Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1963

/ Nr.9

- S.4

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1963_Amtsblatt_09
Ausgaben dieses Jahres – 1963
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Aintsblatt dcr ^audcöyauplsladi Innsbruck

Leite

Nummer u

Der Ahornhof in Neupradl
Eine in Neupradl liegende Hänsergrnppe, umschlossen von der Gnmpp-, Lang-, Amlhor- und Türiugstraße, wird als Ahornhof bezeichnet. Diese erst
gut 2<1 Jahre allo Siedlung verdankt ihr Entstehen
der Südtiroler Umsiedlung. Bekanntlich wurde der
Stadt Innsbruck im Jahre 1939. als rion den berüchtigten Potentaten das Umsiedlnngsabkommen spruchreif gemacht wurde, die Aufgabe gestellt, auf schnellstem Weg für Zeyniausenoe ^uonroier Wohnraum
zu schaffen. Auf den Gründen, die bis dahin Pradler
Bauern gehörten, wuchsen nun i n raschem Tempu
Wohnhäuser in die Höhe. M i t Entschließung vom
1. November 1940 des damaligen Gauleiters Franz
Hofer erhielt die neue Siedlung den Namen Ahornhof. Da das Kind einen Namen bekommen mußte,
hatte man kurz vorher ringsherum einige Ahornbäumchen gepflanzt. Inzwischen sind diese zu Bäumen
herangewachsen.
Der Ahorn, hier Feldahorn (^ccr campestre), ist
eine Pflanzenart der Azerazeen und wächst in unserer
Zone als Baum und als Strauch. I n unserem botanischen Register wirkt der Baum zwar nicht besonders
imponierend, sein Holz wird jedoch geschätzt zur Herstellung von Haushaltögegenständen, Musikinstrumenten, Laubsäge-, Schnitz- und Drechslerarbeiten.
Den Bewohnern der Siedlung, die seinen Namen
trägt, wirkt der Ahorn vor allem als ruhender P o l .
Zweige, Aste, Stamm und Wurzeln bilden ein lebendiges Ganzes. I m jährlichen Wechsel von Blätter-

prachl zu winterlicher Kahlheit beobachten die Menschen das ewige Werden und Vergehen der Natur,
(Linen Nachteil vielleicht bildet der Ahorn für dic
Landwirtschaft, da er angeblich ein Förderer der
Noten Spinne sei, die zumindest für den Obstbau al>.>
ein gefährlicher Schädling gilt. Der Baum bietet der
Noten Spinne Schutz und fördert ihre Entwicklung.
Da sein Laubwerk r»on den Maikäfern verübm/ib»
wird, stürzen sich diese Schädlinge um so lieber auf
die zarten Blätter der Obstbäume, die nun auch iu
Pradl in steigendem Maße angepflanzt werden.
Die Ahorn-Siedlung, bestehend aus zwei Blöcken
in nordsüdlicher und einem Block in westöstlicher Nichtung, zählt insgesamt 14 Wohnhäuser mit je Parterre
und zwei Stockwerken. Die Häuser, in heimischer Bauweise errichtet, bieten dem Auge des Beschauers zwar
keine Besonderheiten, zeigen ihm jedoch zur Belebung
der einfachen Linienführung vereinzelte Erker und
da und dort ein Zwiebeltürmchen oder einen Holzbalton. Die „Neue Heimat" hat als Eigentümerin in
den letzten Jahren zur Verschönerung der Siedlung
gar vieles unternommen. Die Färbelung der Häuser,
um die sich partartig Grünflächen und Blumenbeete
gruppieren, sowie die Instandsetzung der umliegenden
Verkehrswege, können als mustergültig bezeichnet
werden. Vegrüßenswerterweise ist überdies noch ein
Platz für Hausssärtlein übriggelassen worden für jene
Mieter, die Blumen und Gemüse mit Vorliebe selbst
erzeugen wollen.
W. Eppacher

Etadtmagistrat Innsbruck
Z a h l ! St - 88/1963

Kundmachung über die öffentliche Auflage der Geschwornen und Schöffen
Verzeichnisse 1964 der Stadt Innsbruck
Gemäß tz 20 des Geschwornen- uud Schöffenlistengesetzes, V G V l . Nr. 135/1946, in der geltenden Fassung, wird das für das Jahr 1964 für die Stadtgemeinde Innsbruck erstellte Verzeichnis der Personen,
die zum Amte eines Geschwornen oder Schöffen
berufen werden können, in der Zeit vom 3t). September bis einschließlich 9. Oktober 1963 an Werktagen
mit Ausnahme des Samstages von 8 bis 12 und
14 bis 18.30 Uhr im städtischen Einwohneramt, Rathaus-Neubau, Fallmerayerstraße 1, I. Stock, Zimmer
Nr. 345, zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Innerhalb der Auflagefrist kann jeder eigenberechtigte Staatsbürger wegen Eintragung von Personen, die nach dem Gesetz zum Amte eines Geschwornen oder Schöffen unfähig sind oder nicht berufen
werden dürfen, beim Stadtmagistrat. Einwohneramt,
schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erheben, I n
gleicher Weise können Befreiungsgründe gellend gemacht werden.
Innsbruck, ani M. September 1963.

Der Bürgermeister:
Dr. Lugger

Ausschreibung von Lehrlinqsbeihilfen der Stadt Innsbruck
Die Stadlgemeinde Innsbruck vergibt für das
Schuljahr 1963/64 an besonders bedürftige Lehrlinge
(Burschen und Mädchen) mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die in Innsbruck ansässig sind, seit spä

testend !!!, August 1963 in einem Lehrverhältnis
stehen und sich durch ihre Führung, Leistung und
il,>>."n Fleiß einer Förderung würdig erweisen, ein
mal ige Beihilfen.