebenso
sei Arbeitsüberfülle besser als Arbeitslosigkeit. Es
würden im kommenden Jahre große Bauvorhaben zu
bewältigen sein. Besonders das rasche Fortschreiten
des Autobahnbaues werde Innsbruck geradezu zu
einer großen Baustelle werden lassen.

Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
trat am 16. Dezember 1965 zu einer Geschäftssitzung
zusammen.
Eingangs der Sitzung wurde Gemeinderat Erich
Fritz, der wegen Erkrankung an der konstituierenden
Sitzung des Gemeinderates am 5. November 1965 nicht
teilnehmen konnte, angelobt.
Bürgermeister Dr. Lugger brachte einen Brief des
Bischofs von Innsbruck, Dr. Paulus Rusch, zur Kenntnis, in welchem darauf hingewiesen wird, daß die
Stadt Innsbruck Patron der Pfarren St. Jakob,
St. Nikolaus und Dreiheiligen ist, und die Kirche sich
verpflichtet, die Patronatsrechte der Stadt Innsbruck
zu gewährleisten.
Hierauf referierte Bürgermeister Dr. Lugger über
Anträge des Stadtrates, die zu folgenden Beschlüssen
führten:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Novelle zum
Innsbrucker Stadtrecht wird an die Tiroler Landesregierung der Antrag gestellt, mit Wirkung vom
31. Dezember 1965 eine Verordnung zu erlassen, daß
folgende Angelegenheiton des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt der Vundespolizeidirektiun Innsbruck
zur Besorgung übertragen werden:

1. die örtliche Sicherheitspolizei,
2. die örtliche Veranstaltungspolizei,
3. die örtliche Straßenpolizei,
4. die Flurpolizei,
5. die Sittlichteitspolizei,
6. die Überwachung der Einhaltung der von der Gemeinde nach tz 6a Abs. 3 des Innsbrucker Stadtrechtes erlassenen Verordnungen.
Zur Erweiterung des Wohnbauprogrammes verkauft die Stadtgemeinde Innsbruck an die Tiroler
Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft „Wohnungseigentum" diestädtischeGrundparzelle 1221/8. KG Pradl.
Die Gesellschaft hat darauf zwei Wohnhochhäuser mit
je 40 Wohneinheiten zu errichten.
Die Stadtgemeinde Innsbruck tauscht mit der
„Neuen Heimat" Grundstücke. Sie übergibt das westlich des Campingplatzes an der Neichenaucr Straße
gelegene städtische Grundareal in einem Ausmaß von
14.47N in". Dafür übereignet die „Neue Heimat" der
Stadtgemeinde ein im Naume Arzl-Süd gelegenes
Grundareal in einem Ausmaß von 13.575 i>^. Die
„Neue Heimat" wird auf dem Tauschareal 3 Hochhäuser mit je 60 Wohnungen errichten.
Infolge Erhöhung der Kosten des Wohnhaus-