Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1961

/ Nr.10

- S.3

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Nummer 10

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Der Umstand, daß es dem NlNhll!."älI>Iel ans Gl"NNd

des Obgesagten gar nicht möglich ist, die "Verhältnisse
außerhalb des Wirlschaftshoses zn beurleileil. daß die
für den rechtzeitigen Einsatz des Räum- oder Streudienstes dei Nacht ausschlaggebende Meldung van
einem einzigen Manne abhängig ist. hat das Stadt
dananil veranlaßt, das ^Ilarinsostein ans cine breiige,
zuverlässigere (Grundlage zn stellen nnd cinoornclnnlid,
mit der Bundespolizeidircllion lolgcndcrinaßoi! zu
regeln!
Während der Nachtstunden von ^^ UI>r bis l! Uhr
verständigen die auf der Straße diensttuenden Wachorgane bei austretender Straßenglätte, Vereisung
und Schneesall, wenn die Schneehöhe 5 Zentimeter erreicht hat, iiber das zuständige Wachzimmer den Nachtmächter des städtischen Wirtschaftshofes.
Damit wird erreicht, daß auch bei Vorliegen der
oben geschilderten Verhältnisse im ungünstigsten Falle
wenigstens eine Meldung erfolgt und damit der rechtzeitige Einsatz des Winterdienstes gewährleistet ist.
Nun verständigt der Nachtwächter den Garagenmeister und den diensttuenden Straßenmeister telephonisch. Der Straßenmeister wird mit einem Pkw abgeholt und leitet den entsprechend der Stärke des
Schneefalles usw. erforderlichen Einsatz durch Wecken
der Fahrer der Näum- und Streusahrzeuge ein.
Die Fahrer, welche über ihre Einsatzstrecken vollkommen im klaren sind, haben sich raschestens bei
ihren einsatzbereiten Fahrzeugen im Fuhrparte einzufinden.
Dieser Einsatz wird bei Notwendigkeit bis zum Beginn der Tagschicht und darüber hinaus sortgesetzt.
Gleichzeitig wird der Beginn der Tagschicht werktags auf 6 Uhr, feiertags und sonntags auf ? Uhr
vorverlegt.
Bei E i n t r i t t von Schneefall am Tage ist jeder
Etraßenmeister beaustragt, im Einvernehmen mit den
zuständigen Vezirtsingenieuren den Einsatz der
Schneeräumgeräte nach Notwendigkeit im Bereiche
seines Bezirkes selbst zu veranlassen. Bei andauernden
Schneefällen können Mehrleistungen über die normale
Arbeitszeit hinaus angeordnet werden.
Bei vorauszusehender Gefahr des Eintrittes von
Schneefall, Schneeglätte und Glatteis während der
Nachtstnnden sowie an Sonn- und Feiertagen werden sämtliche Bedienstete durch Aufruf im Nundfunt
verständigt.
Ein starrer Bereilschaftsdienst ist wegen der damit
verbundenen hohen kosten nnd des Personalmangels
nicht eingeführt.
Die ständigen städtischen Schneearbeiter, aus den
Straßenkehrern, Bauhilss- und Facharbeitern des
Tiefbanamles, fallweise auch den Miillarbeitern bestehend, werdeil dnrch vom Arbeitsamte für die W i n lermonate zugewiesene diilssarbeiter nnd nach Bedarf
von Vailfirmen entlehnte Arbeiter ergänzt. Bei Eintritt von größeren Schneefällen worden fallweise
Schneearbeiler gegen Tagesenllohnung aufgenommen.
Die Entlohnung erfolgt aus Grund einer Tagestarle.
Die ständigen städtischen Arbeiter werden als Partieführer eingesetzt. Das Stadtbauaml steht übrigens
im ständigen Kontakt mit der Wetterwarte,
Für die Schneeränmung stehen zur Verfügung^
6 Stück Peitl-Gehweg-Vorbaupslüge, einseitig räu-

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mend, aus - städtische Tratlorcn nnd .", ^cihtra Iloren
ausgebaut.
7 Stück Peitl-Straßeu-Vorbaupslüge, einseitig räumend, und l Stück Peitl-Vorbaupflug. zweiseitig räumend, ans ."l Sprengwagen und I ^ l w <."> < di^ )
ansgebanl,
2 Straßcnvoi daupslüge sind nni cincr Peitl-Schneeanswnrsspcrrc und !i Pflüge mil cincin hlidraulischen
>">ebc und 3cntgelriebe versehen.
Weiter sind ."> große Anhängeholzpiliige für !^tw,Zng zur Verbreiterung der Näumstreifen und insgesamt !> Holzpsliige für Pferde- und Tratlorzug vorhanden.
Weiters stehen dem Tiefbanamle für den kommenden Winter zwei private Unimog mit leichten Vorbaupflügen und voraussichtlich zwei stadteigerio I e n bach-Büffelkarren mit leichten Torsions-Schneepflügen
zur Verfügung.
Die Schneewälle werden in verkehrsreichen und engen Straßen möglichst sofort, in den übrigen Straßen
bei Gefahr von weiteren Schneefällen unter Einsatz
von Ladegeräten auf städtische Lkw und Frächierfahrzcuge geladen und zu bestimmten Stellen des I n n bzw. Sillflnsfes bzw. Einwurfschächten des städtischen
Kanalnetzes gebracht und dort eingeworfen.
Sofort nach dem Einsatz der Fahrbahn- und Gehwegpflüge und Bildung der Schneemälle erfolgt von
Hand die Freimachung der Seitenmulden und Straßenabläufe sowie eine genügende Zahl von Durchstichen der Schneewälle, um bei einem auftretenden
Tauwetter dem Schmelzwasser ungehinderten Abfluß

zu schaffen.
Bei Verladung des Schnees werden mit großem Erfolg Kleinschneefräsen verwendet.
Vorhanden find:
!5 kleine Schneefräsen, Modell „Snow-Boy".
1 schwere Fräse, Modell „Snow-Boy", mit Drehtamin und Volkswagen-Industriemotor und
1 kleine Schneeschleuder, Modell „Schneezwerg".
Die Anschaffung von weiteren 2 schweren Fräsen ist
für die Jahre 1962 und 1963 vorgesehen.
Bei günstigen Verhältnissen wurden Beladezeiten
von zirka 5 Minuten für einen 5-t-Lkw erzielt.
Wie auch in anderen Städten wird die Schneeräumung in Innsbruck durch parkeude Fahrzeuge stark
behindert. Zu dem lokalen Verkehr t r i t t noch der auch
im Winter starke Fremdenverkehr hinzu.
Die Stadtverwaltung hat sich bisher jedoch noch zu
keiner starren Negelung. wie znm Beispiel wechselseitiges Parten, Schienenstraßen-Parlverbot usm,, entschließeil können.
Das Sladtbanainl mußte daher folgende Negelnng
treffen!
Bei bevorstehendem Schneefall werden in den will,
tigsten nnd verkehrsreichen sowie in allen engen Stra
ßen jeweils am Abend oder in den frühen Morgenstunden bewegliche Parkuerbotstafeln aufgestellt.
Um der fchon sprichwörtlich gewordenen Nichtbeachtung von Parlverbolen dnrch die Fahrzeuglenter entgegenzuwirken, erhalten die Partverbolstliseln eine
Zusatztasel mit der Aufschrift ..Schneeräumung".
Erfahrungsgemäß beachten die Kraftfahrer überraschenderweise diese Verkehrszeichen. Sie ziehen es
einerseits doch vor, ihre Wagen in breileren oder