Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.1

- S.20

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Stadtleben

Kindergärten,
Schülerhorte, Schulen
In den Innsbrucker Bildungseinrichtungen kommt
es im Jänner zu coronabedingten Änderungen, was
die Tage der offenen Türen, die Anmeldungen und
Einschreibungen für das Schuljahr 2021/22 betrifft.

EINSCHREIBUNG IN DIE
STÄDTISCHEN VOLKSSCHULEN
Die Einschreibung aller zwischen dem 02. September 2014 und dem
01. September 2015 geborenen Kinder für das Schuljahr 2021/22 findet
in der Zeit von Montag, 25. bis Donnerstag, 28. Januar 2021 an der
zuständigen Sprengelvolksschule statt. Informationen über die bilinguale
Klasse Deutsch/Italienisch erfolgen an der Volksschule Altwilten und über die
Innsbruck Elementary School an der Volksschule Saggen-Siebererschule.
Kinder, geboren zwischen dem 02. September 2015 und dem 01. März 2016,
können in die erste Klasse aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind.

© SHUTTE

RSTOCK.CO

M

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder bei der Einschreibung
vorzustellen und folgende Unterlagen des Kindes mitzubringen:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass,
Nachweis über die Wohnsitzmeldung (sofern dieser Nachweis nicht von
der Gemeinde an die Schule erbracht wurde), Nachweis über die
Obsorgeberechtigung, Nachweis der Sozialversicherungsnummer
(e-card) und Nachweis des religiösen Bekenntnisses.
Kindergärten und Schülerhorte
Der Tag der offenen Tür in den städti­
schen Kindergärten kann aufgrund der
Covid-19-Pandemie nicht regulär statt­
finden. Die Stadt Innsbruck bietet alter­
nativ unter www.innsbruck.gv.at/kin­
dergarten bzw. www.innsbruck.gv.at/
schuelerhort Einblicke in die unter­
schiedlichen städtischen Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen.
Die Anmeldung für das Kindergartenund Schuljahr 2021/22 ist von 25. Jän­
ner bis 5. Februar 2021 in den 30 Kinder­
gärten und neun Schülerhorten möglich.
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INNSBRUCK INFORMIERT

Die Einschreibung erfolgt ausschließlich
nach vorheriger telefonischer Anmel­
dung in der gewünschten Einrichtung im
genannten Zeitraum. Mitzubringen sind
Geburtsurkunde, e-card und die aktuel­
len Meldezettel des Kindes und der El­
tern. Die Einschreibung findet gemein­
sam mit dem Kind statt.

Mittelschulen
Aufgrund der aktuellen Situation finden
im Jänner 2021 keine Tage der offenen
Tür an den neun Innsbrucker Mittelschu­
len statt. Alle wichtigen Informationen,

die jeweiligen Schwerpunkte und die
Kontakte stehen auf der jeweiligen Web­
seite der Mittelschulen bereit.
Die Info-Broschüre „Die Mittelschule
2021/22“ wird in allen Volksschulen an
die SchülerInnen der 4. Klassen verteilt
und kann unter www.innsbruck.gv.at (Bil­
dung | Kultur , Schulen , Mittelschulen)
als PDF heruntergeladen werden.
Die Einschreibung findet im Zeitraum
vom 16. bis 18. Februar 2021 statt. Bit­
te die Schulnachricht der 4. Klasse Volks­
schule und die Sozialversicherungskarte
(e-card) mitnehmen. AS/KR

Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer
schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen, begehen eine strafbare
Übertretung des Schulpflichtgesetzes. Unter der Internetadresse
www.innsbruck.gv.at (Menüpunkt Bildung - Schulen - Volksschulen)
ist die Sprengeleinteilung der Volksschulen angeführt.
Die beim zentralen Melderegister erfassten schulpflichtigen
Kinder werden von der Leitung der zuständigen Sprengelschule
schriftlich zur Einschreibung eingeladen.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Impressum: Stadt Innsbruck, MA V – Amt für Schule und Bildung

INNSBRUCK INFORMIERT

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