Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.4

- S.8

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Lebensraum Innsbruck

Wahl zum Gemeinde·rat und
Bürgermeister 2024
Informationen in Leichter Sprache
Wahl zum Gemeinde·rat und Bürgermeister 2024
Wer wird Bürgermeister oder Bürgermeisterin
von Innsbruck?
Wer soll Innsbruck künftig im Gemeinde·rat fit
für die Zukunft machen?
Bei diesen Fragen können Sie mitbestimmen.
Nützen Sie dafür Ihr Wahlrecht.
Die Wahl findet statt am: 14. April 2024.
Bürgermeister-Stich·wahl
Bei der Wahl zum Bürgermeister kann es zu einer
Stich·wahl kommen.
Das bedeutet:
Kein Kandidat hat am 14. April 2024 mehr als die
Hälfte von den Wähler·stimmen bekommen.
Dann wählen wir den Bürgermeister noch einmal.
Dafür treten aber nur 2 Kandidaten an.
Diese Kandidaten haben bei der ersten Wahl die
meisten Stimmen bekommen.
Das nennt man: Stich·wahl.
Ist eine Stich·wahl notwendig?
Dann ist die Stich·wahl am: 28. April 2024.

Wer darf wählen?
Wählen dürfen:
• Österreicher mit einem Haupt·wohnsitz in Innsbruck
• Bürger aus der Europäischen Union mit
Haupt·wohnsitz in Innsbruck
Zur Europäischen Union gehören zum Beispiel
Länder wie:
Deutschland oder Italien.
Für den Haupt·wohnsitz gilt:
Sie haben Innsbruck erst nach dem 16. Jänner
2024 zu Ihrem Haupt·wohnsitz gemacht?
Dann dürfen Sie am 14. April 2024 leider nicht
wählen.
Diese Personen müssen weiters:
• am Wahltag 16 Jahre oder älter sein.
Das bedeutet:
Sie feiern am 14. April 2024 Ihren 16. Geburtstag?
Dann dürfen Sie schon wählen.
• am 16. Jänner 2024 nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sein.
Das bedeutet:
Ein Gericht kann jemanden vom Wahlrecht
ausschließen.
Zum Beispiel wegen einer Straf·tat.
Dann darf diese Person nicht wählen.

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INNSBRUCK INFORMIERT

Wie können Sie wählen?
Für die Wahl am 14. April 2024 haben Sie
3 Möglichkeiten:
• Wahl im Wahl·lokal
Sie können in Ihrem Wahl·lokal wählen.
Das Wahl·lokal hat geöffnet:
am 14. April 2024 von 7.30 bis 16 Uhr.
• Wahl per Post mit Wahl·karte
Sie können auch per Post wählen.
Für das Wählen mit Wahl·karte müssen Sie
einen Grund angeben.
Zum Beispiel:
• Sie sind am Wahltag nicht in Österreich.
• Oder: Sie sind am Wahltag krank.
Für die Wahl·karte müssen Sie einen Antrag stellen.
Dafür haben Sie 3 Möglichkeiten:
• online über unsere Webseite bis zum
9. April 2024
• per Post bis zum 9. April 2024
• persönlich im barrierefreien
Wahl·karten·büro
Sie haben den Antrag gestellt?
Dann bekommen Sie Ihre Wahl·karte ab dem
28. März 2024 mit der Post.
Sie stellen den Antrag ab dem 28. März 2024
direkt im Wahl·karten·büro?
Dann bekommen Sie Ihre Wahl·karte gleich mit.
Die ausgefüllte Wahl·karte muss bis zum
12. April 2024 im Rathaus ankommen.

• Wahl über die Sonder·wahl·behörde
Sie sind krank oder können nicht mehr gut gehen?
Dann können Sie auch von zuhause aus wählen.
Dafür gibt es die Sonder·wahl·behörde.
Die Sonder·wahl·behörde kommt zu Ihnen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Genauere Informationen über die Wahl
finden Sie auf unserer Webseite
www.innsbruck.gv.at
Gehen Sie auf Leichte Sprache und erfahren
Sie unter „Aktuelle Wahl“ mehr über:
• genaue Öffnungs·zeiten und Fristen
• barrierefreie Wahl·lokale
• wählen mit Wahl·karte
• die Sonder·wahl·behörde

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