Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.4

- S.5

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Amtsblatt Nr. 4.
Wohl ist seit dem Jahre 1931 wiederholt an eine Aufwertung der Mietzinse geschritten worden. Ein System,
das allen kaufmännischen Erwägungen gerecht wurde,
ist jedoch bis jetzt noch nicht gum Durchbruche gekommen.
Die städtischen Gebäude wurden durch Aufnahme
kurzfristiger Bankdarlehen finanziert. Es gelang im
Jahre 1931 durch Aufnahme der Schweizer Anleihe,
diese kurzfristigen Darlehen zu konvertieren und damit
zu stabilisieren. Der Zinsen- und Tilgungsdienst für die
Schweizer Anleihe beträgt etwas mehr als 8 Prozent.
Da nun sämtliche Neubauten der Gemeinde entsprechend
ihres Vaukostenaufwandes mit dem Zinsen- und Tilgungsdienste für diese Anleihe belastet wurden, ist es
im Zusammenhange mit den niederen Mietzinsen verständlich, daß das jährliche Defizit der Gemeinde aus
dieser Verwaltung allein mehr als 325.000 8 beträgt.
Auch die mit Wohnbauförderung gebauten Häuser, die
eine andere Finanzierung erfuhren, haben einen Passivsaldo von fast 60.000 8 in der Verwaltung.
Der Finanzausschuß hat nun im Einvernehmen mit
dem Bauausschuß folgende grundlegende Normen für die
weitere Bewirtschaftung städtischen Hausbesitzes aufgestellt:
1. Die Werte der Mietobjekte sollen neu festgesetzt werden, und zwar nach dem gegenwärtig gerechtfertigten
Bauwerte.
2. Das aufgewendete Kapital soll annähernd eine Zinsen- und Tilgungsquote von 4 Prozent eintragen,
aus welchem Betrag auch noch die Vetriebsführung
und die notwendigsten Instandsetzungsarbeiten bestritten werden, da diese Quote auch in Vorkriegszeiten die niederste Norm für die Errechnung des
Ertrages eines Wohnobjektes gewesen ist.
3. Die Mietwerte der einzelnen Objekte sind auf jede
Wohnung grundsätzlich nach ihrem Flächenausmaße
pro Quadratmeter aufzuteilen, wobei die Wohnungen
im Parterre und im 4. Stockwerke eine entsprechende
Begünstigung erfahren.
4. Eventuell notwendige Ermäßigungen des Mietzinses
dürfen nicht die Gebäudeverwaltung belasten, sondern müssen vom Wohlfahrtsamte aus dem Titel der
sozialen Fürsorge beigesteuert werden.
5. Um den gegenwärtigen Mietern den Uebergang zu
den höheren Metzinsen zu erleichtern, soll im Jahre
1936 die Steigerung der einzelnen Mietzinse höchstens 20 Prozent betragen und die endgültige Erreichung des vollen Mietzinses bis 1. Jänner 1938
erfolgen.

Fleischbeschau

Auf der Basis dieser grundsätzlichen Beschlüsse wurden
nun die Mietwerte der einzelnen städtischen Objekte
festgestellt. Beispielsweise wurden für den Schlachthofblock 70 g je Quadratmeter im Erdgeschoß, 85 ß je
Quadratmeter im 1., 2. und 3. Stocke und 80 ß je Quadratmeter im 4. Stocke als notwendig und absolut begründet errechnet. Bei Normalbauten wie Pembaurund Mandelsbergerblock beträgt der Mietwert 80 8,
85 8 und 90 g.
Sämtliche Mieter der Gemeinde wurden eingeladen,
ihre Ansuchen wegen Ermäßigung des nun festgesetzten
neuen Mietzinses einzubringen und zu begründen. Es
wurden in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen
Ermäßigungen von 10 bis 20 Prozent gegeben. Es ist
vorgesehen, den Parteien auch vorübergehende Erleichterungen in der Leistung des Metzinses zu gewähren,
wenn die Familienerhalter durch Verlust ihres Einkommens, schwere Krankheitsfälle oder ähnliches in Not
geraten. Es ist selbstverständlich, daß unrichtige und unwahre Angaben über die Einkommensverhältnisse und
finanzielle Kraft der einzelnen Mieter nicht nur den
Verlust jeder Ermäßigung des Mietzinses nach sich
ziehen, sondern auch unnachsichtlich die Kündigung der
Wohnung zur Folge haben.
Die Aufholung der Spanne zwischen dem heutigen
Mietzins und dem nun endgültig als Metwert festgesetzten Mietzins bis zum 1. Jänner 1938 wird vielleicht
bei manchen Objekten und Parteien wirtschaftlich untragbar sein. Ich habe die Absicht, in besonderen Fällen
eine Erweiterung dieses Termines zu beantragen, ohne
jedoch von dem Standpunkte abzugehen, daß nach den
jetzt festgelegten Normen die Verwaltung der städtischen
Objekte nach kaufmännischen Prinzipien erfolgen muß.
Ich bin mir voll bewußt, daß diese Neuregelung der
Mietzinse viele Parteien der Gemeinde schwer trifft
und überaus drückend empfunden wird. Es muß aber
auch allen jenen recht gegeben werden, die es als Ungerechtigkeit empfinden, daß Meter städtischer Objekte
gegenüber Metern privater Hausbesitzer ungebührlich
stark zu Lasten der Gesamtheit der Steuerträger bevorzugt werden. Durch die Neuregelung der Mietzinse ist
nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch sozial gerechtfertigte Neuregelung getroffen worden, da die Mietzinse nach dem effektiven Werte der Objekte unter Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse der Mieter, insbesondere der kinderreichen Mieter, erstellt wurden. Ich
hoffe daher, daß diese Verfügung der Gemeinde nicht
nur bei den Steuerzahlern, sondern auch bei den Mietern der Gemeinde Würdigung und Verständnis finden
wird.

Hon Magistrats - Dberveterinarrat Dr. meö. vet. H. Joller

(Fortsetzung
Bis zur Eröffnung des neuen Schlacht- und Viehhofes
war die Veterinäramts- und Schlachthofleitung in einer
Hand vereinigt. Außerdem war der Veterinäramtsleitung bis zum Fahre 1906 auch der marktpolizeiliche
Überwachungsdienst unterstellt. Dem Leiter waren
zwei Tierärzte zur Dienstleistung zugeteilt. Sachliche
Erwägungen einerseits, personelle Gründe andererseits
waren für die Trennung des einheitlichen Agendenkrei-

ses maßgebend. Es erhielt der Schlacht- und Viehhof in
der Person des Magistrats-Obertierarztes Josef Kofier
einen eigenen Leiter, während das Veterinäramt und
ihm verbunden die Veschaustelle in der Fleischmarkthalle von Magistratstierarzt Richard Strohschneider
selbständig geführt wurde.
Die schwerfällige Abwicklung des Viehhandels erweckte in den maßgebenden Kreisen den Gedanken zur
Errichtung einer Viehmarktkasse. Auch hier war der