Innsbruck Informiert
Jg.2021
/ Nr.2
- S.29
Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Saggen
Rathausmitteilungen
IN-B51
IN-B50
Wilten
Vill
Wilten
MÜ-B19 MÜ-B19
IN-B51
Igls
VI-OE2.3 und VI-F3
VI-OE2.3 und VI-F3
Mühlau
Innenstadt Innenstadt
Wilten
Wilten
IN-F31 und
IN-B52
IN-F31
und IN-B52
Vill
Höttinger Au
Pradl
IN-F31 und IN-B52
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HW-OE2.7 und HW-F41
VI-OE2.3
VI-OE2.3 und
VI-F3 und VI-F3
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INNSBRUCK INFORMIERT
HA-F46
HW-OE2.7
HW-OE2.7 und
HW-F41und HW-F41
HA-F46
Vill
Aufgrund der Covid-19-Maßnahmen
war der Auflagezeitraum bei RedakHA-F46
tionsschluss noch offen. Eine Auflage im Februar 2021 wird angestrebt.
Vill
Bitte entnehmen Sie diesbezügliche
aktuelle Informationen der Onlineamtstafel.
Igls
Einsichtnahme und Informationen:
Aufgrund der behördlichen Einschränkungen ist die Einsichtnahme online auf
VI-F2
der Amtstafel möglich. Wir geben detaillierte Informationen zu den aufgelegten
IG-F21
Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Einhaltung von verord-
HW-OE2.5 und HW-F40
Vill
Höttinger Au Höttinger Au
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
Wilten
Wilten
einen Betrieb
besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
H
Hötting West
Hötting West
IN
N
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA-F46, Höttinger Au, Bereich Fischnalerstraße 24 bis 28
Für die Umnutzung eines Bestandsgebäudes zur Erweiterung des Hotelbetriebes wird der Flächenwidmungsplan geändert.
neten Verhaltensregeln (eine Person mit
max. einer Begleitperson, Tragen eines
Mundnasenschutzes).
IN
N
pelhauses mit zwei Wohneinheiten zu
schaffen.
Weiters wurde beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. IN-F30
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B45
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B12/3
� www.nocker.at
Hötting West
Wilten
Wilten
Igls
HA-F46
Gratis Hotline
05120800
30 11 20
4457 44
24h Hotline
Höttinger Au
Au
Höttinger Höttinger
Au
WI-F31
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. WI-F31, Wilten, Bereich Neuhauser- Nr. IG-F21, Igls, Bereich Lanser Straße 12
straße 5
bis 14, Igler Straße 51 bis 53, HeiligwasZur Schaffung einer einheitlichen Bau- serweg 12 und Römerstraße 62
WiltenZur Sicherung der touristischen Nutzung
platzwidmung für die bauliche Adaptierung der bestehenden Seniorenresidenz im Bereich von vier bestehenden Hotelwird der Flächenwidmungsplan geändert. standorten wird der Flächenwidmungsplan geändert.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. VI-OE2.3 und Entwurf des Entwurf des Örtlichen RaumordnungsFlächenwidmungsplanes Nr. VI-F3, Vill, konzeptes Nr. HW-OE2.7 und Entwurf
Bereich Lilly-von-Sauter-Weg 7
des Flächenwidmungsplanes Nr. HWZur Bildung eines Bauplatzes mit einheit- F41, Hötting West, Bereich Speckweg
WI-F31
licher Widmung für die Dachsanierung Es erfolgt eine Änderung des Flächeneines Bestandsgebäudes erfolgt eine widmungsplanes und des Örtlichen
geringfügige Änderung des Flächenwid- Raumordnungskonzeptes, um die plamungsplanes sowie des Örtlichen Raum- nungsrechtlichen Voraussetzungen für
ordnungskonzeptes.
die beabsichtigte Errichtung eines Dop-
Hötting
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Pradl
Hötting
Wilten
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Saggen
MÜ-B19
HW-OE2.7 und HW-F41
Hötting West
Hötting West
INN
MÜ-B19
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Wilten
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Höttinger Au
Igls
Igls
HA-F46
HW-OE2.5
HW-OE2.5 und
HW-F40und HW-F40
VI-F2
Hinweis:
IG-F21
Vill§ 9 Tiroler COVID-19-Gesetz werGem.
den Rechtsakte, insbesondere Verordnungen oder Teile davon, aufgrund
landesgesetzlicher Anordnung an der
Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen
Einsichtnahme bei der Behörde oder
in beiderlei Weise kombiniert kundgeIglsmacht, so wird die Rechtswirksamkeit
der Kundmachung durch behördliche
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von
COVID-19 nicht berührt.
VI-F2Für den Gemeinderat
IG-F21
Dr. Robert Schöpf
IG-F21
VI-F2
IG-F21
M
MÜ-OE2.4 und MÜ-F19
MÜ-OE2.4
MÜ-OE2.4 und
MÜ-F19und MÜ-F19
Baudirektor
INNSBRUCK INFORMIERT
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