Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)
Jg.1936
/ Nr.4
- S.2
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Text rund um die Fundstelle:
sparung von
8 1511.29 gegenüberstehen.
IV. Verichterstatter Stabtrat Otto Ahsnig
1. Ueber Antrag des Vauausschusses wird der Verkaufspreis für noch nicht baureife Gründe an der Amraser Stadtgrenze (Kriegerheimstättengründe) mit 8 6.—
für den Qudratmeter festgesetzt. Dieser Betrag setzt sich
III. Berichterstatter Staötrat Dr. Anton Melzer
aus dem Grundwert von 8 5.— für den Quadratmeter
1. Der Ge
Gesamter Text dieser Seite:
Amtsblatt Nr. 4
Hiezu wird bemerkt, daß diese Methode der Vorschreibung und EinHebung gewählt wird, damit der Stadtgemeinde wenigstens noch im Verlaufe des Verwaltungsjahres 1936 ein großer Teil der Mehrwasserabgaben
und Kanalabgaben für Mehrwasser zufließt, da sie andernfalls erst im darauffolgenden Verwaltungsjahre
den Eingang für das Mehrwasser verrechnen könnte
und daher der Haushaltsplan einen bedenklichen Abgang erfahren würde.
6. Der berühmte Bildhauer Gustinus Ambrosi hat
vom Ministerpräsidenten Mussolini den Auftrag erhalten, für das Nationalmufeum Italiens eine Vronzebüste des verewigten Kanzlers Dr. Dollfuß anzufertigen. Ambrosi hat sich ausbedungen, drei Kopien dieser
Büste anfertigen Zu dürfen; er hat eine dieser Kopien
seiner Heimat, dem Burgenlande, zur Verfügung gestellt und bietet nun der Stadt Innsbruck eine zweite
dieser Kopien um den Preis von 1200 8 an.
Der Gemeindetag hat über Antrag des Finanzausschusses dieses Anbot angenommen und beschlossen, den
Bronzeguß der Dr.-Dollfutz-Vüste für das Dienstzimmer
des Bürgermeisters zu erwerben.
7. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird für eine
Gerätehalle der 3. Kompagnie der Freiw. Feuerwehr
Innsbruck ein Veitrag in der Form geleistet, daß der
Bauaufwand im Höchstausmaße von 5600 8 in drei gleichen Jahresraten der im Budget für 1937, 1938 und 1939
vorzusehenden Subventionen als verpflichtend zur Zahlung an die Tiroler Landes-Vrandschadenversicherungsanstalt im Budget dieser Jahre eingestellt wird.
1932 erfolgten Unfall einesstädtischenMullabfuhrarbeiters ausgelöst wurde. Der Stadtmagistrat hat den bezüglichen Bescheid im Wege Einspruches bei der Landeshauptmannschaft bekämpft und hat sich dieselbe mit
einem Bescheid aus dem Jahre 1935 den Rechtsanschauungen des Stadtmagistrates angeschlossen. Gegen diesen
Bescheid hat die Arbeiterversicherungsanstalt beim Bundesministerium für soziale Verwaltung Berufung eingelegt, vor Erledigung derselben jedoch einen Vergleich
vorgeschlagen, über dessen Annahme oder Ablehnung im
Sinne der Bestimmungen des Stadtrechtes der Gemeindetag zu entscheiden hat.
Wie erwähnt, hat der Gemeindetag die Ablehnung des
Anbotes beschlossen: dies mit Rücksicht auf den den
Standpunkt der Stadtgemeinde stützenden Verufungsentscheid der Landeshauptmannschaft und mit Rücksich auf die vom Amte beigebrachte Darstellung der rechtlichen Situation, die vom Berichterstatter dem Gemeindetage zur Kenntnis gebracht wurde.
Bemerkt wird hiezu noch, daß die Stadtgemeinde im
Fvlle eines endgültigen Obsiegens einen Betrag von
8 10.707.98 erspart, der für bisher aufgelaufene Vorschreibungen bezahlt wurde. Diesem würde im Falle der
Annahme des Vergleichsabschlusses eine Einsparung von
8 1511.29 gegenüberstehen.
IV. Verichterstatter Stabtrat Otto Ahsnig
1. Ueber Antrag des Vauausschusses wird der Verkaufspreis für noch nicht baureife Gründe an der Amraser Stadtgrenze (Kriegerheimstättengründe) mit 8 6.—
für den Qudratmeter festgesetzt. Dieser Betrag setzt sich
III. Berichterstatter Staötrat Dr. Anton Melzer
aus dem Grundwert von 8 5.— für den Quadratmeter
1. Der Gemeindetag nimmt einen ausführlichen Be- und aus den Kosten der Hauvtwasserleitung von 8 1.—
richt des Herrn Stadtrates Dr. Melzer über die Sa- für den Quadratmeter zusammen. Dabei wird festgenierung und Reorganisation des Freiherr v. Sieberer- stellt, daß die Kosten für den Anschluß an den Hauptschen Waisenhauses zur Kenntnis und beschließt hier- wasserstrang zum Wassermesser im Anwesen im Preise
von 8 6.— nicht inbegriffen und vom Siedler zu tragen
auf über Antrag des Rechtsausschusses:
sind. Der Grundpreis von 8 6.— ist sofort bar zu era) Der Gemeindetag genehmigt den für die Dauer von 20 Jahren
legen;
dies mit Rückficht auf die hypothekarische Beabzuschließenden, mit 1. April 1936 in Wirksamkeit zu setzenlastung des Grundes und auf die Aufwendungen, welche
den Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck einerseits
und der Kongregation der Salestaner Don Boscos anderer- der Stadtgemeinde für Straßenherstellungen erwachsen.
seits, betreffend die Uebernahme der Vetriebsführung des von
Ungeachtet dieser Preisfestsetzung erklärt jedoch der
Siebererschen Waisenhauses in der vom Rechtsausfchuß ausgeGemeindetag
wegen der unverhältnismäßigen Kosten,
arbeiteten Form.
b) Der Gemeindetag stellt den Antrag an den Landeshauptmann, welche der Stadtgemeinde für die Straßenherstellungen
als dem obersten Organ der Vollziehung des Bundes im Lande, erwachsen würden, dermalen diese Gründe noch nicht
und an die Tiroler Landesregierung, als dem obersten Organ abzugeben und die Siedler auf die Siedlungsgründe bei
der Vollziehung des Landes, welche nach dem Stiftbrief als die
mit der Oberaufsicht der Siebererschen Stiftung betrauten Be- den Allerheiligenhöfen zu verweisen.
2. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Bauhörden bezeichnet find, diefe Behörden mögen einer Aenderung
der Bestimmungen der „von Siebererfchen Waisenstiftung" in ausschusses eine Abänderung des Vaulinienvlanes für
der vom Rechtsausschuß ausgearbeiteten Form die sttftungsbeden Burggraben und für die Stiftgasse nach den Vorhördliche Zustimmung erteilen.
schlägen
des Stadtbauamtes. Nach diesen Vorschlägen
e) Der Gemeindetag fetzt mit Wirksamkeit vom 1. April 1936,
längstens für die Dauer des gegenwärtig abgeschlossenen Ver- lassen die starke Verkehrsentwicklung seit dem Jahre
trags zwischen der Stadtgemeinde und der Kongregation der
1900 — der bisher geltende Baulinienplan wurde mit
Salesianer Don Boscos die Wasserabgabe für das Freiherr v. Erlaß der Statthalterei vom 8. September 1900,
Sieberersche Jugendheim nach Kubikmetern, und zwar mit
Nr. 32.008 genehmigt — und auch städtebauliche Gründe
10 8 für jeden Kubikmeter, den Kanalzins mit 10 g für jeden
Kubikmeter verbrauchten Wassers fest.
eine Umarbeitung dieses Planes notwendig erscheinen.
(Das einleitende Referat ist in der Tagespresse bereits erschienen.)
Bei diesen Abänderungen ist u. a. die Verlängerung
2. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Ge- der Lauben bis zum Vurggraben vorgesehen. Anderermeinderates die Ablehnung eines von der Arbeiterver- seits sollen die Mängel an der bestehenden Baulinie
sicherungsanstalt in Salzburg als Nachfolgerin der Ar- am Vurggraben selbst beseitigt werden.
beiter-Unfallversicherungsanstalt Salzburg vorgeschlageDiesen Abänderungen liegen allerdings nicht aktuelle
nen Vergleiches in Angelegenheit eines seit Beginn 1933 Bauprojekte zugrunde, deren Ausführung schon in
behängenden Rechtsstreites. Diesem Streite liegt das nächster Zeit zu erwarten wäre.
Verlangen der ehem. Arbeiter-Unfallversicherungsanftalt
3. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Vauauf Versicherung des Betriebes der städtischen Mullab- ausschusses die vom Staotbauamte ausgearbeitete Aenfuhr zugrunde, welches durch einen Ende des Jahres derung des Regulierungs- und Parzellierungsplanes für