Innsbruck Informiert
Jg.2024
/ Nr.12
- S.20
Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Pradl
Pradl
Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Pradl
Pradl
PR-B51PR-B51
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 14. November 2024 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
RE-eF02
und RE-B24
RE-eF02
und RE-B24
Höttinger Au
Höttinger Au
N
IN
Reichenau
Reichenau
Wilten
Wilten
Reichenau
Reichenau
Pradl
Pradl
WI-B60WI-B60
R-B51PR-B51
E
ntwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B51, Pradl, Bereich Maderspergerstraße 2
Für die Neuerrichtung einer Wohnanlage
mit 16 Wohnungen im Kreuzungsbereich
der Reichenauer- und Maderspergerstraße
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die EBG (Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft reg. Gen.m.b.H) hat das Projekt in
enger Abstimmung mit dem Innsbrucker
Wilten Wilten
Gestaltungsbeirat entwickelt.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-eF02 und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. RE-B24, Reichenau, Bereich
Egerdachstraße 59
Um die barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes durch einen Liftzubau in der
Egerdachstraße 59 zu ermöglichen, sind die
Änderung des Flächenwidmungsplanes und die
Erstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
-B60WI-B60
38 INNSBRUCK INFORMIERT
RE-eF02 und RE-B24
RE-eF02
und RE-B24
RE-eF02
und RE-B24
Entwurf des Bebauungsplanes und Er- Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
gänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B60, 20. November 2024 bis einschließlich
Wilten, Bereich Franz-Fischer-Straße 7b
18. Dezember 2024. Bitte entnehmen
Höttinger
Au Informationen der OnlineZur Erweiterung des medizinischen
BlutlaHöttinger
Au Sie aktuelle
bors und des mikrobiologischen Instituts Amtstafel.
in der Franz-Fischer-Straße 7b werden
die INN
N
IN
planungsrechtlichen Voraussetzungen ge- Einsichtnahme und Informationen:
schaffen. Das mit dem Innsbrucker Gestal- Diese Einschaltung stellt eine rechtsuntungsbeirat abgestimmte Projekt sieht vor, verbindliche Information der Bevölkerung
den Bestand um zwei Geschoße aufzusto- und keine Kundmachung dar. Eine Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel
cken und die Fassade abzuändern.
www.innsbruck.gv.at/amtstafel möglich,
Innenstadt
Innenstadt
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
wo auch die jeweilige Kundmachung zu finNr. IN-eF03, Innsbruck, Innrain, Bereich den ist. Die Pläne liegen während der AmtsMittelinsel, ehemalige Tankstelle, nord- stunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Maöstlich Kreuzung Anichstraße
gistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock
Das Neubauprojekt besteht aus zwei zur allgemeinen Einsicht auf. DetaillierBauteilen und ist aus einem Wettbe- te Informationen zu den aufgelegten Entwerb hervorgegangen. Vorgesehen ist ein würfen werden nach vorheriger TerminNutzungsmix aus Gastronomie im Erdge- vereinbarung gegeben (telefonisch unter
schoß und Büroflächen in fünf Oberge- +43 512 5360 4105 oder +43 512 5360
schoßen.
4112).
IN-eF03IN-eF03
N
IN
Innenstadt
Innenstadt
Pradl
WI-B60
PR-B51
Pradl
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
IN-eF03
IN-eF03IN-eF03
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
Baustellenüberblick im Dezember
S
eit Ende November laufen die abschließenden Sanierungsmaßnahmen (Abdichtungs- und Asphaltierungsarbeiten) am Sieglangersteg. Bis
voraussichtlich 15. Dezember wird die Brücke für die Dauer von mindestens zwei Wochen durchgehend gesperrt. Damit die finalen Restarbeiten vorangehen können,
ist zum Schutz der PassantInnen eine Totalsperre der Brücke in diesem Zeitraum
erforderlich. Die abschließenden Arbeiten sind besonders witterungsabhängig,
wodurch es zu kurzfristigen Verschiebungen im oben angeführten Zeitraum kommen kann. Kurzfristige Änderungen und
weiterführende Informationen zur Sperre
sind unter www.ibkinfo.at/baustellen-ibk
und durch Aushänge im Nahbereich der
Brücke zu entnehmen. Nach Aufheben der
Sperre ist der Sieglangersteg vor dem bekanntgegebenen Bauende ohne Einschränkungen passierbar. Während der Arbeiten
kann es zu Lärmbelästigungen kommen,
die gegebenenfalls auch in den Abend- und
Nachtstunden sowie am Wochenende auftreten können. Die weiterführenden Sanierungsarbeiten im Bereich der Rampe Süd
erfolgen voraussichtlich ohne Verkehrseinschränkung. Es können jedoch kurzfristigen Änderungen eintreten. MF
Fragen & Antworten
Fragen und Anregungen aller Art
können BürgerInnen an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr unter
www.buergermeldungen.com
anbringen.
Unter www.innsbruck.gv.at/
baustellen steht außerdem ein
Baustellenplan, der kontinuierlich
aktualisiert wird, bereit. Fragen,
die regelmäßig bei Baustellen
gestellt werden, werden in Form
von Videos unter www.ibkinfo.at/
baustellen-faq-2023 beantwortet.