Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1964

/ Nr.1

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

wurden einigen Ansuchen um V e r r i n g e r u n g der vorgeschriebenen V o r g a r t e n l i e f e stattgegeben.

Nummer 1

Anschließend sand die u e r l i a n ü l l i e
Tilling
E r l e d i g u n g aon (^rnndsliickvangelegcnlieilen stall.

Das Gemeindebudget 1964
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in der am 1!). Dezember 1963 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung der Voranschläge der
Stadt Innsbruck und den Wirtschaftsplan der Stadtwerte Innsbruck für das Verwaltungsjahr 1964 beschlossen.
Die Voranschläge sowie der Wirtschaftsplan wurden
wie folgt festgesetzt.
Ordentlicher Voranschlag
Gesamteinnahmen
Gesamtausgaben

8 271,648.800.—
8 275,434.900.—

Außerordentlicher Voranschlag
Einnahmen — Ausgaben

8

84,327.000.—

Wirtschaftsplan der Etadtwerke
^,) Erfolgsplan
Einnahmen
Ausgaben
I)) Finauzplan
Einnahmen
Ausgaben

8 191,679.000.—
8 195,457.000.—
8
8

49,481.000.—
63,685.000.

Der Gemeinderat genehmigte außerdem gemäß
H 51 Abs. 3 des Stadtrechtes die Steuern, Gebühren,
Beiträge, sonstige Abgaben und Entgelte, die im
Haushaltsjahr 1964 erhoben werden. Sie sind!
1. Die Grundsteuer
a) Grundsteuer ^ für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe mit Hebesatz von 400 v. H. des Steuermeßbetrages,
d) Grundsteuer L für andere Grundstücke mit Hebesatz von 250 v. H. des Steuermeßbetrages.
2. Die Gewerbesteuer
nach dein Gewerbeertrag und dem Gewcrbekapital
von den stehenden Gewerbebetrieben mit Hebesatz
von 180 v. H. des einheitlichen Steuermeßbetragcs,
von den Wandergewerbebetrieben mit Hebesatz
von 180 u. H. des einheitlichen Steuermeßbetrages.
3. Die Lohnsiummensteuer
mit Hebesatz von 1000 u. H. des Eteuermeßbetrages -- 2 v. H. der Lohnsumme.
4. Die Feilbietungsabgabe auf Grund des H 32 des
Gemeindeabgabengesetzes, L V V l . Nr. 43/1935, mii
3 v. H. des Erlöses beweglicher und 1 v. H. des
Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen
öffentlichen Versteigerungen.
5. Die Gcträ"ntesteuer auf Grund des Geträntesteuergesetzes vom 11". November 1947. L G V l .

Nr. 26/1947, und der Getränkestenersatzung vom
18. Dezember 1952 mit 10 u. H. des Kleinhandelspreises.
6. Die Vergnügungssteuer auf Grund des Vergnügungssteuergesetzes 1959. L G V l . Nr. 9/1960."mit
den darin enthaltenen Höchstsätzen und in bestimmten Fällen mit den von der Tiroler Landesregierung genehmigten erhöhten Sätzen.
Für Amateursportveranstaltungen und für Vereine gelten die vom Gemeindcrat in der Sitzung
vom 15. Dezember 1955 beschlossenen Begünstigungen, ebenso die Begünstigungen für die in
Innsbruck gemeldeten Kulturuereinigungen sGemeinderatsbeschluß vom 2. Juni I960).
7. Die Ankündigungssteuer auf Grund des Antündigungssteuergesetzes vom 2. J u n i 1948. L G V l .
Nr. 21/1948, mit dem gesetzlichen Höchstausmaß.
8. Die Epeiseeissteuer auf Grund der Speiseeissteuersatzung vom 18. Dezember 1952 mit 10 v. H. des
Kleinhandelspreises.
9. Die Hundesteuer auf Grund des i> 25 des Gemeindeabgabengefetzes, L G V l . Nr. 43/1935, und
der Hundesteilerordnung vom 20. Dezember 1951.
mit nachstehenden Sätzen!
für einen Hund
für den zweiten Hund
für jeden weiteren Hund
für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden, sowie für Melde-, Sanitats-. Schutz- und Fährtenhunde
als Zwingersteuer für jeden Hund . . . .

jedoch für einen Zwinger höchstens

8 100.—
8 150.—
8 200.—

8 20.—
8 50.—
8 200.—

10. Die Abgabe zum Strahenbauaufmand der Gemeinde auf Grund des Landesgesetzes vom 8. Febrnar 1960 sLGVl. Nr. 10/1!»6<">) und der Verordnung der Landesregierung nom 31. M a i I960
( L G V l . Nr. 22/1960) unter Anrechnung des ooin
Gemeinderat am 7. J u l i 1960 beschlossenen (sin
heitssatzes von 8 5.— für jeden knbitineler »m
bauten Nanmes der die Abgabepslichl begründen
den Van merle und Panwertsleile,
Die Abgabe für die Veniitznnss öffentlichen Gcmeindegrunocs „nd des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeilldeunternelilnen ans Grnnd
des Landesgesetze-." noni ^"., ^nli lü.".l! l L G V l . Nr,
23/1956) zu dem vom Gemeindera! am ."! 1956 beschlossenen Hnnderlsatz non ."! n, H, der
Nohein nahmen.