Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.5

- S.29

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Diese Ausgabe – 2021_Innsbruck_informiert_05
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Rathausmitteilungen
WI-B38 (2. Entwurf)

IG-B17 IG-B17

SM-F17 und SM-OE2.10

WI-B38 (2. Entwurf)

PR-B32 PR-B32

SM-F17 und SM-OE2.10

Höttin ger Au Höttin ger Au

HöttingHötting
Wilten

Hötting
Hötting

Wilten

Arzl
Siegl ang er - M
entlbe
rger - M entlbe rg
Siegl
ang

WI-B38 (2.Entwurf)

WI-B38 (2.
Entwurf)
WI-B38
(2. Entwurf)

SM-F17 und SM-OE 2.10

HÖ-F33

HÖ-F33

SM-F17 SM-F17
und SM-OE2.10
und SM-OE2.10

HÖ-F33

setzungen für die Realisierung werden Anlass für die Änderung des Örtlichen
geschaffen.
Raumordnungskonzeptes und des FläHötting Hötting chenwidmungsplanes ist die beabsichEntwurf des Flächenwidmungsplanes
Hötting
Nr. HÖ-F33, Hötting, Bereich Kirschen- tigte Errichtung eines Doppelhauses auf
talgasse 31, südlicher Teilbereich des der unbebauten Grundparzelle 1631/2. Die
GSt. 573/3, KG Hötting und Entwurf des planungsrechtlichen Voraussetzungen für
Bebauungsplanes Nr. HÖ-B20, Hötting, die Realisierung werden geschaffen.
Bereich Kirschentalgasse 31
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
Für die Errichtung eines Einfamilien- 28.4.2021 bis einschließlich 26.5.2021,
hauses mit Arztpraxis werden die pla- wobei sich aufgrund der Covidnungsrechtlichen Voraussetzungen ge- 19-Maßnahmen kurzfristig Änderunschaffen. Dazu erfolgt die Umwidmung gen ergeben können. Bitte entnehmen
einer kleinen Fläche von „Mischgebiet“ HÖ-B20
Sie diesbezügliche
HÖ-F33 HÖ-F33
HÖ-B20 aktuelle Informatiin „Wohngebiet“ sowie die Änderung des onen der Online-Amtstafel.
Bebauungsplanes für die gesamte Lie- Die Auflagefrist für den Entwurf des
genschaft.
Bebauungsplanes Nr. WI-B38 (2. EntEntwurf des Örtlichen Raumordnungs- wurf) wird gem. § 64 Abs. 4 TROG 2016
konzeptes Nr. AL-OE2.9 und Entwurf auf zwei Wochen herabgesetzt. Diedes Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F54, ser Entwurf ist vom 28.4.2021 bis einArzl, Bereich Schönblickweg
schließlich 12.5.2021 einsehbar.

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� www.nocker.at

HÖ-B20

AL-OE 2.9 und AL-F54

AL-OE2.9 und AL-F54

HÖ-B20

HÖ-B20

Weiters wurde beschlossen:
•Ö
 rtliches Raumordnungskonzept
Nr. VI-OE2.6
Hötting
• Flächenwidmungsplan Nr. VI-F2
• Bebauungsplan Nr. HÖ-B18
• Flächenwidmungsplan Nr. SA-F9
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. PR-B31
• Örtliches Raumordnungskonzept Nr.
HW-OE2.5
• Flächenwidmungsplan Nr. HW-F40
• Flächenwidmungsplan Nr. IG-F21
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B51
Einsichtnahme und Informationen:
Aufgrund der behördlichen Einschränkungen ist die Einsichtnahme online auf der
Amtstafel möglich. Wir geben detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 512 5360 4105
oder +43 512 5360 4112) unter Einhaltung
von verordneten Verhaltensregeln (eine
Person mit max. einer Begleitperson, Tragen einer FFP2-Maske oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske).
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.

Hinweis:
§ 9.1 Tiroler Covid-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentli-

chen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschli-

chen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor

HW-OE2.5 und HW-F40

Grillen für Fortgeschrittene

VI-F2



MÜ-OE2.4 und MÜ-F19

www.fruchthof.at
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