Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.5

- S.9

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1936_Amtsblatt_05
Ausgaben dieses Jahres – 1936
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Amtsblatt «r. 5

Mellenausschreibungen
Beim Stadtmagistrate Innsbruck wird die Stelle
einer S t e n o t y p i s t i n ausgeschrieben. Das Dienstverhältnis ist ein vertragsmäßiges, die Entlohnung richtet sich nach den für die Besoldung der öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Stadtmagistrates geltenden Bestimmungen.
Allgemeine Erfordernisse für die Anstellung sind:
Österreichische Bundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit, Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front, Unbescholtenheit, ein Lebensalter von wenigstens 18 und
nicht mehr als 40 Jahren, körperliche und geistige Eignung. I m besonderen ist der Nachweis der erfolgreichen
Ablegung der zur Anstellung im Kanzleidienste der
Bundesämter vorgeschjriebenen Stenotypistenvrüfung
(Fertigkeitsprüfung aus Mahnschreiben in Verbindung mit Einheitskurzschrift) und eine mehrjährige
vollwertige Praxis als Maschi nschreiberm erwünscht.
Die Familienverhältnisse und die wirtschaftliche Lage
sind im Ansuchen kurz zu schildern. Bewerberinnen, die
in Innsbruck heimatberechtigt sind, genießen bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug.
Die mit einem 1-8-Stemvel versehenen, ordnungsmäßig belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen
Bundesbürgerschaft und der Heimatszuständigkeit, Geburtsschein, Schul- und Prüfungszeugnifse, allenfalls
auch Verwendungszeugniffe) sind bis längstens Samstag, den 30. Mai 1936 an die Magistratsdirektion (Einlaufstelle: Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 19) einzureichen. Die amtsärztliche Untersuchung der für die Auswahl in Frage kommenden Bewerberinnen wird von
amtswegen veranlaßt, das Gutachten der Vaterländischen Front wird ebenfalls von amtswegen eingeholt.
Für Bewerberinnen, die in Innsbruck wohnen, wird
der Leumund bei der Bundespolizeidirektion erhoben,
andere Bewerberinnen haben ihrem Ansuchen ein Leumundszeugnis anzuschließen.
Bewerberinnen, die beim Stadtmagistrate bereits ein
Ansuchen um die Stelle einer Stenotypistin eingebracht
haben und in den letzten Monaten einer Begutachtung
ihrer Fertigkeit in Maschinschreiben und Kurzschrift
unterzogen wurden, brauchen kein neues Ansuchen mehr
einzubringen.
Es wird ausdrücklich betont, daß die Vorsprache von
Bewerberinnen, die nicht vor Amt geladen werden,
zwecklos ist.
Beim Stadtmagistrate Innsbruck gelangt die Stelle
eines W a s e n m e i s t e r g e h i l f e n zur Besetzung.
Das Dienstverhältnis ist ein vertragsmäßiges; die Entlohnung richtet sich nach den für die Besoldung der
öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Stadtmagistrates
geltenden Bestimmungen.
Allgemeine Erfordernisse für die Aufnahme sind:
Österreichische Bundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit, Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front,
Unbescholtenheit, ein Alter von mindestens 18 und
nicht mehr als 40 Jahren, körperliche und geistige Eig-

nung. I m besonderen ist der Nachweis der Erlernung
des Fleischhauergewerbes und der praktischen Betätigung in diesem Berufe erwünscht. Dienstwohnung steht
für den Wasenmeistergehilfen keine zur Verfügung.
Die wirtschaftliche Lage ist im Vewerbungsgesuche kurz
zu schildern. Bewerber, die in Innsbruck heimatberechtigt sind, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug.
Die mit 1-8-Stempel versehenen, ordnungsmäßig belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Bundesbürgerschaft und der Heimatszuständigkeit, Geburtsschein, allenfalls Lehr- und Dienstgeugnisse) sind b i s
l ä n g s t e n s S a m s t a g , den 30. M a i 1936 an die
Magistratsdirektion (Einlaufstelle: Rathaus, 1. Stock,
Zimmer Nr. 19) einzureichen. Die amtsärztliche Untersuchung der für die Auswahl in Frage kommenden Bewerber wird von amtswegen veranlaßt, das Gutachten
der Vaterländischen Front wird ebenfalls von amtswegen eingeholt. Für Bewerber, die in Innsbruck wohnen, wird der Leumund bei der Bundespolizeidirektion
erhoben, andere Bewerber haben ihrem Ansuchen ein
Leumundszeugnis beiguschließen.
Es wird ausdrücklich betont, daß die Vorsprache von
Bewerbern, die nicht vor Amt geladen werden, zwecklos ist.
Beim Stlldtmagistrate Innsbruck wird eine Anwärterin auf die Stelle einer Jugendfürsorgen der 6. Verwendungsgruppe des Gehaltsschemas für die Beamten
der allgemeinen Verwaltung aufgenommen. Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches; die Besoldung
richtet sich nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes.
Allgemeine Erfordernisse für die Anstellung sind:
Österreichische Bundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit, Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front, Unbescholtenheit, ein Lebensalter von mindestens 18 und
nicht mehr als 40 Jahren, körperliche und geistige Eig^
nung. I m besonderen wird der Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines zweijährigen sozialen Kurses
gefordert. Die Familienverhältnisse und die wirtschaftliche Lage sind im Ansuchen kurz zu schildern. Bewerberinnen, die in Innsbruck heimatberechtigt sind, genießen bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug.
Die mit 1-8-Stempel versehenen, ordnungsmäßig belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Vundesbürgerschaft und der Heimatszuständigkeit, Geburtsschein, Schul- und Prüfungszeugnisse, allenfalls auch
Verwendungszeuanisse) sind bis längstens Samstaa,
den 30. Mai 1936, an die Magistratsdirektion (Einlaufstelle: Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 19) einzureichen.
Die amtsärztliche Untersuchung der für die Auswahl in
Frage kommenden Bewerberinnen wird von Amts wegen veranlaßt, das Gutachten der Vaterländischen Front
wird ebenfalls von Amts wegen eingeholt. Für Bewerberinnen, die in Innsbruck wohnen, wird der Leumund
bei der Bundespolizeidirektion erhoben, andere Vewer^
berinnen haben ihrem Ansuchen ein Leumundszeugnis
anzuschließen.
Es wird ausdrücklich betont, daß die Vorsprache von
Bewerberinnen, die nicht vor Amt geladen werden,
zwecklos ist.