Innsbruck Informiert
Jg.2024
/ Nr.5
- S.21
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Gesamter Text dieser Seite:
VI-B4
Rathausmitteilungen
B4
RE-B22
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 30. April 2024 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
Hötting
Wilten
ReichenauReichenau
Pradl
WI-F34
E
VI-B4
Pradl
VI-B4
RE-B22
Pradl Amras
Höttinger
PR-B44
wo auch die jeweilige Kundmachung zu finden ist. Die Pläne liegen während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck,
Magistratsabteilung III / Stadtplanung,
4. Stock zur allgemeinen Einsicht auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger
Pradl
Terminvereinbarung
gegeben (Tel.: +43
Igls
512 5360 4105 oder + 43 512 5360 4112).
PR-B44
testens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Innens
HÖ-B30
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen
Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spä-
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
Amras
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
RE-B22 RE-B22
St. Bartlmä 2 und 2a, Gp. 641 sowie
Teilflächen der Gp. 640, 1883, 641, 2011,
2012 und 1886, alle KG Wilten
Entsprechend den Zielen des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes wird mit dem
vorliegenden Planentwurf der ggst. südliche Teilbereich des Gewerbegebietes
St. Bartlmä als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI-B4,
Vill, Bereich Igler Straße 19 (als Änderung
des Bebauungsplanes IG-B2/2.E) gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022
Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das konkrete Vorhaben der Landleben Immobilien GmbH,
nach dem Abbruch zweier Bestandsgebäude an deren Stelle eine neue Wohnanlage zu errichten, wird der Bebauungsplan
geändert.
Entwurf
Villdes Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B22,
Reichenau, Bereich Andechsstraße 70 (als
Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B21),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Im Zuge der vertiefenden Projektbearbeitung musste ein geplanter Entlüftungsschacht lagemäßig geringfügig verschoben
werden. Dafür wird der Bebauungsplan
Igls geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B44,
Pradl, Bereich Gumppstraße 25 + 25a (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. PRB6) gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Zur Umsetzung eines konkreten Projekts
werden die planrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Dabei handelt es sich um
den Zubau eines Lagerraumes an den bestehenden
Igls Lebensmittelmarkt im Innenhof
der Liegenschaft.
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VI-B4
Pradl
SILL
Wilten
SILL
Vill
ntwurf des FlächenwidmungsplaF34 WI-F34
nes Nr. WI-F34, Wilten, Bereich um
Vill
WI-F34
7. Mai bis einschließlich 4. Juni 2024.
Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
Weiters wurde beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. AL-F58
• Bebauungsplan Nr. PR-B45
• Bebauungsplan Nr. HÖ-B31
• Bebauungsplan Nr. MA-B2
• Bebauungsplan
Hötting Nr. PR-B47
Hötting
• Bebauungsplan Nr. DH-B18
• Bausperre im Bereich des Entwurfes
des Flächenwidmungsplanes
Nr. WI-F34, Wilten, Bereich um
St. Bartlmä 2 und 2a
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PR-B44
Einsichtnahme und Informationen:
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