Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1963

/ Nr.1

- S.7

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Seite 5

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer 1

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die (hcbiiliren d,."" Schlacht- und Vil"lili»sc5 an>
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iöl)e b,zw. Hinsicht"
licl) der Traii^porl^elniliren nach dein jeweiligen
Tarif der Freiwilligen 1!iettung5gesellschasl.
Der Inhreocrlrag dieser Gebiihreu überschreitet
nicht da5 Ialire^erforderni^" für die ^rlialtniig,
den Retried und die Amortisation der Cinrichans l^rund der Gemeinde dermal III ngsadga den oerordnnng und anderer Gcsetzesuorschriften.
Die Gebühren nnd Entgelte für die Leistungen
sonstiger städtischer Betriebe, Anstalten uud Einrichtungen nach den bei diesen ersichtlich gemachten
Tarifen.

Die Pfarrkirche Maria am Gestade eingeweiht
Am 23. Dezember 1962 hat Se. Exzellenz Bischof
Dr. Paulus Nusch die neuerbaute Kirche „ M a r i a am
Gestade" im Beisein zahlreicher prominenter Persönlichkeiten feierlich eingeweiht. Damit erhielt das westlichste Stadtgebiet Mentlberg-Eieglanger, in dem bisher nur das alte Kirchleiu auf der Gallwiese bestand,
eine eigene Pfarrkirche. Da das genannte, einst oielbesuchte Marienheiligtum beim Schloß Mentlberg
schon wegen seiner Lage für einen Umbau zu einer
Pfarrkirche nicht geeignet war, faßte der Seelsorger
weil. Hochw. Franz Dürr den Gedanken, einen Neubau zu errichten. Gelegentlich der Volksmission des
Jahres 1959 war der P l a n eines Kirchenneubaues

geradezu als Missionsziel erwählt worden, das uuu
nach kaum drei Jahren erreicht wurde. Den Bau entwarf Architekt K a r l Nappold, die Ausführuug besorgte
die F i r m a Huter. An der künstlerischen Ausgestaltung
waren Max Weiler, Professor Pontiller und B i l d hauer Wach beteiligt. Die Turmuhr hatte die Stadtgemeinde gestiftet. Die Baukosten beliefen sich auf
fast 5 Millionen Schilling, uon denen etwa zwei D r i t tel die Apostolische Finanzkammer beistellte. Möge die
neue Pfarrkirche das Bemühen Pfarrer Hochw. Josef
Epannagels um seine Seelsorge möglichst erleichtern
und fördern!

Abteilung I
Z l . : 12801/1962

2. Der Wintersport darf nur so ausgeübt werdeu, daß
eine Gefährdung anderer Personen vermieden wird.
Innsbruck, 18. Dezember 1962

Verordnung der Landeshauptstadt
Innsbruck über das Verhalten auf
Wintersportgelände
I.Personen, die sich nicht am Wintersport beteiligen,
ist es verboten, ohne ^>totwendigteit Abfahrtsstrekken, llbungshäuge. Sprungschanzen, einschließlich
der An- und Auslaufstrecken. Bob-, Rodel- und Eisbahnen wie auch Eislausplätze uud dergleichen, zu
betreten. Am Wintersport teilnehmende Personen
haben dieses Gelände sofort nach Beendigung der
Sportausübung zu oerlassen. Schiabfahrtsstrecken
dürfen mit Ausnahme lwn Notfällen ohne angeschnallte Schier nicht betreten werden.

!i. Es ist verboten, Hunde auf Wintersportgelände sowie in unmittelbarer Nähe solchen Geländes frei
laufen zu lassen.
4. Ausnahmegenehmiguugen von den vorstehenden
Bestimmungen für Wettrennen, organisiertes T r a i ning oder sonstige Veranstaltungen sind eine Woche
vorher beim Stadlmagistrat Innsbruck einzuholen.
5i. Zuwiderhandlungen gegen diese Berordnuug werden vom Sladtmagistrat Innsbruck als Berwaltungsübertreiung gemasi i> 17> Abs. ."l des Iuuslnukker Etadlrechtes mit einer Geldstrafe bis ,^ llMO.—
oder Arrest bis zu zwei Wochen bestraft.
li. Diese Verordnung tritt mil dem der .^nndinachung
folgenden Tag in Kraft.