Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1965

/ Nr.2

- S.2

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer 2

Aus dem Gemeinderat
Am 2<;. Jänner 1965 fand eine Geschäftssitzung des
Iunsbrucker Gemeinderates statt.
Berichterstatter Bürgermeister Dr. Lugger:
I m Sinne des seinerzeitigen Beschlusses über Förderungsdarlehen wurde der Tiroler Gemeinnützigen
Woliuungsbau- und Siedlungsgenossenschaft mit beschräntler Haftung ein Darlehen von 754.400.— Schilling gewährt. Das Bauwerk, für welches dieses Darlehen bestimmt ist, steht bereits im Rohbau in der Radetztystraße. Die Wohnungen werden durch die Stadtgemeinde besiedelt.
Die Stadtgemeinde übernimmt die Haftung als
Bürge und Zahler gemäß § 135? A V G V . für ein Entschuldungsdarlehen von 1,000.000.— Schilling, das der
Unternehmer Max Witsche!, der in der städtischen
Schottergrube in Kranebitten vertraglich Schottermaterial aufzubereiten hat, bei der Sparlasse der Stadt
Innsbruck aufnimmt.
Berichterstatter Stadtrat Zschiegner:
Der mit Bescheid des Vundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 29. Dezember
1964 genehmigten Erhöhung der Tarife für elektrische

Energie und für die damit zusammenhängenden Nebenleistungen wird zugestimmt. Die Neuregelung tritt
mit der Februar-Rechnung in Wirkung.
Berichterstatter Stadtrat I n g . Fritz!
Auf Empfehlung des Vauausschusses wurden der
Bebauungsplan Nr. 108, V i l l , östlich Viller Straße,
weitcrs der Änderungsplan Nr. 63/!)l, Pradl Amras,
Neichenauer Straße—Roßbachstraße, beschlossen und
gleichzeitig der Bebauungsplan Nr. 63/^< außer Kraft
gesetzt. Ferner wurde die Legende des Bebauungsplanes Nr. 16/F, Vereich Vienerstraße—Kapuziueigasse,
geändert.
Mehreren Ansuchen um Ausnahme inni, ^ 7,, der
Innsbrucker Bauordnung und um Verringerung der
vorgeschriebenen Vorgartentiefe wurde stattgegeben.
Vaubewilligungen nach ß 105 der Innsbrncker Bauordnung wurden für die Verlegung eines Öltanks westlich des Garderobengebäudes der Eisläufer auf dem
Sportplatz an der S i l l , für ein Kindertages- und Mädchenheim in Pradl und für Umspannstellen des Elektrizitätswerkes in Hötting und Arzl-Ost erteilt.
Der öffentlichen Sitzung folgte eine vertrauliche Beratung über Grundstücksangelegenheiten.
Pz.

Das Innsbrucker Wohnheim
Das neuerrichtete „Innsbrucker Wohnheim" in der
Dürerstraße, dessen Besiedlung am 1. Oktober 1964 begonnen hat, gliedert sich in fünf einzelne Vaukörper,
die untereinander durch Verbindungsgange in Zusammenhang stehen. Die gefamte verbaute Fläche beträgt
3451 Quadratmeter, der umbaute Raum 46.005 Kubikmeter. Das Wohnheim bietet 221 betagten Menfchen
in 105 Ein- und 58 Zweibettzimmern Aufnahme; 37
Betten sind für das Personal und 15 Betten für die
Krankenstation vorgesehen.
Das Haus 1 umfaßt Keller, Erdgeschoß und 4 Obergeschosse sowie die Hauskapelle, die Häuser 2, 3 und 4
umfassen Keller, Erdgeschoß und je zwei Obergeschosse,
der Verwaltungsbau den Keller, in dem sich die nach
modernsten Erkenntnissen eingerichtete zentrale Küche
befindet, das Erdgeschoß, 2 Obergeschosse und den großen Gemeinschaftssaal.
Hinsichtlich der Aufnahme in das „Innsbrucker
Wohnheim" hat der Stadtrat Richtlinien beschlossen.
I n erster Linie kommen Personen in Betracht, bei denen soziale Rücksichtnahmen für eine Heimaufnahme
sprechen; ferner solche, die einestädtischeWohnung aufgeben und letztlich jene, die durch ihre Aufnahme der
Stadtgemeinde nur geringe Nestkosten oder gar keine
Kosten verursachen. Aufnahmewerber, die auswärts
wohnhaft sind, jedoch in besonderer Beziehung zur
Stadt Innsbruck stehen, können im weiteren berücksichtigt werden. Festgehalten darf werden, daß bei Erstellung der Richtlinien für die Aufnahme das soziale
Moment in den Vordergrund gestellt wurde und ausdrücklich festgehalten worden ist, daß die Einkommensnerhältnisse für eine allfällige Aufnahme n i c h t entscheidend find.

Der Wunsch nach dem Einbettzimmer steht begreiflicherweise im Vordergrund. Die Magistratsabteilung V war leider nicht in der Lage, alle Wünsche zu
berücksichtigen, weil ungefähr doppelt so viele Einbettzimmerwünsche vorhanden gewesen sind, als Zimmer
für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Bei Auswahl
der Personen, denen ein Einbettzimmer zugewiesen
werden sollte, hat das Amt daher die Überlegung angestellt, daß bei gleichen sozialen Voraussetzungen derjenige ein Einbettzimmer zugewiesen erhalten soll, dem
ein Zusammenleben mit einem Zimmernachbarn auf
Grund persönlicher Verhältnisse nicht zumutbar ist.
Dazu zählen im besonderen körperliche Leiden, die den
Betreffenden zwar nicht pflegebedürftig machen, jedoch
verlangen, daß er allein lebt. Diejenigen, bei denen
die erwähnten sozialen Rücksichtnahmen nicht unbedingt die Aufnahme in ein Einbettzimmer verlangt
haben und die anch auf Grund ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine große Differenz zwischen Eigenleistung und Verpflegskostensatz aufweisen, serner Ehepaare und Geschwister sind für ein Doppelbettzimmer
vorgesehen worden. Eine gewisse Zimmerreserve steht
noch zur Verfügung, damit nicht durch eine etwa vollzogene Erstbesiedlung auf Jahre hinaus eine Blockierung dieses schönen Wohnheimes erfolgt wäre, dessen
Baukosten einschließlich der Möblierung rund l i M i l lionen Schilling betragen haben. Ausdrücklich sei festgehalten, daß dauernd pflegebedürftige Personen oder
solche, bei denen die ärztliche Begutachtung ergeben
hat. daß von einer Heimaufnahine abgeraten werden
muß, zur ^eit nicht aufgenommen werden tonnen.
Hinsichtlich der Ausstattung der Zimmer hat die Gemeindeführung die Auffassung vertreten, die Zimmer