Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.4

- S.4

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Wichtige Fristen rund um die Wahl
Dienstag, 16. Jänner
Stichtag: Die Voraussetzungen für das Wahlrecht und die
Wählbarkeit sind nach dem Stichtag zu beurteilen. Dieser
liegt immer zwischen dem Tag der Wahlausschreibung
(10. Jänner 2024) und dem 70. Tag vor dem Wahltag.

N

© M. DARMAN

Innsbruck wählt:
Wie funktioniert’s?
Zahlreiche Listen rittern am 14. April um einen Sitz im Gemeinderat und
schicken auch eine/n Kandidatin/en ins Rennen um das Amt der/des
BürgermeisterIn/s. Was es bei der Wahl auf dem Stimmzettel zu beachten
gilt, erfahren Sie hier.
Stimmzettel für welche Wahl?
Die Wahlberechtigten erhalten insgesamt
zwei Stimmzettel, einen weißen für die Wahl
des Gemeinderates, also die Wählergruppen, einen grauen für die Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.
Auf jedem der zwei Stimmzettel ist jeweils
nur ein Kreuz für die Wählergruppe bzw. den
Namen der wahlwerbenden Person im Kreis
einzusetzen. Die Stimmzettel werden in ein
gemeinsames Kuvert gegeben und in die dafür vorgesehene Wahlbox geworfen.
6

INNSBRUCK INFORMIERT

Was ist auf dem Stimmzettel zur
Gemeinderatswahl zu beachten?
Auf dem weißen Stimmzettel ist ein
Kreuz für die zur Wahl stehende Liste
bzw. Wählergruppe im Kreis einzusetzen. Außerdem können bis zu zwei Vorzugsstimmen vergeben werden. Diese
sind jedoch nur gültig, sofern diese auch
an KandidatInnen der zuvor angekreuzten Liste vergeben werden. Die Liste jener KandidatInnen, für die Vorzugsstimmen vergeben werden können, liegt in

Gesamtkosten
Förderung Stadt IBK 35 %
Förderung Land Tirol 25 %
Eigenkosten

10.700,00
- 3.500,00
- 2.675,00
4.525,00

Freitag, 15. März
Bis längstens 17.00 Uhr an diesem Tag konnten Wahlvorschläge sowohl für die Gemeinderats- als auch für die BürgermeisterInnen-Wahl bei der Hauptwahlbehörde eingebracht werden.

Dusche
raus

Dusche
rein

Dienstag, 9. April
Bis zu diesem Tag ist es möglich, einen schriftlichen Antrag für
eine Wahlkarte zu stellen (d. h. bis zu diesem Tag muss der Antrag
bei der Behörde einlangen).

Freitag, 12. April
Sollte jemand sein Wahlrecht vor einer Sonderwahlbehörde
ausüben wollen, gilt es bis 14.00 Uhr an diesem Tag einen Antrag
(schriftlich/mündlich) zu stellen. Für BriefwählerInnen ist der
12. April der letzte Tag, an dem die Wahlkarte mündlich beantragt
werden kann bzw. Wahlkarten auf dem Post- oder sonstigem Weg zur
Gemeinde gelangen müssen. Beides muss bis 14.00 Uhr geschehen.

Sonntag, 14. April
Wahltag: Sowohl der Gemeinderat als auch die/der BürgermeisterIn werden gewählt. Das Ergebnis dieser Wahlen steht noch am selben Tag fest.

der Wahlzelle auf bzw. ist den Wahlkarten-Unterlagen beigelegt.

Falls an diesem Tag keine/r der KandidatInnen für das BürgermeisterInnen-Amt eine Mehrheit von über 50 Prozent erreicht, kommt es zur
Stichwahl.

Was ist auf dem Stimmzettel zur
Wahl der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters zu beachten?

Freitag, 26. April

Auf dem grauen Stimmzettel ist die/der jeweilige KandidatIn zum Amt der/des BürgermeisterIn/Bürgermeisters anzukreuzen.
Diese/r muss nicht jener Liste angehören,
die zuvor auf dem Stimmzettel zur Gemeinderatswahl angekreuzt wurde. MD

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Wie am 12. April wiederholen sich die Fristen bzgl. der Wahlkarten sowie der
Sonderwahlbehörde zwei Tage vor der Stichwahl.

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Sonntag, 28. April
Engere Wahl: Den WählerInnen stehen in der Stichwahl zwei KandidatInnen,
die für die Funktion des Innsbrucker Stadtoberhaupts antreten, zur Auswahl.
Das Ergebnis wird noch am selben Tag bekannt gegeben.

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81, 6020 Innsbruck