Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1963

/ Nr.1

- S.8

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 6

Abteilung I I I
Zl. 111-70/1!)«:;
10. Jänner 1963

Kundmachung
betreffend Lohnjummensteuer 1962
Alle gcwerbefteuerpflichtigen Betriebe tauch Filialen, Zweigniederlassungen, Auslieferungslager usw.),
die im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck auch
nur in einem Monat des Jahres 1962 lohnsummensteuerpflichtig waren, werden aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebene, nach Kalendermonaten aufgegliederte Lohnsummenfteuerertlärung dem Stadtsteuer-

Nummer 1

amt, Maria-Theresieu-Straße Nr. l.^-l. 3. Stock. Zimmer 201. bis spätestens 28. Februar 1963 abzugeben.
Lohnslimmenstenerpflichl besteht, wenn die Bruttolohusumme des Gesamll"elliedev in einem ^sonn!
8 1500.^ übersteigt.
Diese Kundmachung gilt als amtliche Aufforderung
zur Ausgabe einer Lohnsummensteuerertlärung.
Betriebe, die bereits lausend die menschliche Steuererklärung vorgelegt haben, sind von der Abgabe einer
Iahreserklärung befreit.
Der Abteilungsleiler!
Dr. Herbert e. h.
Ob.-Magistratsrat

Die mit 8 6.— gestempelten Antrage auf Steuerbegünstigung sind innerhalb der im § 7 Abs. 2 der
Innsbruck, 4. Jänner 1963 Hundesteuerordnung festgesetzten Fristen, die auf
Steuererleichterung längstens bis 31. Jänner 1963
einzubringen.
Kundmachung
Hunde, für welche die Hundesteuer nicht eingetriebetreffend Hundesteuer 1963
ben werden kann und deren Abschaffung nicht binnen
einer dem Hundehalter bekanntgegebenen Frist erDie Hundesteuer ist für im Stadtgebiet Innsbruck folgt, können eingezogen werden.
gehaltene, mehr als drei Monate alte Hunde längstens
Wer im Stadtgebiet Innsbruck einen Hund durch
bis zum 31. März 1963 beim Stadtsteueramt InnsKauf, Schenkung oder Zuwachs erwirbt, mit einem
bruck, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 3. Stock,
Hund zuzieht, einen solchen abgibt, verliert oder sonstZimmer 202, an Werktagen, ausgenommen Samstag,
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr nnd 17.30 bis 18.30 Uhr wie nicht mehr besitzt, hat dies innerhalb von 14 Tagen
beim Stadtsteueramt zu melden.
einzuzahlen.
Auf die Strafbestimmungen im § 14 der HundeFür einen Hund sind 8100.—, für den zweiten 8150.—,
steuerordnung wird aufmerksam gemacht.
für jeden weiteren 8 200.—, zuzüglich 8 2.— für jede
Dr. Herbert e. h.
Hundefteuermarke jährlich zu entrichten. Die Marke
des Vorjahres ist abzugeben.
Ob.-Magiftratsrat

Stadtmagistrat Innsbruck
Z l . 111-71/1963

Etadtmagistrat Innsbruck
Zl. 111-69/1963

Abteilung I I I
Zl. II1-68/1963
Innsbruck, 4. Jänner 1963

10. Jänner 1963

Kundmachung
betreffend llnkiindigungssteuer für
GejchältsauZlchristen in Innsbruck

Kundmachung
betreffend
Entrichtung der Grundsteuer 1963

(5s wird in Erinnerung gebracht, daß die Ankündigungssteuer für steuerpflichtige Geschäftsaufschriften
im Gebiet der Stadtgemeinde Innsbruck, für die bereits in den Vorjahren durch das Stadtsteueramt
Steuerbescheide mit der Wirkung auch für die Folgejahre ausgestellt wurden, für das laufende Jahr
in der bekanntgegebenen Höhe bis zum 31. März 1W3
an der Sladttasse Innsbruck unmittelbar auf Postscheckkonto Nr. 183.460 oder auf Girokonto Nr. 500 bei
der Sparkasse der Stadt Innsbruck zu entrichten ist.
Steuerlich noch nicht erfaßte Gefchäftsaufschriften,
das sind Steck-, Hänge-, Stand- und Leuchtschilder sowie Leuchtschriften, find unter Angabe der Größe
lAusladung) und des Zeitpunktes der Inbetriebnahme auch bis 31. März 1W3 beim Stadtsteueramt
Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 3. Stock, Zimmer 202, zu melden.

Die Grundsteuer für sämtliche Grundstücke wird ab
1. Jänner 1963 allgemein nach dem Steuermeßbetrag

Dr. Herbert e. h.
Ob.-Magistratsrat

festgesetzt.

Da im Anschluß an die Hauptfeststellnng der l^inheitsworte zum 1. Jänner 1963 (Hauplueranlagung)
die Grundsteuer ohnehin neu zu berechnen ist und voraussichtlich nur geringfügige Änderungen in den bezüglichen Vorschreibungen eintreten werden, ist die
Grundsteuer für das Jahr 1963 vorläufig bis zur
Zustellung der neuen Steuerbescheide unter Zugrundelegung des zuletzt festgesetzten Iahresbetrages mit je
einem Viertel an den Fälligkeitstagen 15. Febrnar,
15. Mai, 15. August und 15" November 1963 unaufgefordert an die Sladthanpttasse Innsbruck. MariaTheresien-Straße 18. zu entrichten.
Der Abteilungsleiter:
Dr. Herbert e. h.
Ob.-Magistralslal