Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.3

- S.5

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Amtsblatt Nr. 3.
Hörigkeit. Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front. Unbescholtenheit, ein Alter von nicht mehr als 4U Jahren,
körperliche und geistige Eignung des Bewerbers und
seiner Frau. I m besonderen wäre der Nachweis handwerksmäßiger Kenntnisse erwünscht, die den Bewerber
zur Vornahme verschiedener kleinerer Verrichtungen,
wie sie sich für den Hausmeister eines größeren Gebäudes öfters ergeben, befähigen. Die Familienverhältnisse
und die wirtschaftliche Lage sind im Ansuchen kurz zu
schildern. Bewerber, die in Innsbruck heimatberechtigt
sind, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug.
Die mit 1-8-Stempel versehenen, ordnungsmäßig belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Bundesbürgerschaft und der Heimatzuständigkeit. Geburtsschein, allenfalls Verwendungszeugnissej sind b i s längstens M o n t a g , d e n 23. M ä r z , an die Magistratsdirektion (Einlaufstelle. Rathaus. 1. Stock. Zimmer
Nr. 19) einzureichen. Die amtsärztliche Untersuchung
der für die Auswahl in Frage kommenden Bewerber
wird von Amts wegen veranlaßt, die Einholung eines
Leumundszeugnisses der Sicherheitsbehörde und eines
Gutachtens der Vaterländischen Front wird ebenfalls von
Amts wegen besorgt.
Bewerber, die um die freigewordene Stelle bereits
schriftlich angesucht haben, brauchen kein neuerliches
Ansuchen einzubringen, doch haben sie etwa fehlende
Belege innerhalb der gestellten Frist beizubringen.
Es w i r d a u s d r ü c k l i c h b e t o n t , daß d i e
V o r s p r a c h e v o n B e w e r b e r n , die nicht v o r
M m t g e l a d e n w e r d e n , z w e c k l o s ist.

>e Helle wirö ausgeWieben
D e r G e m e i n d e r a t der
Landeshauptstadt I n n s b r u c k h a t i n s e i n e r S i t z u n g v o m
4. M ä r z 1 9 3 8 den g r u n d s ä t z l i c h e n B e s c h l u ß
g e f a ß t , daß k ü n f t i g h i n jede f r e i e , d a u e r n d e S t e l l e i m A m t s b l a t t e auszuschreib e n ist.
Bisher wurden die von Stellenwerbern in ungeheurer Zahl und auf Geratewohl, ohne vorliegende
Ausschreibung, eingebrachten Stellengesuche ein Jahr
lang in Vormerkung gehalten. Diese Vormerkungen ließen bei auftretendem Bedarfs eine Ausfchreibung meist
überflüssig erscheinen. Diese Uebung hatte jedoch große
Nachteile. Alle mit der Anstellung beschäftigten Funktionäre der Gemeinde, vor allem der Bürgermeister und
Mitglieder des Gemeindetages, aber auch die Beamten
des Amtes, wurden jahrein, jahraus, ohne daß ein konkreter Bedars gegeben gewesen wäre, von den Bewerbern selbst und von deren Protektoren mit Gesuchen,
Briefen und Empfehlungen überhäuft und in jedem
einzelnen Falle wiederholt im Amte aufgesucht. Trat
wirklich einmal Bedarf ein, zeigte es sich häufig, daß
Bewerber, die man nach den Gesuchsangaben und Empfehlungen für bestimmte Stellen als geeignet hielt, schon

aus Innsbruck verzogen waren oder eine andere Stelle
erhalten hatten. Weiters fehlte die Möglichkeit, die Be
werber untereinander zu vergleichen, da die persönliche
Vorstellung der einzelnen in Frage kommenden Bewerber zeitlich natürlich weit auseinander lag. Häufig ergab es sich auch, daß unter den vorgemerkten Bewerbern sich sehr wenige besonders geeignete befanden.
Der Gemeinderat erwartet sich nun aus der öffentlichen Ausschreibung freier Stellen vor allem die Bewerbung einer größeren Anzahl von Stellensuchern, die
für die gerade ausgeschriebene Stelle eine besondere
Eignung besitzen. Er erwartet sich weiter, daß die bisher durch das ganze Jahr sich hinziehende, vielen Zeitaufwand verurfachende und im Grunde genommen doch
nutzlose Inanspruchnahme der Funktionäre und Beamten der Gemeinde durch die zahllosen Bewerber um
irgend eine unbestimmte Stelle in Hinkunft ebenso entfällt, wie die mit der Evidenthaltung der Hunderte von
Gesuchen verbundene Arbeit. Weiters sieht der Gemeinderat durch die Ausschreibung die Möglichkeit gegeben, durch unmittelbaren Vergleich der Bewerber in
ihrer Vorbildung, in ihren Kenntnissen und in ihrem
Aeußeren leichter den für die Stelle Geeignetsten herauszufinden. Um sich insbesondere den für die Beurteilung nötigen äußeren Eindruck zu vermitteln und sich
persönlich von den einzelnen Bewerbern Auskünste über
ihr Können und über ihre Verhältnisse geben zu lassen,
wird in Hinkunft bei jeder Ausfchreibung ein größerer
Prozentsatz der Bewerber, und zwar jene Bewerber, die
nach den Gesuchen und Empfehlungen befonders brauchbar erscheinen, zur Vorstellung vor Amt geladen. Die
Vorsprachen von Bewerbern, die nicht vor Amt geladen
werden, sind zwecklos.
Eine Erleichterung wird es sowohl für die Gesuchswerber, als auch für die hiesigen Nmtsstellen bilden,
daß in der Ausschreibung von den hier ansässigen Bewerbern weder die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
über die körperliche Eignung, noch ein Leumundszeugnis der Sicherheitsbehörde, noch auch ein Gutachten der
Vaterländischen Front verlangt werden wird. Für die
in die obenerwähnte Auswahl einbezogenen Bewerber
wird der Stadtmagistrat von Amts wegen die ärztliche
Untersuchung veranlassen und die nötigen Erkundigungen einziehen.
Der schon bisher geltende Grundsatz, daß bei sonst
gleicher Eignung die in Innsbruck Heimatberechtigten
den Vorzug genießen, wird vom Gemeinderate auch in
Hinkunft beobachtet werden.
D i e b i s h e r b e i m S t a d t m a g i s t r a t e gef ü h r t e S t e l l e n v o r m e r k u n g w i r d gleichz e i t i g a u f g e l a s s e n . Neue V o r m e r k u n g e n
auf in Z u k u n f t f r e i w e r d e n d e S t e l l e n
w e r d e n nicht m e h r e n t g e g e n g e n o m m e n .