Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.1

- S.20

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024_Innsbruck_informiert_01
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Weiters kann die Magistratsabteilung V, Sport, für größere
Sportplatzveranstaltungen im Anlassfall eine Müll- und/oder
Strompauschale vorschreiben:
2024 (EUR)
Müllpauschale
78,21
Strompauschale
39,16
Tarife Turn- und Sporthallen 2023
2024 (EUR)
O-Dorf und Hötting-West/Gesamthalle
Eine Stunde
Abendpauschale (zwei Stunden)
je Semester
O-Dorf und Hötting-West/Drittelhalle
Eine Stunde
Abendpauschale (zwei Stunden)
je Semester
Leitgebhalle
Eine Stunde
Abendpauschale (zwei Stunden)
je Semester
Übrige Turnhallen
Eine Stunde
Abendpauschale (zwei Stunden)
je Semester
Hallenwart für Wochenendveranstaltungen
Tarife Sillside skate – Saison 2023

106,90
1936,32
47,12
819,38
67,11
875,08
34,76
738,24
15,71
2024 (EUR)

Tageskarte
Personen bis zum vollendeten
14. Lebensjahr
Personen ab dem 15. Lebensjahr
2 Stunden Termin bis
14. Lebensjahr
2 Stunden Termin ab 15. Lebensjahr
10er-Block
Personen bis zum vollendeten
14. Lebensjahr
Personen ab dem 15. Lebensjahr
20er-Block
Personen bis zum vollendeten
14. Lebensjahr
Personen ab dem 15. Lebensjahr
Saisonkarte
Personen bis zum vollendeten
14. Lebensjahr
Personen ab dem 15. Lebensjahr
Ermäßigungen
Städtische Pflichtschulen
Bundes- und Privatschulen

2,61
3,66
1,57
2,09

16,75
22,51
29,84
40,31

89,00
120,41
100 %
50 %

Das Sportamt wird ermächtigt, mit Großkunden
Pauschalvereinbarungen zu einem günstigeren Tarif zu
vereinbaren.
Tarife Kunsteislaufplätze
Erwachsene Einzel
Kinder Einzel2
Zehnerblock Erwachsene
Zehnerblock Kinder
Leihschlittschuhe
Leihhelme (für Kinder)
Ermäßigte Karten3
Familienkarte (2 Ki. + 1 E od.
1 Ki. + 2 E.)
Fam. Saisonkarte (analog Familienkarte)
Saisonk. Erw. Einzel
Saisonk. Kinder Einzel
Eisstockschießen je Bahn à
90 Min. max. 10 Personen
Kunsteislaufplatz Igls Platzmiete
19.00–22.00 Uhr – NEU

2024 (EUR)
4,60
2,09
35,28
15,39
3,87
1,15
2,51
7,22
117,58
87,32
50,99
59,89
437,86

Kinder bis vollendetem 14. Lebensjahr
Jugendliche bis vollendetem 17. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Lehrlinge, Präsenzdiener und Senioren.

2
3

Tarife Parkplatz Sportanlage Wiesengasse
Mit Stadtsenatsbeschluss vom 10.10.2018 wurde die Schrankenanlage für den Parkplatz bei der Sportanlage Wiesengasse
aufgelassen. Damit ist das Parken nur mehr für Nutzungsberechtigte mit Berechtigungskarte erlaubt und entfällt somit die
Notwendigkeit einen Parktarif zu beschließen.
Alle Tarife verstehen sich inkl. 20 % USt.

38

INNSBRUCK INFORMIERT

5. STADTBIBLIOTHEK
Jahresgebühr für Erwachsene
Jahresgebühr ermäßigt
Jahresgebühr Kinder bis 18 Jahre
Jahreskarte mit Kulturpass
Jahreskarte für städtische
Kinderbetreuungseinrichtungen
Fristüberschreitung pro Tag
Gebühr für versendete Mahnung
Beschädigung eines Mediums
Neuausstellung einer EDVLeserkarte
Kopierkarte 55 Kopien
Kopierkarte 115 Kopien

2024 (EUR)
26,18
15,71
0,00
0,00
0,00
0,52
2,61
Ersatz des Mediums
7,33
5,23
10,47

Zu den Anpassungen wurde seitens der Fachdienststelle wie
folgt ausgeführt:
2022 wurde es ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 17. Lebensjahr die Stadtbibliothek kostenlos nutzen können. Um eine Kostendeckung zu gewährleisten wurde
die Jahresgebühr für Erwachsene um 13,64 % und die ermäßigte Jahresgebühr (für Schüler*innen, Student*innen, Präsenzund Zivildiener und Senior*innen) um 76,47 % angehoben.
2023 hat es keine Anhebung der Gebühren gegeben.
Durch die vergleichsweise starke Anhebung der ermäßigten
Jahresgebühr 2022 wird für 2024 eine moderate Anhebung
vorgeschlagen.
Alle Pflichtschulen in städtischer Verwaltung verfügen über eigene Schulbibliotheken, Kindergärten und Horte nicht. Im Sinne
einer breiten Leseförderung wird vorgeschlagen, dass städtische Kindergärten und Horte mittels einer Institutionskarte die
Angebote der Stadtbibliothek kostenlos nutzen können.
Die Tarife für die Kopierkarten werden nicht angehoben, da diese Karten in großer Auflage produziert und codiert wurden. Eine
Anpassung ist erst nach dem Aufbrauchen der Vorräte möglich.
Da in der Bibliothek nach wie vor sehr viel bar gezahlt wird,
wurden die Tarife Beträge gerundet, um die Kassengebarung
einfach zu halten.
Daher wird vorgeschlagen die Gebühr für Fristüberschreitungen
pro Tag gleich zu belassen, dafür die Gebühr für eine versendete
Mahnung (die Mahnung wird nach 14 Tagen Fristüberschreitung
versandt) stärker zu erhöhen.
6. TARIFE FÜR DIE LEISTUNGEN DER DESINFEKTIONSANSTALT
Laut Mitteilung des Amtes Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen sind derzeit keine Leistungen im Bereich Desinfektion
möglich. Soweit die Möglichkeiten im Finanzjahr 2024 wieder
geschaffen werden, gelten folgende Tarife:
2024 (EUR)

a) Fahrten zur Desinfektionsanstalt
Zustellung und Abholung von Desinfektionsmaterial,
Zubringen von Desinfektionsmaterial und Fahrten zu
Desinfektionen außerhalb der Desinfektionsanstalt
Pauschalpreis im Stadtbereich
40,52
Außerhalb des Stadtbereiches
(Rettungstarif)
1,50/km
Zus. pro Std. u. Bediensteten
49,31
b) Raumdesinfektion
1. Raumdesinfektion mit Desinfektionsmitteln
Für Räume bis 50 m³
56,22
Für jede angef. weitere 50 m³
35,81
c) Kraftfahrzeugdesinfektion
Für Pkw oder Kombiwagen
37,38
Für Autobusse oder Lkw
74,44
d) Personendesinfektion
Reinigungsbehälter, einschl.
Desinfektion der getragenen
26,28
Kleider, pro Person
Bei der Beanspruchung der Desinfektionsanstalt außerhalb der
normalen Dienstzeit wird von sämtlichen Tarifen ein Zuschlag
von 50 % verrechnet.
7. ENTGELTE DER WASENMEISTEREI
Die Entgelte für die Wasenmeisterei werden ab 01.01.2024 wie
folgt festgesetzt:
2024 (EUR)
1. Beseitigen eines Tierkadavers:
Wasenmeistereigrundgebühr
13,61
Tarif lt.
zzgl. gewichtsabhängiger
Entsorgungsfirma
Beseitigungsgebühr1
Bei Abholung zusätzlich Fuhrgebühr –
Tarif lt. Fuhrpark + 20 % USt.
2. Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder sonstiger
Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie und dem
Nahrungsmittelgewerbe je kg wie in lit. 1.
3. Vorbereitung, Öffnung eines
Kadavers zur Untersuchung
13,61
(Sektion)

4. Aufladen eines Großtierkadavers
auf das Transportfahrzeug
5. Fuhrgebühr bei Benützung eines Lkws je km
Fahrstrecke: Tarif lt. Fuhrpark
6. Dienstgang zu einer Partei

19,79

Bezeichnung
13,61

7. Fütterung und Pflege eines in Quarantäne befindlichen
oder nach § 13 Abs. 2 der Wasenmeisterordnung in
Verwahrung genommenen Tieres, je Tag und Tier
a) bei einem Hund
13,61
b) bei Reptilien, Amphibien,
Fischen, Vögeln, Katzen,
8,17
Frettchen, anderen Kleinsäugern
8. Auslösen eines abgenommenen,
eingefangenen oder geborgenen
19,79
und in Verwahrung genommenen
Tieres durch dessen EigentümerIn
9. Abhäuten eines Kadavers und
Ausfolgung der Haut (Fell) an
31,62
den/die EigentümerIn
10. T ötung eines Tieres auf
Verlangen der Eigentümerin/
40,73
des Eigentümers
11. Bergung eines Tieres
13,72
Außerhalb der normalen Dienstzeit Zuschlag von 50 %
Fuhrgebühr lt. Tarif Fuhrpark
8. VERANSTALTUNGSRÄUME – VERMIETUNG
Die Tarife (exkl. USt) werden ab 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
Mehrzwecksäle - Tarif 2024
Bezeichnung

MZS Mühlau
MZS Igls
MZS Hötting – großer Saal
MZS Hötting – kleiner Saal
MZS Arzl
MZS Arzl Vorplatz
MZS Arzl Vorplatz mit Zelt
MZS Arzl WC-Anlage (ohne Saal)
MZS Amras
MZS Amras – Bar
Küche

Tagestarif 2024
(EUR)
OrtsanSonstige
sässige
240,81
664,85
240,81
664,85
326,66
664,85
98,42
135,06
240,81
939,16
165,43
233,48
605,17
767,45
98,42
98,42
240,81
664,85
0
58,63
98,42
121,45

Stadtbibliothek - Tarif 2024
Bezeichnung
Veranstaltungsfläche Stadtbibliothek
12 h
Veranstaltungsfläche Stadtbibliothek
6h
Reinigungspauschale
Veranstaltungsbetrreung außerhalb
der Öffnungszeiten
Ursulinensäle Tarif 2024
Bezeichnung
gr. Saal (1. OG) inkl. Empfang und Foyer
+ Bar (1. OG)
kl. Saal (EG) inkl. Empfang und Foyer
+ Bar (1. OG)
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)
gr. Saal (1. OG) + kl. Saal (EG) inkl.
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)
Reinigung pro Stunde
Techniker pro Stunde
Ursulinensäle Tarif 2024
Bezeichnung
gr. Saal (1. OG) inkl. Empfang und
Foyer + Bar (1. OG)
kl. Saal (EG) inkl. Empfang und
Foyer + Bar (1. OG)
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)
gr. Saal (1. OG) + kl. Saal (EG) inkl.
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)
Ursulinensäle Tarif 2024
Bezeichnung
gr. Saal (1. OG) inkl. Empfang und Foyer
+ Bar (1. OG)
kl. Saal (EG) inkl. Empfang und Foyer
+ Bar (1. OG)
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)
gr. Saal (1. OG) + kl. Saal (EG) inkl.
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)

Mehrzwecksaal Centrum O-Dorf –
Tarif 2024

2024 (EUR)
2.026,00
1.013,00
120,00
43,00

Tagestarif
2024
838,65
359,12
238,72
1196,72
32,46
41,88
3-Stunden-Tarif
2024
474,29
235,58
118,31
710,91

Zusatzstunde
2024
97,37
48,16
23,03
119,36

Saal (inkl. Foyer)

Foyer

Bezeichnung
Saal (inkl. Foyer)
Foyer
Bezeichnung

Saal (inkl. Foyer)
Foyer
Küche

Jahresüberlassung, 1 x wöchentlich,
MZS Amras und MZS Mühlau
Jahresüberlassung, 2 x wöchentlich, MZS Amras und MZS Mühlau
Jahresüberlassung, 1 x wöchentlich, MZS O-Dorf und MZS Arzl
Jahresüberlassung, 2 x wöchentlich, MZS O-Dorf und MZS Arzl
Jahresüberlassung Schuhplattler Igls
Pensionistenverband O-Dorf

Pauschale für
5 Stunden
OrtsanSonstige
sässige
nur
mehr
241,86
Tagestarif
nur
mehr
120,41
Tagestarif
Zusatzstunde
OrtsanSonstige
sässige
38,74
18,85
Tagestarif
(ab 8 Std. bzw.
über Mitternacht)
OrtsanSonstige
sässige
363,31
939,16
181,13
270,13
98,42
120,41
Zusatzstunde
Ortsansässige
Sonstige
Vereine
800,96

2164,15

1602,96

4326,2

939,16

2531,65

1875,18

5064,34

1053,28
583,18

Jahresüberlassungen ausschl. Mo – Do für max. 5 Std. außer MZS
Mühlau auch Fr möglich.
Darüber hinaus wird Herr Bürgermeister bei den Jahresüberlassungen ermächtigt, im Einzelfall günstigere Vereinbarungen,
insbesondere Stufenregelungen zur Anpassung der Tarife, zu
treffen.
HausmeisterInnen
kleine Veranstaltung (bis 4 Stunden)
große Veranstaltung (ab 4 Stunden
bzw. wenn die VA über 24.00 Uhr
dauert)

2024
93,18
124,59

Ortsansässige Vereine
Unter den oben angeführten „ortsansässigen Vereinen“ werden Traditionsvereine des betreffenden Stadtteils subsumiert, die bereits
Dauermieter von Räumlichkeiten (z.B. Vereinsheim) der Stadt Innsbruck und/oder städtischen Beteiligungen (z.B. IIG) sind.
Diese ortsansässigen Vereine können die räumlich zugehörigen Veranstaltungssäle – nach bisheriger Praxis - 2 x jährlich
mietfrei (d.h. Kosten für Hausmeister, Reinigung und allfällige
Schäden werden verrechnet) nutzen. Dies ausschließlich für
Veranstaltungen mit denen keine Einnahmen generiert werden
(z.B. Weihnachtsfeiern, Jahreshauptversammlungen)
Die Vergabe von darüber hinausgehenden mietfreien Nutzungen sowie die „kostenlose“ Nutzung von Veranstaltungssälen
durch ortsansässige Vereine, bei welcher ausschließlich allfällige Schäden verrechnet werden, liegt im Ermessen des Herrn
Bürgermeisters.
9. STADTARCHIV, STADTMUSEUM UND MAXIMILIANEUM
Ab dem Finanzjahr 2024 gelten folgende Tarife (inkl. 10 % Ust.):
a) Museum Goldenes Dachl
Eintritte
Erwachsene
5,55
Ermäßigt
2,93
Familie
10,47
Gruppe ab 10 Pers., pro Pers.
3,14
JUFF-Familienkarte
6,28
Mit cultuhr.at-Gutschein
3,98
Teilnahme an Freizeitticket, Kulturpass Tirol, Innsbruck
Card und Ö1-Club
Führungen
Schulklassen
0,00
Gruppen ab mind. 10 Pers. pro
2,93
Pers.

b) Stadtmuseum – Stadtarchiv
Eintritte
Erwachsene
Ermäßigt
Familien
Gruppen ab 10 Pers., pro Pers.

4,18
2,93
8,37
3,14

Führungen
Schulklassen
0,00
Gruppen ab mind. 10 Pers. pro
3,14
Pers.
Teilnahme am Freizeitticket, Kulturpass Tirol, Innsbruck
Card und Ö1-Club
c) Kombiangebote
Groß: Museum Goldenes Dachl, Stadtmuseum, Stadtturm
Erwachsener
9,42
Familie
18,85
Klein: Museum Goldenes Dachl, Stadtmuseum
Erwachsener
Familie

6,81
13,09

Besitzer des Innsbrucker Freizeit-Tickets erhalten kostenlosen
Eintritt im Stadtmuseum und Museum Goldenes Dachl. Schulklassen aus Innsbrucker Pflicht- und Hauptschulen erhalten
im Stadtmuseum und Museum Goldenes Dachl freien Eintritt,
sofern sie dieses im Klassenverband im Zuge schulischer Aktivitäten besuchen.
Verwendungsgebühr 2024
Pro Abbildung (einm. Verwendung)
Pro Abbildung (1x Verwendung in
Printmedien)
Pro Abbildung (Medienservice und
karitative Zwecke)
Pro Abbildung (kommerzielle Nut
zung)
Pro Abbildung – private Nutzung
Pro Abbildung – einmalige kommerzielle Nutzung
Pro Abbildung – mehrfach kommerzielle Nutzung
Kopien
DIN A4 schwarz-weiß
DIN A3 schwarz/weiß
DIN A4 Farbe
DIN A3 Farbe
Kopien durch Mitarbeiter DIN A4
Kopien durch Mitarbeiter DIN A3
Ausdrucke
Digitalfotografie
Buchbestellung
Porto inkl. Verpackung
Externe Anfragen
„Familienforschung“ und Anfragen

68,06
68,06
Frei
Auf Anfrage
31,41
52,35

bilden; außerdem die Andreas-Hofer-Straße bis zur Schöpfstraße und die Leopoldstraße bis zum Kaiserschützenplatz.
Zu Klasse II gehören alle nicht in Klasse I aufgeführten öffentlichen Gehwege, die mit Hartdecken, wie Asphalt, Betonplatten
etc. versehen sind oder Sandgehwege, die zwischen Gehwegen
mit Hartdecken liegen.
Zu Klasse III gehören die Sandgehwege mit und ohne Randstein.
11. ENTGELTE ACHENSEE
Die Stadt Innsbruck legt die Tarife für die verschiedenen Freizeitgestaltungen am Achensee für die Saison 2024 wie folgt
fest: (Preise incl. 20 % Ust.):
Bezeichnung
1 Woche 1 Monat
Saison*
Boje (incl. Bootslizenz)
394,72
Bootslizenz (ohne Boje)
10,99
25,65
64,91
Surfen und Kiten
10,99
25,65
64,91
Tauchen
10,99
25,65
64,91
* 15 % Administrationsrabatt für Vereine ab 5 Saisonlizenzen
Die Stadt Innsbruck legt die Tarife für die Fischerei am Achensee
für die Saison 2024 wie folgt fest (Preise incl. 20 % Ust.):
Tarife Fischerei (EUR)
Jahreslizenz
Tageslizenz

416,71
21,46

Die Stadt Innsbruck legt die Entgelte für Wassereinbauten (vertraglich geregelte Flächenbeanspruchungen für Stege, Badeplattformen, Sitzterrassen etc.) für 2024 wie folgt fest (Preise
incl. 20 % Ust.):
EUR/m² und Jahr
öffentl. zugängliche Einbauten
über Wasser z. B. Badestege,
13,09
Badeplattformen etc.
privat bzw. gewerblich genutzte
Einbauten über Wasser z. B.
25,65
Sitzterrassen etc.
12. KOMPOSTANLAGE
Die Stundensätze und Entgelte der MA III werden ab dem
Finanzjahr 2024 wie folgt festgelegt:

104,7

Preise
2024
excl.
Ust.

Mann/Maschine/Material
0,52
0,52
0,52
0,52
Doppelter Tarif
Doppelter Tarif
3,14
6,28
Bis 2 Std. durch
Mitarbeiter gratis,
dann Auslagerung
auf externe Kräfte

10. GEHWEGREINIGUNGSENTGELT
Die Stadt Innsbruck übernimmt die sich aus § 93 Abs 1 und 1a
Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960,
i.d.g.F., ergebenden Verpflichtungen (Anrainerpflichten) von den
betroffenen GrundeigentümerInnen gegen Entgelt im Rahmen
einer mit dem/der jeweiligen Grundeigentümer/in individuell
abzuschließenden privatrechtlichen Vereinbarung.
Dabei werden aktuell folgende Entgelte erhoben:
Für bebaute Grundstücke in EUR je m²:
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Für unbebaute Grundstücke in EUR je m²
Klasse I
Klasse II
Klasse III

2024
15,00
11,00
9,00

Gartenabfalldeponie
Gartenabfälle welche zu Hackschnitzel
verarbeitet werden können (laubfrei,
Astdurchmesser mind. 2cm)
Gartenabfälle von Gemeindebürgern bis 1
to/Jahr (Material nicht zu Hackschnitzel
verarbeitbar)
Gartenabfälle (Material nicht zu Hackschnitzel verarbeitbar); Gemeindebürger > 1 to/Jahr
Qualitätskompost gesiebt 0/20 pro to
Abnahmemenge bis 100,00 to (pro Rechnungsadressat und Jahr)
Abnahmemenge > 100 to (pro Rechnungsadressat und Jahr)
Qualitätskompost gesiebt 0/10 pro to
Abnahmemenge bis 100,00 to (pro Rechnungsadressat und Jahr)
Humus/Kompost Gemisch 50:50, gesiebt
0/20 pro to
Abnahmemenge bis 100,00 to (pro Rechnungsadressat und Jahr)
Hackschnitzel
aus Eigenmaterial / Schüttmeter

kostenlos
kostenlos
46,80
21,40
Preis auf
Verhandlungsbasis
26,80

22,10
9,80

6,00
5,00
4,00

Mit den betroffenen GrundeigentümerInnen wird in der jeweiligen privatrechtlichen Vereinbarung ausdrücklich die Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart. Damit sind keine weitergehenden Beschlussfassungen notwendig.
Unter Klasse I fallen alle Straßen, die in dem Gebiet liegen,
welches von folgenden Straßenzügen umschlossen wird: Herzog-Otto-Straße, Innrain, Bürgerstraße, Andreas-Hofer-Straße,
Maximilianstraße, Salurner Straße, Südtiroler Platz, Brunecker
Straße, Ing.-Etzel-Straße, Universitätsstraße, Rennweg, einschließlich dieser Straßenzüge, soweit sie die Grenze der Zone I

INNSBRUCK INFORMIERT

39