Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1962

/ Nr.6

- S.5

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Nummer 6

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 5

"AbteiIn mi. II l.Nlilturl".!lll)
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tiinstlerischen Schassen^

a>i".>, dci l^elctieni drei (Geldpreise,
und zwar in der >iölie non je !>!«»!!.
Schilliiui, sür
eingereichte ^l>erte der bildenden Minist für die dici
Teilgebiete ".>.!lalerei, (^rapili! und Bildhauerei ner
geben werden.
Die näheren Ein^ellieilen dieses Preisausschreibens
sind ans dem m i t (^emeinderatsbeschlnsz vom l!i. ^1tc>neinder !!!!>!, ^ 1 . l I ^."lli.>/lll, abgeänderten „ S t a t u t
Inilsdruck fiir dcn Wettbewerb

sind bis
nt, Renes 1>iatl)anc". ^ a l l i neranerst rasze 1,
!. Stück. Zimmer ^ltr. :l57, mit dem Beisatz »Förder tingere is der Landeshauptstadt I nnsbrlick" " einzu-

reichen.
Der AbleiIl > 11g >> Ieiler
Dr. Rettmeyer

Obermagiftratsrat

Statut der ^alldesbauptstadt Innsbruck für den Wettbewerb zur Förderung künstlerischen Schaffens
c) Bildhauerei (ciu Großwerk ilbcr 1 Meter Höhe oder
insgesamt 3 Kleinwcrke oder 1 Grnppcnwerk der Kleinkunst, z. B . Weihnachtskrippe). Von den Großplastikcn
sind nur Lichtbilder vorzulegen, die eine Benrteilnng
des Gesamteindrnckcs nnd wesentlicher Einzelheiten des
Werkes ermöglichen. Ferner ist anzngcben, wo das
Werk zu sehen ist.
§4
Vewerbungsbcrcchtigung
Bewerbnngsbcrcchtigt sind alle Kunstschaffenden, die entweder
a) ill Innsbrnck geboren find oder
k) in den letzten 5 Jahren in Innsbrnck ihren ordentlichen
Bezeichnung der Preise
Wohnsitz hatten oder
Die Preise tragen die Bezeichnung:
c) deren Werke in besonderer Beziehung znr Landeshaupt„Preis der Landeshauptstadt Iuusbruck zur Förderung
stadt Innsbruck stehen.
küusllcrischeu Schaffens" mit Augabe des .Uuustzweigcs uud
Es ist für die Bewerbung ohne Belang, ob die eingereichder Jahreszahl (z. B. Preis der Landeshauptstadt Iuusbrnck
ten Werke bereits veröffentlicht wurden oder nicht. Die einzur Förderung künstlerischen Schaffens für Musik 1W1).
gereichten Arbeiten müssen in den letzten drei Jahren vor
der Ausschreibung vollendet worden sein.
8 3
Kunstzweige
Personen, denen bereits ein Fördernngspreis der LanDer Stadtrat legt nach Vorschlag des gemeindcrätlichen deshauptstadt Innsbruck verliehen wurde, dürfen sich im
Ansschnsses für die Angelegenheiten der Knnst, der Wissen- selben Teilgebiet eines Kunstzweiges nicht mehr bewerben.
schaft nnd" der Knltnr bis längstens ZI. M a i des laufenden M i t bereits einmal eingereichten Werken ist eine neuerliche
Jahres fest, für welchen Kuustzwcig Preife vergeben wer- Bewerbung nicht möglich.
§5>
den:
Preisgericht
1. Dichtuug mit den Teilgebieten:
a) Lyrik (Höchstzahl der eingereichten Gedichte W);
Das Preisgericht setzt sich aus je acht Mitgliedern für jede
b) dramatische Dichtung (ein Bühnenwerk oder ein Nuud- Kunstgattung zusammeu. Als Mitglieder werden über Vorschlag des gemcindcrätlichcn Ausschusses für die Angelegensunlhörspiel>i
c) erzählende Dichtnng (ein Etonian oder höchstens drei heiten der Knust, der Wissenschaft und der Knllnr Knnstler
und Fachleute vom Biirgermeisler berufen. Mindestens
Novellen, wahlweise Vers oder Prosa).
Die Werke inüssen maschingeschrieben und a.ehefle! eiuge" vier Mitglieder des jeweiligen ,^uns!",weiges müssen I n n s brncter sein.
reicht iverden.
Die Tätigkeit der Preisrichter ist ehrenamtlich. Vergütun^. Musik ini! den Teilgebieten:
gen werden nnr für tatsächliche Auslagen gewährt. Die Beraa) ein Instruuieulalwerl größeren formalen Znsammeutungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Die Preishangcs in beliebiger, anch orchestraler Besetzung:
richter sind znr strengsten Verschwiegenheit über die Bern«
l,) ein Vokalwerl leinschlies;lich >lan»a!en »ud Ora!orien> ümgen nnd die ihnen in ihrer Eigenschaft als Preisrichter
oder 5^ bis ^0 Lieder^
bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet. Die Preisrichter
sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
c) eine Oper oder Kurzoper.
!l. Bildende .^lnnst mit den Teilgebieten:
Den Vorsitz des Preisgerichtes führt der Bürgermeister
a) Malerei einschließlich Glasmalerei (höchstens 5, Gemälde oder in dessen Vertretung ein vom gcmeinderätlichen Ans>il>nß für die Angelegenheiten der Kunst, der Wissenschaft
jeglicher Farblechnil). Die Gemälde sollen a
,ind der Knltnr vorgeschlagenes Mitglied des Gemeinderates.
fertig nnd gerahmt sein;
Znr Beschlußfähigkeit des Preisgerichtes ist die Anwesenb) Graphik (höchstens 12 Arbeiten);
Allgemeines
Die ^andcshaufttstad! Innsbruck schreibt alljährlich zur
^ördernnq tünstk"rischcn Schaffens einen Wettbewerb mit
drei Geldpreisen für einen der folgenden Kunstzwciqc aus:
1. Dichtung,
2. Musik, "
3. bildende Kunst.
Die Gesamthöhe der Preise wird alljährlich im Haushaltsplan festgelegt. Für jedes Teilgebiet des betreffenden Knnstzweiges ist ein gleichwertiger Preis vorzusehen.