Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.4

- S.3

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Amtsblatt Nr. 4
das Gebiet zwischen Rennweg und I n n vom Löwenhaus bis Zur Talstation der Hungerburgbahn.
Die im bestehenden Plan festgelegten Etraßenfluchtlinien und Grundabteilungen wurden mit Erlaß der
Statthalterei vom 13. Mai 1911, Zl. X I , Nr. 725/2,
bzw. des Amtes der Tiroler Landesregierung vom
26. März 1934, ZI. V1637/2/1931 genehmigt. Die eingezeichnete Innregulierungslinie entsprach dem Projekte
der Innbauleitung vom April 1928.
Bei der im vorigen Jahr stattgefundenen Kommissionellen Verhandlung über die bereits begonnenen Innregulierungsbauten im gegenständlichen Gebiet hat der
Vertreter des Zuständigen Ministeriums verlangt, daß
das Innflußvrofil im Vergleiche Zum Projekt der I n n bauleitung um 8 Meter erweitert werde. Da diese Erweiterung nur am rechten Ufer möglich ist, mußte die
Böschungskrone an diesem Ufer um 8 Meter landeinwärts gerückt werden, wodurch das bisherige Projekt
der Uferstraße und der Grundabteilung stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Obgleich im neuen Abänderungsplan die Innpromenade durch diefen Umstand
wesentlich geschmälert werden mußte, wird doch für die
Durchführung der Uferstraße eine größere Inanspruchnahme vom bisherigen Baugrund insbesondere in der
Nähe des Panoramas notwendig. Die Uferstraße besteht
aus einer 3.5 Meter breiten Einbahnstraße, einem
Grünstreifen von 2 Meter für eine Baumreihe und der
Promenade mit Breiten 4.5 Meter bis 11.5 Meter.
Die Einmündungen der Uferstraße in den Rennweg
sind mit der Mindestbreite von 10 Meter l3.5>2-^4.5)
geplant und waren im alten Plan noch nicht vorgesehen.
Die Straßenfluchtlinien gegen den Rennweg sind gleichgeblieben wie auch an der Lage der beiden Querstraßen
nichts geändert wurde.

V . Berichterstatter Herr Dr. Arthur v. Anöreatta
Der Gemeindetag nimmt in Angelegenheit der Weiterführung des Stadttheaters bis Ende April durch eine
Arbeitsgemeinschaft folgendes Referat des Berichterstatters Zur Kenntnis.
Direktor Paul Kolkwitz konnte im Monate Februar
seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und
mußte Konkurs anmelden. Das Personal mit Ausnahme der Musiker, die vom Musikverein besoldet sind,
hat im Monate Februar nicht mehr die vollen Gagen
erhalten und war dadurch in eine schwierige finanzielle
Lage geraten, wenn es auch seine Ansprüche an die
Konkursmasse stellen konnte.
Die Mitglieder des darstellenden und technischen Personales beschlossen daher in einer Vollversammlung, die
Stadtgemeinde zu bitten, ihnen nach Abtreten des Direktors Kolkwitz, also ab 1. März, die Bewilligung zu
erteilen, während des Monates März weitere Vorstellungen auf eigene gemeinsame Rechnung geben zu
dürfen.
Die Entscheidung hierüber war dringlich, da bei Abschluß der Spielzeit mit dem Abgange des Direktors
Kolkwitz das Personal wegen der rückständigen Gagenansprüche und der Reisebeträge möglicherweise an die
Stadt herangetreten wäre. Der Kulturausschuß hat sich
in seiner Sitzung am 27. Februar eingehend mit der
Situation befaßt und kam einmütig zur Anschauung,
daß angesichts der Lage des künstlerischen und technischen Personales diesem die Bewilligung erteilt werden
solle, sich durch weitere Vorstellungen wenigstens vorerst durch den Monat März die Lebensexistenz zu

sichern. Gegen nachträgliche Genehmigung durch den Gemeindetag wurde die erbetene Bewilligung für den
Monat März erteilt, und zwar unter der Bedingung,
daß daraus der Stadt keine wie immer geartete Belastung erwachse.
Zur Führung der „Arbeitsgemeinschaft" hat das Personal aus seiner Mitte eine künstlerische und administrative Leitung gewählt, die aus den Herren Alfred
Mufchau, Iofef Hauser, Emil Markgraber, Othmar
Fabro, Ernst Nevo und Karl Stolz besteht. An die Spitze
wurde Herr Muschau berufen.
Ende März hat sich die Arbeitsgemeinschaft neuerlich
an die Gemeinde mit der Bitte gewandt, die Spielzeit
bis 30. April zu verlängern. Hiebei konnte die Arbeitsgemeinschaft darauf hinweisen, daß sie den Betrieb
klaglos führen konnte, daß die Veheizungskosten entfallen und daß das Orchester schon bezahlt ist. I n seiner
Sitzung am 26. März stimmte der Kulturausschuß nach
eingehender Prüfung der Lage der Verlängerung der
Spielzeit bis 30. April l. I . zu.
Der Gemeindetag beschließt im Anschluß an dieses
Referat über Antrag des Kulturausschusses, daß der
Arbeitsgemeinschaft des darstellenden und technischen
Personales des Stadttheaters die Bewilligung gegeben
wird, in den Monaten März und April auf eigene, geteilte Rechnung Vorstellungen zu geben, und zwar unter
folgenden Bedingungen:
2) ausdrückliche Anerkennung der allgemeinen Pachtbedingungen
durch die neue Leitung;
b) aus der Betriebsführung in den Monaten März und April darf
der Stadtgemeinde außer den budgetmäßig vorgesehenen Sachauslagen keine wie immer geartete Belastung erwachsen;
e) die Stadtgemeinde übernimmt für die Spielzeit im Monat
April, da sie hiefür keine budgetmäßige Deckung hat, die Bestreitung der Beleuchtung und die Auslagen für die Feuerwache; die Bedeckung dieser Ausgaben ist aus dem Subventionsbetrage zurückbehalten:
6) hingegen erhält die Arbeitsgemeinschaft zu Händen ihrer Leitung aus der Subvention der Bundesregierung den Betrag
von 8 20lX).— gegen die ausdrückliche Erklärung, für die
Dauer der Spielzeit bis längstens Ende April 1936 keinerlei
Forderungen mehr an die Stadt zu stellen.

V I . VerichterstaUer Komm.-Rat Kritz Miller
Der Gemeindetag nimmt einen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Elektrizitätswerke im Jahre 1935 entgegen. Auf die Einzelheiten
dieses Berichtes wird das Amtsblatt noch zurückkommen. I m ganzen kann die Entwicklung als sehr erfreulich bezeichnet werden.
Anschließend genehmigt der Gemeindetag die Bilanz
für 1935. Er beschließt über Antrag des Verwaltungsausschusses für die städtischen Lichtwerke, den ausgewiesenen Reingewinn von 8 153.386.58 dem Gemeindefonds
zuzuweisen und der Direktion des Werkes sowie allen
Angestellten und Arbeitern für ihre ersprießliche Tätigkeit den Dank der Stadtgemeinde zum Ausdruck zu
bringen.

Vertrauliche Sitzung
An die öffentliche Sitzung des Gemeindetages fchloß
sich noch eine vertrauliche.
I n dieser wurde u. a. nach Berichterstattung durch
Herrn Dr. v. Andreatta über die Vergebung der Direktion des Stadttheaters Beschluß gefaßt.
Der Gemeindetag hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 1936 beschlossen, das Stadttheater auch für die
Spiezeit 1936/37 zu verpachten, die hiefür nötigen Mit-