Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1963

/ Nr.10

- S.5

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Amtsblatt dli Vandcshaupljladl Innsbruck

10

bo! Anlas; für eine lebhafte Diskussion, D i e T a g u n g
lam ,^n dcni absclilies^enden E r g e b n i s , daß die ver^
"I i dcil ans drin l^ebiei der

Die Etadlgem^"inde ?,nn"."biuct Hal zum ^c
die Ellern mieden,»> in einem Schreiben auf die Notwendigteil der Verlehrserziehling hingewiesen und
den Elternbrief des .^nralorinms siir ^^ertehrssicher
dei!, der vor allem den Schulweg deliandell, überreich!.
Die Schulpflicht verlang! von den Kindern die
selbständige Teilnahme am Straßenverkehr. Schule.
Polizei, aber auch das Elternhaus miissen daher zusammenwirken, das; den Kindern auf dem täglichen
Schulweg weitmöglichste Sicherheit gewährleistet wird.
Die Verkehrsregeln und das Verhalten im Straßenverkehr lernen die Kinder in den regelmäßigen
Vertehrserziehungsstunden i n der Schule, die von
Organen der Polizei durchgeführt werden. Die Stadtgemeinde hat für diesen Zweck in zahlreichen Schulen
Vertehrserziehungsräume eingerichtet. Für die praktische Unterweisung im Straßenverkehr steht den K i n dern der Schulvertehrsgarten in der Speckbacherstraße
zur Verfügung, der im kommenden Jahr den neuesten
Allforderungen entsprechend umgebaut werden wird.
Der Bau eines zweiten Schulverkehrsgartens i n der
Reichenau ist geplant. Um gefahrvolle Straßenübergänge im Bereiche vor Schulen durch Anbringung
von Verkehrsschildern oder Zebrastreifen zu entschärfen, führt die zuständige Abteilung des Stadtbauamtes derzeit i n Zusammenarbeit mit der technischen
Abteilung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit
eine Überprüfung durch.
Die Bemühungen von Polizei, Schule uud Stadt

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crziehung und Iugcndführunq im legten Jahre wieder schöne Erfolge gezeitigt

allein

geniigen

jedoch

nicht, die

Milliilic

und

Natürliche Bevölkerungsbewegung
Oaa Statistische Amt öcr Staöt ^nnsbruck gibt für den Monat September 1962 folgende Bevölkerungsbewegung bekannt:
^ n sges a m i

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unehelich
C.Igeborene
Gestorbene
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männlich
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das

Verständnis der Eltern und Erzieher sind undcdmgt
erforderlich. Die Verkehrserziehung mnß bereits im
Elternhaus im Rahmen der (^esanilerziehung einsehen. Jeder erwachsene, denkende Mensch weiß, daß
Verkehrsregeln aus einer drängenden Notwendigkeit
heraus entsprungen sind. Ohne Verkehrsregeln würde
in der heutigen Zeit der Motorisierung ein Verkehrschaos unausbleiblich sein. Trotzdem verhalteil sich in
der Vertehrspraxis viele Erwachsene so, als bestünden die Regeln nicht für sie, wohl aber für die anderen.
Soll die Verkehrserziehung, die ja heute bereits
einen Teil der Gesamterziehung darstellt, bleibende
Erfolge erzielen, müssen auch die Erwachsenen, vor
allem Eltern und Erzieher die Verkehrsregeln kennen
und das richtige Verhalten im Straßenverkehr v o r l e b e n , da das Kind aus der Nachahmung lernt.
Wer dem Kinde etwas verbietet, sich selbst aber nicht
an das Verbot hält, verliert dadurch nicht nur an
Autorität, soudern verleitet das Kind zum verkehrswidrigen Verhalten.
Eltern und Erzieher müssen sich bewußt sein, daß
durch Verkehrserziehung nicht nur das Wissen um das
richtige Verhalten im Straßenverkehr und die Kenntnis der Verkehrsregeln erreicht, sondern vor allem
die soziale Verkehrsgesinnung geweckt werden soll,
damit unsere Kinder einmal als tolerante und verantwortungsbewußte Verkehrsteilnehmer das eigene
und das Leben anderer zu schützen vermögen.

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