Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.9

- S.55

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Innenstadt

Wilten
Sieglanger - Mentlberg

Wilten

SM-B19

IN-B55

WI-F32 und WI-B43

Innenstadt

Innenstadt
Pradl

Ihr Nahversorger und Treffpunkt mitten in der Stadt
Einkaufen, flanieren, verkosten
und verweilen auf der längsten
Sonnenterrasse der Stadt. Genießen Sie die Vielfältigkeit von
regional bis international.

Wilten

WI-F32 UND WI-43

WI-F32 und WI-B43
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. PR-B32
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B38
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HA-B41
Einsichtnahme und Informationen:
Eine Einsichtnahme ist online auf der
Amtstafel möglich. Zudem geben wir detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 0512 5360
4105 oder 0512 5360 4112) unter Beachtung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und RechtsträgerInnen,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Die Markthalle
Innsbruck

IN-B58

IN-B58
oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht berührt.

Öffnungszeiten:
• Handel:
Mo. bis Fr., 7.00–18.30 Uhr
Sa., 7.00–13.00 Uhr
• Gastronomie:
8.00–22.00 Uhr
• Bauernmarkt:
Mo. bis Sa., 7.00–12.00 Uhr
• Pilzberatung:
Mo. bis Fr., 8.00–12.00 Uhr im Referat
für Lebensmittelaufsicht und Marktwesen im 1. OG in der Markthalle

Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor

Objektreinigung / Gartenarbeiten / Technische Betreuung
Containerservice / Winterdienst / Hochdruckreinigung

Hinweis:
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
INNSBRUCK INFORMIERT

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