Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1962

/ Nr.10

- S.4

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der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 4

Innsdniä. iin Olloder

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^1.!

Nummer

W-20/1962

Kundmachunq
zur Durchfiihrung dor Ergänzungswahl io dcn Gemeinderat der Landevhauptstadl
lag, de» ^."<, Oktober 19«,^.
W a h l p f l i c h t ."
die Ergänzungswahl in den Gemeinoeral der
Landeshauptstadt Innsbruck besteht Wahlpflicht (tz .^i
der Innsbrucks Wahlordnung, I W O 197)3). Es sind
daher alle Personen zur Teilnahme an der Wahl verpflichtet, die im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der
Stadtgcmeinoe Innsbruck enthalten sind. Ausgenommen sind Personen, die wegen Krankheit, Gebrechlichkeit oder aus sonstigen triftigen Gründen verhindert sind, an der Wahl teilzunehmen. Wer ohne einen
triftigen Entschuldigungsgrund seine Wahlpflicht nicht
erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und
wird vom Stadtmagistrat Innsbruck gemäß H 62
I W O mit Geld bis zu 10U0.— Schilling, im Uneinbringlichkeitsfalle mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
Wahlort, Wahlzeit. Verbote:
Die Wahlhandlung findet in den mit abgesonderter
Kundmachung bezeichneten Wahllokalen in der Zeit

I m Gebäude des Wahllotales und in einem Umkreis von 2l1 Meter vom Eingang des Wahllotales
entfernt ist am Wahltage jede Art der Wahlwerlning.
wie Ansprachen an die Wähler, VeNeilnng oon
Stimmzetteln und Wahlaufrufen, verboten. Dieses
Perbot erstreckt sich nicht auf die gegenüberliegende
Straßenseite.
ferner ist innerhalb dieser Verbotszone jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art
verboten. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf die im Dienste befindlichen Sicherheitsorgane.
Auf das Verbot des Ausschankes von alkoholischen
Getränken wird verwiesen (tz 34 Abs. 2 IWO).
Übertretungen dieser Verbote werden gemäß i> 62
der Innsbrucker Wahlordnung, LGVl. Nr. IMlill)."!.
vom Stadtmagistrat Innsbruck mit Geld bis zu
1U00.— Schilling, im Uneinbringlichleilsfalle mit
Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
Der Leiter der Hauptwahlbehörde:
Dr. Alois Lugger
Bürgermeister

? Uhr bis 17 Uhr (Wahlzeit)
durchlaufend statt.

Innsbruck, am 8. Oktober s!»l!2

Abteilung 1
Zahl L - 22/1962
Betrifft!

am 3

Nationalratswahl 1962,
Kundmachung der Namen der Mitglieder der Gemeindewahlbehö"rde Innsbruck-Stadt.

Kundmachung
Gemäß tz 17 Absatz 5 der Nationalratswahlordnung
1962, VGVl. Nr. 246/1962, werden die Namen der
Mitglieder
der
Gemei n d ew a h l behö r d e
Innsbrnck-Stadt verlautbart."

3. GR. Peter Primus, Innsbruck, Riedgasse 1l>
4. GR. Michael Gnigler, Innsbruck, Egerdachstraße 6
Beisitzer der SPÖ:
1 ^ ^ Dr. Herbert Salcher, Innsbruck, Kärntner

Vorsitzender: Prov. Mag.-Koär Dr. Otto Reisinger.
Innsbruck Maa -Abt I
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^nn."vrucr, ^lag.^vt.
Stellvertreter: Amtsrat Hans Speiser, Innsbruck.
Mag.-Abt. I
Veisitzer der ÖVP:
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^ 1. LAbg. Josef Thoman, Innsbruck, Andreas-HoferStraße 28
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2." GR. Prof. Dr. Robert Vinatzer, Innsbruck, Anichstrake ""9
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3. GR. Prof. Alois Prazeller, Innsbruck, Ing.Thommen-Straße 5
4. GR. Sonja Oberhammer, Innsbruck, Magistrate 2
Ersatzmänner der ÖVP:
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1. Max Schwemberger, Innsbruck, Sudtrroler Platz
Nr. 6/III
2. GR. Michael Rabensteiner, Innsbruck, Leopoldstratze 26

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2. Engelbert Hackl, Innsbruck, Pestalozzistraße 13
^ ^ ^ ^ ^ . ^ ^ , ^ h ^ ^ Mnrimilianstraße 7
Ersatzmänner der SPÖ:
1 Dr. Manfred Veitner. Innsbruck. Andreas-HoserStraße 28
2. GR. Zita Mauler. Innsbruck, ^reifingstraße 9
.^ ^ ^ ^ ^ ^ . . Innsbruck. Ing.-Etzel-Slraße 7>3
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>, <^«l ^"»»ltzer der <^ ^- ^ ^ - ^ ^ ^ ^^alter. ^nnsbrlick. Maria ^,heres>enStraße 38
Ersatzmann der FPÖ:
1. Dr. Raiuer Hart-Stre,nai,r, Innsbruck, Mnsenm! n n». . ^
Der Abteilungsleiter!
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I n Vertrelnng!
Dr. Knoll
Ob.-Mag.-Rat