Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1962

/ Nr.1

- S.6

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Seite 6

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

als Zwingersteuer für jeden Hund
8 50.—
jedoch für einen Zwinger höchstens
8 200.—
10. Die Abgabe zum Stratzenbauaufwand der Gemeinde auf Grund des Landesgesetzes vom 8. Februar 1960 (LGVl. Nr. 10/1960) und der Verordnung der Landesregierung vom 31. Mai 1960
(LGVl. Nr. 22/1960) unter Anrechnung des vom
Gemeinderat am ?. J u l i 1960 beschlossenen Einheitssatzes von 8 5.— für jeden m^ umbauten
Raumes der die Abgabepflicht begründenden Bauwerke und Vauwerksteile.
11. Die Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen auf Grund
des Landesgesetzes vom 23. Juli 1956 (LGVl.
Nr. 23/1956) zu dem vom Gemeinderat am
30. I u l i 1956 beschlossenen Hundertsatz von 3 v. H.
der Roheinnahmen.
12. Gebühren von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, insbesondere
a) die Mullabsuhrgebühren zu den vom Gemeinderat am 20. Jänner 1960 beschlossenen
Sätzen"
d) die Gehwegreinigungsgebühren zu den vom
Gemeinderat am 14. April 1951 beschlossenen
Sätzenc) die Kanalgebühren und Ritschenreinigungsgebühren zu den vom Gemeinderat am 20. Jänner 1960 beschlossenen Sätzen;
ä) die Kanalanschlutzgebiihren auf Grund der
Votschrift vom 7. J u l i 1960 Wer die Erhebung von Kanalanschlußgebühren unter Anrechnung eines Einheitssatzes von 8 75.—, d. i.
Vi» der durchschnittlichen ortsüblichen Vauko-

e)

k)

3)

K)

i)

Nummer 1

sten von derzeit 8 1350.— bei einem Meter
Mischwasserlanal;
die Vlarktgebiihren zu den Sätzen der vom Gemeinderat am 12. Juni 1951 beschlossenen
Marktordnung;
die Gebühren für die Leistungen der Friedhöfe-Verwaltung zu den vom Gemeinderat am
30. Jänner 1958 beschlossenen Sätzen;
die Gebühren des Schlacht- und Viehhofes auf
Grund der vom Gemeinderat am 6. März 1958
beschlossenen Gebührenordnung samt Gebührentarif mit den vom Gemeinderat am
20. Jänner 1960 und 6. Dezember 1960 beschlossenen Abänderungen;
die Gebühren für die Leistungen der Wasenmeifterei zu den vom Gemeinderat am 20. Jänner 1960 beschlossenen Sätzen;
die Gebühren für die Leistungen der Desinfektionsanstalt in der vom Gemeinderat am
24. Juni 1949 beschlossenen Höhe bzw. hinsichtlich der Transportgebühren nach dem jeweiligen Tarif der Freiwilligen Rettungsgesellschaft.
Der Iahresertrag dieser Gebühren überschreitet nicht das Iahreserfordernis für die Erhaltung, den Betrieb und die Amortisation der
Einrichtung oder Anlage.

13. Die Verwaltungsabgaben auf Grund der GemeindeverWaltungsabgabenverordnung und anderer Gesetzesvorschriften.
Die Gebühren und Entgelte für die Leistungen
sonstiger städtischer Betriebe, Anstalten und Einrichtungen nach den bei diesen ersichtlich gemachten Tarifen.

Weihnachtsgratulation im Rathaus
Da im Jahre 1961 der Heilige Abend auf einen
Sonntag fiel, mußte der usuelle Weihnachtsempfang
im Rathaus bereits am Freitag, den 22. Dezember,
stattfinden. Die leitenden Beamten des Magistrates
und der Stadtwerke versammelten sich im Sitzungssaal des Bürgermeisters, um diesem sowie den Vizebürgermeifteru und amtsführenden Stadträten ihre
Glückwünsche für das Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel zu entbieten. I m Namen der Erschienenen gab
zuerst Magistratsdirektor Dr. Mangutsch einen kurzen
Überblick über das zu Ende gehende Jahr, das für
die Stadt günstig verlaufen war. Schließlich überreichte er Bürgermeister Dr. Lugger als wertvolles
Weihnachtsgeschenk den diskussionsreifen Entwurf
einer neuen Innsbrucker Bauordnung, welcher von
den Obermagistratsräten Dr. Otto Schwamberger
und Dr. Manfred Veitner in dreijähriger Arbeit erstellt worden ist. Hiebet führte Magistratsdirektor
Dr. Mangutsch u.a. aus: „Möge diese Bauordnung als
wahrscheinlich modernste Bauordnung der Landeshauptstädte Österreichs ein gutes Instrument im Baugeschehen und im Rechtsleben unserer Bürger werden.
Alle, die mit den Bau- und Naurechtssachen zu tun

haben, werden mir recht geben, daß gerade auf diesem
Geriete einerseits vieles durch die Technik überholt
wurde und andererseits wichtige Fragen des Eigentums, nämlich einschneidende Maßnahmen am Besitz
von Grund und Boden, mit den demokratischen und
verfassungsrechtlichen Grundsätzen i n Einklang zu
bringen wären. Die Beamten haben gesprochen —
jetzt werden die Politiker das Wort hiezu haben, damit es die richtige Mischung gibt."
Anschließend gab Generaldirettor I n g . Egger einen
Rückblick über die Leistungen der Stadtwerke, die zum
guten Teil unter der Erde vor sich gehen und daher
unbeachtet bleiben. Das Fortschreiten anderer Arbeiten, wie der Bau der Pfriemeskö"pflbahn, ist allerdings auch gut sichtbar. Bürgermeister Dr. Lugger
stellte in seinen launigen Dankesworten fest, daß er
sich wie ein Vater vorkomme, der eine große Schar
verschieden gearteter Kinder um sich habe, mit denen
man rastlos bemüht sei, dem Wohle der Stadt Innsbruck zu dienen, sie zu verschönern und ihr internationales Ansehen, besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Olympischen Winterspiele, zu heben und zu
festigen.