Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1963

/ Nr.12

- S.2

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

mit ihr untrennbar verbunden. W i r sind glücklich
darüber, daß w i r , gereift an bitteren Erfahrungen,
das Trennende überwunden haben und alle, ob Arbeiter, Augestellte, Akademiker. Unternehmer oder
Bauer, eiu gemeinsames Vaterland besitzen.
Innsbruck, T i r o l uud Österreich gehören uns allen.
Das gibt uns aber nicht nur Rechte, sondern legt uns
auch Pflichten auf.
Großes und Schönes wurde in der Vergangenheit
geleistet. Schwere Zeiten mußten überbrückt, Not und
Elend überwunden werden. Möglich war das alles
nur, weil die Bevölkerung unseres Landes jederzeit
bereit war, mitzuarbeiten, mitzugestalten und mitzubauen.
Schwere Aufgaben stehen vor uns. Die Welt lebt
dant der Technik in einem Umbruch. Unsere Heimat
wird nur bestehen können, wenn w i r unsere Pflichten
erfüllen. Die demokratische Verfassung unserer Stadt,
unseres Landes und des Staates gibt ihren Bürgern
ab dem Lebensalter, das Sie jetzt erreicht haben,
die Möglichkeit, mitzubestimmen. Ob und wie Sie
das tun, ist für unser Vaterland von größter Bedeutung. Deshalb hat Sie die Stadtgemeinde eingeladen,
an dieser Feier teilzunehmen. Es sollte Ihnen in
feierlicher Form ins Vewußtseiu gebracht werden,
daß nunmehr auch Sie mitverantwortlich sind für
das Wohl und Wehe der Gemeinschaft, in der w i r
leben.
Ich begrüße Sie alle, die Sie gekommen sind, um an
dieser Vesinnungsstunde teilzunehmen. Ich heiße Sie
im Namen der Stadtgemeinde willkommen und gebe
der Freude Ausdruck über I h r Erscheinen. Sie bezeugen durch I h r e Anwesenheit, daß auch die Jugend
unserer Zeit dem Ernst des Lebens nicht unvorbereitet entgegentritt und daß sie gewillt ist, nach dem
Vorbild ihrer Väter zu handeln und sich als I n n s brucker, Tiroler und Österreicher zu bewähren."
Hans Stö"ckl, Mitglied des Tiroler Laudcstheaters,
trug hierauf in meisterhafter Weise das Preislied auf
Österreich des Ottokar von Horneck aus „König Ottokars Glück und Ende" von Franz Grillparzer vor.
Den Höhepunkt der Feier bildete die Festansprache
von Bürgermeister Dr. Alois Lugger, in der er ausführte:
„Wiederum hat die Stadt Innsbruck ihre jungen
Bürgerinnen und Bürger, die im Laufe des vergangenen Jahres das 21. Lebensjahr vollendet haben,
eingeladen, die Erlangung aller staatlichen und bürgerlichen Rechte uud Pflichten in festlicher Gemeinsamkeit würdig zu begehen.
Es bedeutet für die Verantwortlichen dieser Stadt
eine große und aufrichtige Freude, daß Sie so zahlreich dieser Eiuladuug Folge geleistet uud damit Ihre
Aufgeschlossenheit nnd I h r Interesse an den Vorgängen des öffentlichen Lebens nnter Beweis gestellt
haben. Ich darf I h n e n hiefür von Herzen Dank sagen.
Sie haben nunmehr Rechte erlangt, aber auch
Pflichten übernommen, deren Tragweite nicht zu
unterschätze!! ist. Sie sind Bürger unserer Stadt,
aber auch Bürger unseres Landes und unseres Staates. Liebe junge Freunde! Seien Sie sich stets dessen
bewußt, daß Sie mit Recht stolz darauf sein können,
Innsbrucker, Tiroler, Österreicher zu sein. M i t Er-

Nummer 12

reichung der Volljährigteil sind Sie nicht nur in die
Reihen der vollberechtigten, sondern auch der mitverantwortlichen Staatsbürger eingetreten. Forlab
wirken Sie in allen Angelegenheilen des Buudes. des
Laudos T i r o l uud I h r e r Heimatstadt Innsbruck mit.
I m Bewußtsein, daß von der treuen Pflichterfüllung
jedes einzelnen im Kleinen wie im Großen die Zukunft unseres Vaterlandes abhängt, übernehmen Sie
einen Teil der Verantwortung für Land und V o l l .
Sie haben das aktive Wahlrecht erlangt, d. h. Sie
sind befugt,entscheidend mitzubestimmen, wer iu unserer Stadt, im Lande T i r o l und i n unserem Bundesstaat Österreich das Recht erhält, über Wohl und
Wehe der Mitmenschen zu entscheiden.
Jawohl, Sie sind dazu berufen, darüber mitzubestimmen, was in Stadt, Land und Vuud geschieht,
Sie entscheiden also mit, ob w i r alle den Weg des
Rechtes, den Weg der Wohlfahrt, den Weg nach aufwärts gehen. I n I h r e Hand ist es gelegt, ob wir gemeinsam uns weiterhin eine gesicherte E.ristenz und
Zukunft in Ordnuug, Gerechtigkeit und Freiheit erarbeiten können. W i r wollen unseren Beitrag dazu
leisten, gerade weil w i r wissen, daß die Welt von
schweren Auseinandersetzungen gepeiuigt ist nnd diese
auch für unser aller Schicksal mitbestimmend sind.
Es ist gefährlich, wenn Menschen glauben, ohne den
Staat und das Leben i n der Gemeinschaft anszukommen. Denkt ein Großteil der Bevölkerung so. dann
entsteht der Boden, auf dem Kräfte sich entwickeln,
die die persönliche Freiheit beschneiden, ja mitunter
sogar gänzlich unterbinden können. Genießt der Staat
nicht die ihm zustehende Achtuug, dann ist die Folge
eine ausgebreitete Interesselosigkeit an den Vorgängen im Staat, in der Politik und am öffentlichen
Leben überhaupt. I n der Autike galt die sorgende
und tätige Anteilnahme an der Verwaltung des
staatlichen Gemeinwesens als auszeichnender Vorzug
des Vollbürgers und zugleich als eiue seiuer wesenhaften Lebensaufgaben. Schon Aristoteles uud Thomas von Aqnin sagen über Wert uud Würde von
Staat und Politik, daß der Staat die vorzüglichste
Schöpfung des menschlichen Geistes ist und daß die
Politik an die höchste Stelle unter allen Künsten zu
stellen ist. Beide uud mit ihueu eine große Zahl der
größten in Antike und Christentum wurzelnden Geister begründeu diese Rangstellnng des Staates damit,
daß es ohne Staat dem Menschen unmöglich ist, Vollmensch zu sein, d. h. seinen wesenhaften Lebensaufgaben zu entsprechen und damit seine Cristonzorfüllnng zu erreichen, nnd daß daher auch Knllnr olmo
den Staat undenkbar ist.
Die wesentlichen Aufgaben des Staates ergeben sich
aus dem Zweck uud Ziel des Staates, nämlich das
Wohl seiner Glieder zn fördern, zn sichern lind nach
innen und außen zu schützeu. Daraus ergibt sich, daß
die Meuscheu, ihrer natürlichen Anlage nach, des Zusammenlebens und Zusammenwirkens in der staatlich
orgauisierleu Gemeinschaft bedürfen, nm die ihnen
gesetzten Zwecke zn erreichen nnd zn verwirklichen" die
Entwicklung nnd Cutfaltung ihrer Persönlichkeit,
do» Schutz der Familie, die Begründung oinor materiollen und geistigen Kultur, so daß allo in do» Gennß
der Früchte dieser Kultur kommen können. Die Aufgabe des Staates als Verwirklichung des Gemein-