Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1962

/ Nr.1

- S.7

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Nummer 1

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 7

Edmund Christoph
Am 27. Dezember 1961 erlag Edmund Christoph
einem Herzinfarkt.
Der Verstorbene war vom 11. März 1939 bis
Kriegsende erster beigeordneter Bürgermeister von
Innsbruck.
An seiner Bahre legte Bürgermeister Dr. Lugger
einen Kranz nieder.

Am offenen Grabe würdigten Nationalrat Klaus
Mahnert und Obermagistratsrat i. R. Dr. Eduard
Angerer sowie Landtagsabgeordneier Ökonomierat
Georg Ritzer mit tiefempfundenen Worten das Leben
und die Arbeit des Verstorbenen.
Allgemeine Teilnahme wandte sich seiner Familie
zu.

Abteilung I I I
I I I - 78/1962

15. Jänner 1962

Kundmachung
betreffend Hundesteuer 1962
Jeder im Gebiete der Stadt Innsbruck gehaltene,
steuerlich noch nicht erfaßte Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Vollendung des 3. Lebensmonats oder Verbringung in das Stadtgebiet beim Etadtsteueramt
Innsbruck zur Versteuerung anzumelden. Innerhalb
gleicher Frist ist anzumelden joder Abgang eines
steuerpflichtigen Hundes durch Veräußerung (auch
innerhalb des Stadtgebietes), Tod, Fortzug usw.
Die Außerachtlassung dieser Meldepflicht zieht die
Verhangung einer Verwaltungsstrafe gemäß § 14
Abs. 2 der Hundesteuerordnung der Stadt Innsbruck

nach sich.

Die Hundesteuer für das Jahr 1962 ist bis zum
31. März 1962 bei der Stadtkasse Innsbruck nach vorheriger Einholung der Steuervorschreibung beim
Ttadtsteueramt Innsbruck, Altes Nathans, MariaTheresien-Straße 18, 3. Stock, Zimmer 202, zu entrichten.
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund jähr-

lich 100.—Schilling, für den zweiten 150.— Schilling
und für jeden weiteren 200.— Schilling.
Für die Hundesteuermarke sind 2.— Schilling zu
entrichten.
Außerhalb des Hauses oder umzäunter Gehöfte befindliche Hunde müssen die gültigen Hundesteuermarken tragen," Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Hunde, für die die Hundesteuer nach Fälligkeit nicht
restlos beigetrieben werden kann, können ohne weitere Friststellung eingezogen werden.
Die Listen Wer steuerbegünstigte Hunde, zum Beispiel in Zwingern, Diensthunde der Behörden, des
Jagd-, Fischerei-, Flur- und Forst-Aufsichtspersonals
und des Rettungsdienstes gemäß §§ 4 und 6 der
Hundesteuerordnung, sind bis 31. Jänner 1962 vorzulegen.
Neuansuchen um Steuerbegünstigung sind spätestens
14 Tage nach Eintritt der steuerbegünstigten Verwendung einzubringen.

Der Abteilungsleiter i
Dr. Herbert
Ob.-Mag.-Nat
Stadtbauamt Innsbruck
Zl. VI-369/1962

Innsbruck, am 18. Jänner 1962

Öffentliche Ausschreibung
Für die bsiden Bauvorhaben
„Wohnanlage an der Schiitzenstrahe" (Olympisches
Dorf) und „Wohnheim für betagte Mitbürger"
(Dürerstraße 12)
werden hiemit die Herstellung und Lieferung der
V a u t i s c h l e r a r b e i t e n (Türen)
öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsunterlagen für die „Wohnanlage an der Schützenstraße" können täglich ab 29. Jänner 1962 auf der Baustelle in der Kanzlei der städtischen Bauleitung in der Schützenstraße (nächst dem
Hauptschießstllnd) in der Zeit von 9—11 Uhr und von
15—17 Uhr gegen Erlag von 100. —Schilling je Aus-

schreibungsexemplar bezogen werden. Planeinsicht und
Auskünfte werden ebenfalls in der Vaukanzlei erteilt.
Die Ausschreibungsunterlagen für das „Wohnheim
für betagte Mitbürger" können täglich ab 29. Jänner
1962 auf der Baustelle in der Kanzlei der städtischen
Bauleitung in der Dürerftraße Nr. 12 in der Zeit von
9—12 Uhr und von 15—17 Uhr gegen Erlag von
100.— Schilling je Ausschreibungsexemplar bezogen
werden. Planeinsicht und Auskünfte ebenfalls in der
Vaukanzlei.
Die Angebote sind unter der Benützung der Leistungsverzeichnisvordrucke, firmenmäßig gezeichnet
und verschlossen mit der Aufschrift! „Angebot für
Tischlerarbeiten (Türen), Wohnanlage an der Schiit-