Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.3

- S.4

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»Amtsblatt Nr. 3
getroffen, daß allenfalls neu auftretende Schäden dieser
Art rasch behoben werden können. So wurden noch
viele andere auf die Betriebssicherheit und die Ertragsmöglichkeit des Betriebes abzielende Arbeiten geleistet.
Die größeren Arbeiten wurden vergeben, die kleinen
aber durchwegs mit betriebseigenem Personal fertiggestellt.
Es sei noch erwähnt, daß durch Garten- und Rasenanlagen das allgemeine Bild des Schlacht- und Viehhofes ein freundlicheres wurde.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß der dermalige bauliche Zustand der Anlagen auf Jahre hinaus
eine größere Geldanlage unnotwendig macht, unter der
Voraussetzung, daß die laufenden kleinen Mängel rechtzeitig behoben werden. Damit sei jedoch nicht gesagt,
daß nicht noch unbefriedigte Wünsche zu erfüllen wären.
Sie müssen aber in der heutigen Notzeit Zurückgestellt
werden.

Arbeitslosenstanö im
staötgebiete Innsbruck am L?.Februar i?5<5
Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 2367
Frauen 1191
Zusammen: 3558
Männer 2179

Hievon sind unterstützt:

Frauen 960
Zusammen: 3139
Die 3558 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die
einzelnen Berufsklassen wie folgt:
Männer Frauen Zusam.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20>.
21.
22.
23.
24.
25.

11

52
558

348
151
4
26
100
9
32
2
122
171
100
272
12
38
6

3

3
3




99
88
11
13

1
556
114
6

30
4

14

55
561

348
151
4
125
18s
20
45
2
IN
727
214
278
12
68
10

18

6

24

2
1




37

2
1
37

332

217

549

Summe: 2367

1191

3558

Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei)
Bergbau und Ealinenwesen
Stein-, Ton-, Glasindustrie
Baugewerbe und dessen Nebenberufe
Wasserkraft- und Elektrizitäts-W.
Metallindustrie
Holzindustrie, Tapezierergewerbe
Leder- und Häuteindustrie
Textilindustrie
Bekleidungsindustrie
Papierindustrie
Graphische Industrie
Chemische Industrie
Nahrungs- und Genußmittelindustrie
Hotel-, Gast- und Schankgewerbe
Handel
Transport und Verkehr
Bank- und Versicherungswesen
Körperpflege und Reinigungswesen
Heilkunde und Gesundheitswesen
Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungsberufe
Rechtsberatungsberufe (Advokaten,
Notare ufw.)
Oeffentlicher Dienst
Haushaltungsberufe
I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Jänner 1936
ergibt sich eine Abnahme um 55 Personen.

Stellenausschreibung
Beim Stadtmagistrate Innsbruck wird eine Anwärterin für die Stelle einer Hortnerin imstädtischenKinderhort im Schlachthofblock aufgenommen. Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches; die Besoldung
richtet sich nach den für widerrufliche Lehrer der ersten
Verwendungsgruppe des Lehrergehaltsschemas in» Gehaltsgesetze festgelegten Ansätzen.
Allgemeine Erfordernisse für die Aufnahme sind:
Österreichische Bundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit. Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front. Unbescholtenheit, ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren und nicht mehr als 3N Jahren, körperliche und geistige Eignung. I m besonderen wird als Mindestausbildung die für Kindergärtnerinnen vorgeschriebene
Ausbildung gefordert. Erwünscht ist der Nachweis einer
Spezialausbildung für Hortnerinnen. Um die Stelle
können sich auch Absolventinnen einer Lehrerinnenbildungsanstalt bewerben, doch wird ausdrücklich betont,
daß die Einreihung in das Gehaltsschema sich ausschließlich nach der Verwendung als Hortnerin und nicht nach
der Vorbildung als Lehrerin richtet. Die Familienverhältnisse und die wirtschaftliche Lage find im Ansuchen
kurz zu schildern. Die Bewerberinnen, die in Innsbruck heimatberechtigt sind, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug.
Die mit 1-8-Ttemvel versehenen» ordnungsmäßig belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Nundesbürgerschaft und der Heimatszuständigkeit, Geburtsschein. Zeugnisse über die Vorbildung, allenfalls Verwendungszeugniffe) find bis l ä n g s t e n s M o n t a g ,
23. ds., a n d i e M a g i s t r a t s d i r e k t i o n (Einlaufstelle. Rathaus. 1. Stock, Zimmer 19) einzureichen. Die
amtsärztliche Untersuchung der sür die Auswahl in Frage
kommenden Bewerberinnen wird von Amts wegen veranlaßt, die Einholung eines Leumundszeugnisses der
Sicherheitsbehörde und eines Gutachtens der Vaterländischen Front wird ebenfalls von Amts wegen besorgt.
Bewerberinnen, die um die freigewordene Stelle bereits schriftlich angesucht haben, brauchen kein neuerliches Ansuchen einzubringen, doch haben sie etwa fehlende Belege innerhalb der gestellten Frist beizubringen.
Es w i r d a u s d r ü c k l i c h b e t o n t , d a ß d i e
Vorsprache v o n B e w e r b e r i n n e n , die nicht
v o r A m t g e l a d e n w e r d e n , z w e c k l o s ist.

Ftellenausschreibung
Beim Stadtmagistrate Innsbruck wird ein Anwärter
auf die Stelle eines S c h u l w a r t e s
der Verwendungsgruppe 3 des Gehaltsschemas für die Beamten der allgemeinen Verwaltung aufgenommen.
Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches; die
Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes. Berücksichtigung finden nur Bewerber,
die verheiratet sind. Die Frau des Schulwartes ist Verpflichtet, bei den ihrem Manne obliegenden Arbeiten
mitzuhelfen.
Allgemeine Erfordernisse für die Aufnahme sind:
Oesterreichische Bundesbürgerschaft, deutsche Volkszuge-