Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.3

- S.20

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Diese Ausgabe – 2024_Innsbruck_informiert_03
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Rathausmitteilungen

Innsbruck
wählt im April

Briefwahl

Am Sonntag, 14. April, sind in Innsbruck alle Wahlberechtigten
aufgefordert, zwei Mal ihre Stimme abzugeben – bei der Wahl des
neuen Gemeinderats sowie der Wahl des Bürgermeisters oder der
Bürgermeisterin. Für den Fall, dass sich niemand als Bürgermeister
bzw. Bürgemeisterin im ersten Wahlgang durchsetzen kann, findet
eine Stichwahl (engere Wahl des Bürgermeisters) am Sonntag,
28. April 2024, statt. KR

Persönliche
Stimmabgabe
im Wahllokal

Am Wahlsonntag kann zwischen 7.30
und 16.00 Uhr die Stimme im Wahllokal
abgegeben werden. Informationen zum
zuständigen Wahllokal entnehmen Sie dem
an Sie adressierten Informationsfolder.
Für die Wahl im Wahllokal ist ein amtlicher
Lichtbildausweis erforderlich.

ID Austria
Die ID Austria ermöglicht es Menschen,
sich sicher online auszuweisen und damit
digitale Services zu nutzen und Geschäfte
abzuschließen. Der praktische Service
kann im Magistrat Innsbruck im Referat
Melde- und Einwohnerwesen beantragt
werden. Dazu können Sie online unter
www.etermin.net/ibk-termin-passwesen
einen Termin vereinbaren.

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INNSBRUCK INFORMIERT

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist,
kann sein Wahlrecht mit einer Wahlkarte auch außerhalb der Wahlzeiten per Briefwahl ausüben.
Die Wahlkarte muss fristgerecht am 12. April
bei der Wahlbehörde eingelangt sein.
Hinweis: Es empfiehlt sich den
Postweg einzukalkulieren!

Wahlkarte beantragen
Wenn Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, ein
Wahllokal zu besuchen, können Sie vorab eine Wahlkarte beantragen und per Briefwahl wählen.
Im Vorfeld der Wahlen erhalten alle Wahlberechtigten
ab 18. März 2024 einen persönlich an sie adressierten
Informationsfolder.

per Post
Eine portofreie Anforderungskarte zur
einfachen Bestellung einer Wahlkarte
ist im Wahlinfofolder enthalten. Die
formlose Beantragung muss jedenfalls einen Identitätsnachweis und
Mitteilung des Verhinderungsgrundes
enthalten. Der Antrag muss spätestens
bis 9. April 2024 im Referat Allgemeine
Bezirks- und Gemeindeverwaltung
eingelangt sein.

Wichtige allgemeine Hinweise
• Für die Wahlausübung in Ihrem nach dem Hauptwohnsitz
zuständigen Wahllokal benötigen Sie keine Wahlkarte.
• Die Briefwahl mit Wahlkarte ist keine gleichgestellte
Alternative zur Urnenwahl, sondern ausdrücklich nur im
Verhinderungsfall vorgesehen.
• Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden.
• Die Anleitung zum gültigen Wählen per Briefwahl befindet
sich direkt auf der Wahlkarte.
• Am Wahlsonntag ist die Abgabe verschlossener Wahlkarten
nur im eigenen Wahllokal möglich. Eine Wahl mit offener
Wahlkarte ist bei dieser Wahl nicht vorgesehen.
• Ein Ersatz von abhanden gekommenen oder unbrauchbar gewordenen Wahlkarten ist nicht zulässig. Dies gilt auch für auf
dem Postweg versendete und nicht angekommene bzw. nicht
rechtzeitig zugestellte Wahlkarten.
• Wenn Sie geh- oder transportunfähig sind, kann anstelle der
Wahlkarte der Besuch durch eine Sonderwahlbehörde (am
Wahlsonntag, Aufenthaltsort nur in Innsbruck) beantragt werden.
• Sofern für eine andere Person eine Wahlkarte ausgestellt werden
soll, ist neben dem schriftlichen Antrag des Wahlkartenbeziehers
eine vom Wahlberechtigten unterfertigte Vollmacht vorzulegen. Ein
entsprechendes Formular kann unter www.innsbruck.gv.at/wahlkarte
heruntergeladen werden. Zudem ist sowohl ein Identitätsnachweis
des Antragstellers als auch des Bevollmächtigten vorzulegen.

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Online

Persönlich im Wahlkartenbüro

Mittels ID Austria,
Passnummer, Lichtbildausweis oder der Eingabe des persönlichen
Antragscodes (wird per
Post zugestellt) ist das
Beantragen einer Wahlkarte bis 9. April 2024
um 24.00 Uhr möglich.

Das Wahlkartenbüro im Rathaus, 6. Stock,
Zimmer 6.102 ist mit dem Lift in den
RathausGalerien barrierefrei erreichbar
und von 18. März bis 11. April 2024 an
Werktagen von Montag bis Donnerstag
von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von
8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Freitag,
12. April 2024, ist das Wahlkartenbüro bis
14.00 Uhr geöffnet.

mach"s
gscheit.
Mach‘s mit uns.

0512 574 600 | innreal.at

Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Fristen ist eine Ausgabe der Wahlkarte
voraussichtlich ab 28. März 2024 möglich. Sie können dann aber bereits
vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und per Briefwahl wählen!

INNSBRUCK INFORMIERT

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