Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.7

- S.42

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024_Innsbruck_informiert_07
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Stadtgeschichte

„Unfruchtbarmachung“
im Nationalsozialismus
Zwangssterilisierungen und Zwangskastrationen waren
zwischen 1940 und 1945 im angeschlossenen Österreich legal –
und wurden auch in Innsbruck durchgeführt.

© TLA, REICHSSTATTHALTER IN TIROL UND VORARLBERG, DEZERNAT IIIA1, 1941, KTN. 25,
M-II/2 – ERBGESUNDHEITSGERICHTSVERHANDLUNGEN

von Ina Friedmann

Ladung zu einer Erbgesundheitsgerichtsverhandlung in Innsbruck

M

it 1. Jänner 1940 wurde in der
damaligen „Ostmark“ das Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses (GzVeN) eingeführt, das es
dem NS-Staat erlaubte, tief in das Privatleben seiner BürgerInnen einzugreifen:
Die Entscheidung, wer Kinder zeugen und
bekommen konnte und sollte, war keine
private mehr.
Angebliche und reale medizinische Zustandsbilder waren als „Erbkrankheiten“
ausschlaggebend für oder gegen eine Familiengründung. Das Urteil, ob eine solche erlaubt war, lag bei den eigens dafür
eingerichteten Erbgesundheitsgerichten,

42

INNSBRUCK INFORMIERT

die aus zwei Ärzten und einem Juristen
bestanden und Amtsgerichten angegliedert wurden. In Innsbruck befand sich das
Erbgesundheitsgericht in der GaismairStraße 1, wo heute unter anderem das
Tiroler Landesarchiv untergebracht ist.
Bevor es aber zu einer Gerichtsverhandlung über die „Unfruchtbarmachung“ kam,
wurden die potenziell davon Betroffenen
auf ihren Gesundheitszustand untersucht,
üblicherweise am Gesundheitsamt. Die
dort tätigen ÄrztInnen hatten entweder
selbst im Rahmen eines Kontakts, etwa
bei den verpflichtenden Ehetauglichkeitsuntersuchungen als Voraussetzung für die

Heiratserlaubnis, den Verdacht auf eine
„Erbkrankheit“ gehabt, oder ihnen war
eine Anzeige nach dem GzVeN durch eine
andere Behörde oder Privatperson zugeleitet worden.

Dimensionen
In Tirol und Vorarlberg, im Nationalsozialismus zum Gau zusammengefasst, wurden 1.054 Personen nachweislich nach
dem GzVeN bei dem für sie zuständigen
Gesundheitsamt angezeigt. Die Dunkelziffer ist jedoch wesentlich höher, da von den
Gesundheitsämtern einiger Landräte – so
hießen die Bezirkshauptmannschaften im