Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.4

- S.4

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.Amtsblatt Nr. 4
tei Zu bewilligen und die Leitung des Theaters zur
Ausschreibung zu bringen. Bis Ablauf der Einreichungsfrist sind 17 Bewerbungen eingelaufen, die in mehreren
Sitzungen des Kulturausschusses Gegenstand der Begutachtung waren.
Der Gemeindetag beschließt nach kurzer Wechselrede
aus dem von Kulturausschusse vorgelegten Ternovorschlage mit dem pi-imo loco vorgeschlagenen Bewerber
Paul Heller in Verhandlungen wegen Abschluß eines
Vertrages für die Spielzeit 1936/37 einzutreten. Dieser
Beschluß ist also vorerst für die Stadtgemeinde unverbindlich.
Ueber die Persönlichkeit des Herrn Heller« ist zu
sagen, daß er 55 Jahre alt und in Prag geboren und
zuständig ist. I n den Jahren 1925 bis 1933 leitete er
das städtische Theater in Bamberg und vorher das in
Schweinfurt, und zwar, wie aus den beigebrachten Referenzen hervorgeht, mit großem künstlerischen, wie auch
wirtschaftlichen Erfolg. Heller ist Hausbesitzer in Seefeld und verfügt über die verlangte Kaution.

Arbeitslosenstanö im
Htaötgebiete Innsbruck am 51. März s?5<5
Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 2231
Frauen 1198
Zusammen: 3429

Hievon sind unterstützt:

Männer 2065
Frauen 965
Zusammen: 3030

Die 3429 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die
einzelnen BeruMlassen wie folgt:
Männer Frauen Zufam.
11
Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei)
Bergbau und Salinenwesen
Stein-, Ton- und Glasindustrie
5
56
51
Baugewerbe und dessen Nebenberufe
3
540
537
Wasserkraft- und Elektrizitäts-W.
Metallindustrie
320
320
Holzindustrie, Tapezierergewerbe
113
113
Leder- und Häuteindustrie
3
3
Textilindustrie
96
117
21
10. Bekleidungsindustrie
129
45
84
11. Papierindustrie
11
22
11
12. Graphische Industrie
49
18
31
13. Chemische Industrie
2

2
14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie
1
129
128
15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe
831
624
207
16. Handel
114
216
102
17. Transport und Verkehr
276
5
271
18. Bank- und Versicherungswesen
12
12
19. Körperpflege und Reinigungswefen
69
31
38
20. Heilkunde und Gesundheitswesen
12
5
7
21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter5
haltungsberufe
25
20
22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten,
2
2
Notare usw.)
1
1
Oeffentlicher Dienst
24. Haushaltungsberufe
20
20

25. I n verschiedenen Industriezweigen vor263
474
211
kommende Berufe
Summe: 2231

1198

3429

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 29. Februar 1936
ergibt sich eine Abnahme um 129 Personen.

stensionsstillegungsgesetz
Antvenöung auf sie penfionsparteien öes Htaütmagistrates
Das Bundesverfafsungsgesetz über die Stillegung von
Ruhe- oder Versorgungsgenüssen findet nach § 1 des
Gesetzes auch auf alle Personen Anwendung, die aus
einem Dienstverhältnisse zur Stadtgemeinde Innsbruck
Anspruch auf einen Ruhe- oder Versorgungsgenuß aus
Mitteln der Stadtgemeinde haben. Die nach den Bestimmungen des Gesetzes durchgeführte Ueberprüfung
der Einkommensverhältniffe der 346 Pensionsparteien
des Stadtmagistrates ergab, daß wohl 25 dieser Pensionsparteien ein „anderweitiges" Einkommen im
Sinne des Gesetzes haben, daß aber in keinem dieser
Fälle das anderweitige Einkommen so groß ist, daß
nach dem Gesetze eine Kürzung des Ruhe- oder Versorgungsgenusses vorgenommen werden könnte.
Die Anwendung des Pensionsstillegungsgesetzes auf
die Pensionsparteien der Stadtgemeinde bleibt daher
derzeit ohne jede finanzielle Auswirkung.

Vie neue Metzinsregelung in staötischen
Wohnhäusern außer Meterschutz
Von Vizebürgermeister A s o l f

platter

Die Mietzinspolitik der Gemeinde Innsbruck ist schon
seit Jahren Gegenstand lebhaftester Kritik weiter Bevölkerungskreise.
Nach dem Zusammenbruche sind eine Unzahl neuer
Familien nach Innsbruck übersiedelt, die sich hier ansässig machen wollten und den Wohnungsmarkt schwer
belasteten. Die wirtschaftlichen Verhältnisse machten es
der Gemeinde zur Aufgabe, Arbeitsbeschaffungsprogramme aufzustellen, um die große Zahl der Arbeitslosen zu beschäftigen und den heimischen Gewerbetreibenden Arbeit und Verdienstmöglichkeit zu geben, da
die Privatwirtschaft wegen der unerhört hohen ZinsKosten für Leihkapital unfähig geworden war, Investitionen vorzunehmen.
Es war deshalb begreiflich, daß die vergangenen Gemeindeverwaltungen in erster Linie großzügige Wohnhausprojekte aufgestellt und durchgeführt haben.
Die Frage der Mietzinsbestimmungen in den städtischen Häusern war seit jeher Gegenstand lebhafter Erörterungen und Auseinandersetzungen der politischen
Kräfteverhältnisse innerhalb der Gemeinde. Es war
begreiflich, daß die Sozialdemokraten und auch Arbeiter- und Angestelltenvertreter der übrigen Parteien von
der Gemeinde sehr niedrige Mietzinse verlangten. Die
Politik spielte eine große Rolle und gerade die Fragen
der Wohnhausbauten und der Mietzinse bildeten durch
Jahre hindurch bei allen Wählerversammlungen eine
große, mitunter fast ausschlaggebende Rolle.
Daher ist es auch gekommen, daß die Mietzinse in
den städtischen Neubauten ohne System ganz willkürlich dem jeweiligen Kräfteverhältnisse in der Gemeindevertretung angepaßt wurden. Dadurch mußten begreiflicherweise verschiedene Ungerechtigkeiten und, was besonders schwerwiegend für die Gemeindefinanzen ist,
eine unkaufmännische Verwaltung des Vermögens entstehen.