Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.3

- S.11

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A»t«bl»tt N». 3.
§ 59, Abf. 1 GO.: Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 10 8,
24 Stunden. § 14 GO.: Unbefugte Gewerbeausübung 8 8, 12 Stunden. § 2 Hausierpatent 50 8, 3 Tage. § 22 GO.: Unbefugte Gewerbeausübung 3 8, 6 Stunden. § 14 GO.: Unbefugte Gewerbeausübung 20 8, 24 Stunden. § 13b GO.: Unbefugte Gewerbeausübung 50 8, 5 Tage. 6 Abstrafungen nach § 2/^/1 Milchverkehrsvorschriften: 8 30. 48 Stunden, 20 8. 48 Stunden. 20 8. 48 Stunden, 30 8. 48 Stunden. 20 8. 48 Swnden, 20 8. 48 Stunden.

.11
Vie ßrachtführertatigteit öes Bpeöiteurs!

Die Inhaberin einer Speditionsgewerbeberechtigung
wurde vom Stadtmagistrate Innsbruck bestraft, weil
sie, ohne im Besitze eines entsprechenden Frachtführergewerbes Zu sein, den Transport von Baustoffen selbst
besorgt hatte. Das bezügliche Straferkenntnis fand im
Instanzenzuge durch die Landeshauvtmannschaft für
Gewerbeveränöerungen
Tirol seine Bestätigung. I n den Begründungen der bei1. B a u e r Eugenia, Anfertigung weiblicher Handarbeiten. Von den Erkenntnisse wird ausgeführt:
Anichstraße 12, 1. Stock, in die Fallmereyerstraße 10, 1. Stock.
2. B e r n h a r d Rudolf, Maler, von der Mandelsbergerstrcche 1
Nach Art. 379 des Handelsgesetzbuches ist Spediteur
in die Mentlgasse 10.
derjenige,
welcher gewerbemäßig im eigenen Namen
3. P l a t t n e r Alice, Wiederaufnahme des Gewerbebetriebes des
fremde Rechnung Güterversendungen
durch
Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit für
F r a c h t f ü h r e r o d e r S c h i f f e r zu besorgen überAusschluß von Lebens- und Futtermitteln, Leopoldstraße 32.
4. T a c h e z y Anna, Bestellung zur Geschäftsführerin für das nimmt. Zwar stellt Art. 385 des gen. Ges. die zivilHandelsgemerbe nach dem verstorbenen Ludwig Tachezy im
Standorte Innsbruck, Mufeumftraße 22, und den Verkaufs- rechtliche Befugnis des Spediteurs zum Selbsteintritt als
stellen Mariahilf 2, Erzherzog-Eugen-Straße 22, und Maria- Frachtführer fest, bestimmt aber gleichzeitig im zweiten
Theresien-Straße 7.
Absatz die Voraussetzungen hiefür und die sich daraus
5. H e l l e n st a i n e r Friederike, Fortführung des Gastgewerbeergebenden
Rechtsfolgen. Uebernimmt der Spediteur
betriebes auf eigene Rechnung, Innsbruck, Andreas-Hoferauch die Funktion eines Frachtführers, so hat er zugleich
Straße 6.
6. P a l e Alois, Errichtung einer Zweigniederlassung des Stand- die Rechte und Pflichten eines solchen. I n diesem Falle
ortes Fiß Nr. 23, nunmehr Innsbruck am Marktplatze (Händlermarkt vor dem Fleischbankgebäude) für den Handel mit hat er nach der zuletzt angeführten Gesetzesstelle auch die
allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausnahme Pflichten eines Frachtführers zu erfüllen. Zu diesen geder im § 38 GO. genannten Artikel und den Handel mit leben- hört als ein wesentlicher Umstand, daß er über die entdem und toten Vieh.
sprechende Gewerbeberechtigung verfügt. Vom gewerb7. H u b er Nikolaus, nunmehr Stellvertreter (Geschäftsführer)
für die beiden der Alpenexpreß-Autoreifengesellschaft m. b. H. lichen Standpunkte betrachtet, liegen beim Spediteurgezum Betriebe des periodischen Perfonentransportes mit Kraft- werbe wesentlich andere Befugnisse vor
wie beim
wagen als regelmäßige Rund- bzw. Gesellschaftsfahrten über Frachtführergewerbe. Zur Ausübung der Tätigkeit eines
den Brenner nach Italien genehmigt. (Die bisher bestehende
Geschäftsführung des Herrn Alfred Kretz wurde unter einem Frachtführers sind, je nach der Verwendung der verschiedenen Transportmittel, verschiedenartige Gewerbein den Vormerken gelöscht.)
8. F e u e r s t e i n Anton. Prioatdetektivunternehmen, Verlegung berechtigungen erforderlich. Wenn sich daher ein Spedides Standortes von Innsbruck, Erlerstraße 3, nach Pradler
teur innerhalb des Berechtigungsgebietes eines FrachtStraße 30.
9. S p i e l m a n n Josef, Tapezierer, Verlegung des Standortes führers betätigen will, so kann er dies nur auf Grund
von Fallbachgasse 9 nach Salurner Straße 12.
einer je nach den Umständen erforderlichen e i g e n e n
10. S c h i r a t t o Wilhelmine, Weißnäherin, Verlegung des Standortes von Peter-Mayr-Straße 23 nach Rudolf-Greinz-Straße Gewerbeberechtigung. Da es sich im Gegenstandsfalle um
die Beförderung eines Gutes mit einem Kraftfahrzeuge
Nr. 12.
11. M a r i ach er Johann, Schuhmachermeister, Verlegung des handelt, war zur Beurteilung der für die Bestrafte erStandortes von Herzog-Friedrich-Straße 22 in die Seilergasse forderlichen Gewerbeberechtigung
außer dem SpediNr. 1.
tionsgewerbe
in
erster
Linie
die
Verordnung
des Vundes12. M o s e r Robert, Agent, Verlegung des Standortes von AdolfPichler-Platz 12 nach Andreas-Hofer-Straße 32.
ministeriums für Handel und Verkehr vom 31. März
13. B a h n Maria, Handelsfrau, Verlegung des Standortes von 1931, BGM. Nr. 109, heranzuziehen. I m Absatz 2 des
Innstratze 20 nach Innstraße 22.
14. P u t s c h n e r Maria, Handel mit allen im freien Verkehr ge- § 1 derselben bestimmt der Gesetzgeber ausdrücklich,
> statteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. wann und unter welchen Umständen Spediteure, die die
aufgeführten Artikel, Verlegung des Standortes von Doktor- Tätigkeit eines Frachtführers ausüben wollen, unbeGlatz-Straße 13 nach Herzog-Friedrich-Straße 35, 2. Stock.
15. K i r s c h n e r Franz, Schlossermeister, Ueberschreibung der dingt einer Konzession zur Lastenbeförderung mit KraftSchlofsergerechtsame im Hause Kiebachgasse 10, von Herrn fahrzeugen bedürfen. Dort heißt es auch, daß die KonLudwig Ki"rschner auf dessen Sohn Franz.
zessionspflicht für solche Spediteure nicht gilt, die ihre
16. K a s c h t i z k i Johann, Handel mit allen, im freien Verkehr
Gewerbeberechtigung
für das Speditionsgewerbe vor
gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5.
GO. aufgeführten Artikel, Verlegung des Standortes von Mu- Beginn der Wirksamkeit der gegenständlichen Verordfeumstrahe 19 in die Schlossergasse 19.
nung (9. April 1931) erlangt haben. Dieser Fall trifft
17. P e r a t h o n e r
Siegfried. Kleidermacher, Verlegung des bei der Bestraften zu, da sie das" Speditionsgewerbe im
Standortes von Peter-Mayr-Straße 4 nach Amraser Straße 13.
18. L u f c h i n Jakob, Handel mit allen im freien Verkehr gestatte- Jahre 1928 zur Anmeldung gebracht hat. Die angeführte
ten Waren mit Ausnahme der im § 38, Abf. 5, GO. aufge- Ausnahmsbestimmung für bestimmte Spediteure
(Altführten Artikel, Wiederaufnahme und Standortverlegung von spediteure) kann aber auf Grund sinngemäßer AusHall i. T. nach Innsbruck, Salurner Straße 11.
19. P i a z Rosa, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten legung und unter Beachtung des Vorangeführten keinesWaren mit Ausnahme der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten wegs besagen, daß diese bestimmten Spediteure (AltspeArtikel, Verlegung des Standortes von Universitätsstraße 29 diteure) zur Ausübung der Frachtführertätigkeit
überauf den Marktplatz.
haupt
keine
eigene,
gesonderte
Gewerbeberechtigung
20. H u b e r Anna, Mafchinstrickergewerbe, Verehelichung mit
brauchen würden. Weil sich nun die Bestrafte für die
Ferdinand Kofler.