Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.1

- S.12

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Politik & Stadtverwaltung

Aus dem Stadtsenat
Als Unterstützung während der CoronaPandemie gestattet die Stadt Innsbruck
den Betrieb der Gastgärten auch in den
Monaten Dezember 2020 und Jänner
2021 – sofern es die coronabedingten
Bestimmungen zulassen. In diesem Zusammenhang wird auch der Betrieb von
elektrischen Heizelementen im Gastgarten erlaubt. Einstimmig sprach sich
der Stadtsenat dafür aus, dass die elektrische Beheizung der Wintergastgärten
auf die Monate Februar, Oktober und November ausgeweitet wird.

Stadtklimaanalyse für Innsbruck
Im Juli 2020 entschied der Innsbrucker
Stadtsenat eine hochauflösende Stadtklima-Analyse zu erstellen. Diese dient
dem Ziel, notwendige und effektive
Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, wie Begrünungen, weiße Dächer
oder Wasserflächen, zu prüfen und umzusetzen. Dafür soll neben einer Analysekarte, die klimarelevante Parameter
berücksichtigt, auch eine Planungshinweiskarte mit konkreten, wirksamen und
planerischen Empfehlungen für nachfolgende Prozesse erarbeitet werden. Die
Ämter Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration sowie Verkehrsplanung,
Umwelt wurden mit der Ausarbeitung
einer Leistungsbeschreibung für die
Stadtklima-Analyse beauftragt. In seiner
Sitzung vom 2. Dezember entschied der
Stadtsenat mehrheitlich, den Auftrag an
den Bestbieter, die Firma Weatherpark
GmbH, zu vergeben. Die Kosten belaufen
sich auf knapp 124.000 Euro.

Standortoffensive Rossau
Der Innsbrucker Stadtteil Rossau soll als
Wirtschaftsstandort attraktiviert werden. Aus diesem Grund einigte sich der
Stadtsenat darauf, das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration gemeinsam mit dem Referat
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INNSBRUCK INFORMIERT

für Wirtschaft und Tourismus mit der
Programm­erstellung „Standortoffensive
Rossau“ zu beauftragen. In einem ersten
Schritt wird die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für externe Prozessbegleitung und Planungsteams vorbereitet.
Der zirka zweijährige Prozess soll Anfang
2021 starten. Die Kosten für die Prozessbegleitung und die Planung werden auf
200.000 Euro geschätzt.

© HÖTTINGER ALM

Heizelemente in Gastgärten

Die Höttinger Alm
wurde mit Beschluss
des Innsbrucker
Stadtsenates am
9. Dezember für
weitere zwei Jahre
an den bisherigen
Pächter vergeben.

Ölbild „Blick auf die Nordkette“
Der Kunstsammler Dr. Hermann Graus
überlässt der Stadt Innsbruck ein Ölbild
von Helmut Zwerger. Das Werk „Blick auf
die Nordkette“ zeigt ein typisches Innsbrucker Motiv eines Malers, der bisher in

Neuerliche Veränderung in
der Innsbrucker Stadtregierung
Im Gemeinderat vom 10. Dezember 2020 wurde
die Abberufung von Mag.a Uschi Schwarzl als erste
Bürgermeister-Stellvertreterin mit 27 Stimmen
mehrheitlich beschlossen. Für diesen Fall sieht das
Innsbrucker Stadtrecht vor, dass ihre Ressorts wieder
in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen. Die
Wahl einer neuen Bürgermeister-Stellvertreterin bzw.
eines neuen Bürgermeister-Stellvertreters erfolgt in der
nächsten Gemeinderatssitzung im Jänner 2021. Jede Gemeinderatspartei, die zumindest Anspruch auf eine Stelle im Stadtsenat hat, ist berechtigt, eines ihrer Mitglieder
für die Wahl durch den Gemeinderat vorzuschlagen.
Der aktuelle Stadtsenat der Tiroler Landeshauptstadt besteht aus Bürgermeister Georg Willi (Grüne), dem zweiten
Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc
(ÖVP), Stadträtin Andrea Dengg (FPÖ), Stadtrat Rudi Federspiel (FPÖ), Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr (SPÖ), Stadträtin
Mag.a Christine Oppitz-Plörer (FI) und Stadträtin Mag.a Uschi
Schwarzl (Grüne). Die Vertreterin und der Vertreter der FPÖ
sowie Stadträtin Schwarzl haben keine Ressortzuständigkeit
und sind somit nicht amtsführend. KR

der städtischen Sammlung kaum repräsentiert ist. Einstimmig nahm der Stadtsenat das Geschenk, dessen Wert mit
1.300 Euro beziffert wird, an.

Ansuchen um Landesförderung
Die „Einzugsbegleitung XL“ für künftige
BewohnerInnen von Stadtwohnungen
umfasst eine Reihe von Workshops zu
verschiedenen Aspekten des nachhaltigen Wohnens, wie Abfallvermeidung
oder umweltfreundliche Mobilität. Bisher wurde die Einzugsbegleitung als
Pilotprojekt im Bau der Neuen Heimat
Tirol (NHT) in der Andechsstraße bei
118 Wohnungen von Sommer bis Herbst
2020 umgesetzt. Der Stadtsenat sprach
sich deshalb in seiner jüngsten Sitzung
einstimmig dafür aus, das Ansuchen des
Kooperationspartners, Verein Energie Tirol, zu unterstützen.

Förderungen für private Heime
In seiner Sitzung im Juli 2020 beschloss
der Innsbrucker Gemeinderat Subventionen für bauliche Investitionen in
den privat geführten Wohn- und Pfle-

geheimen. Konkret handelt es sich um
600.000 Euro für das Haus St. Josef am
Inn, knapp 266.000 Euro für das SeniorInnenheim St. Raphael und 200.000
Euro für die Stiftung Nothburgaheim.
Unter anderem werden in den Einrichtungen bauliche Maßnahmen wie neue
Bodenbeläge sowie Fassaden- und
Warmwassersanierungen
vorgenommen. Der Antrag wurde in der Sitzung
des Gemeinderates vom 10. Dezember
einstimmig angenommen.

Fahrzeug für Bergrettung
Die Ortsstelle Innsbruck des Österreichischen Bergrettungsdienstes erhält ein
neues Fahrzeug. Einstimmig beschloss
der Stadtsenat in seiner Sitzung am
9. Dezember 2020 einen Förderungszuschuss von 25.000 Euro. Auch der Innsbrucker Gemeinderat stimmte dieser
Förderung zu.

Parkpauschale für PflegeassistentInnen und Hebammen
Den Berufsgruppen der Pflege(fach)assistentInnen und Hebammen wird das

zeitlich unbefristete Parken in den bewirtschafteten Zonen in Innsbruck zur
Ausübung ihrer Dienste ermöglicht – das
entschied der Innsbrucker Gemeinderat
in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.
Analog zur Parkabgabe für private Pflege- und Betreuungsdienste wird dafür
eine pauschalierte Parkabgabe von 6,18
Euro monatlich, zuzüglich Eingabegebühren und Verwaltungsabgaben, eingehoben.

Höttinger Alm: Pacht verlängert
Die Höttinger Alm wird – nach einstimmigem Beschluss des Stadtsenates – für die
Jahre 2021 und 2022 an den bisherigen
Pächter Bernhard Schlechter verpachtet.
Der mit 31. Dezember 2020 auslaufende
Pachtvertrag wurde 2016 noch mit einer
Laufzeit von fünf Jahren vom Stadtsenat
beschlossen. Seitdem wurden alle städtischen Almen auf die nach Almrichtlinie
vorgesehene achtjährige Pachtlaufzeit
umgestellt. Für die beantragte zweijährige Verlängerung der Pachtung für die
Höttinger Alm wurde der Vertrag gemäß
den Bestimmungen angepasst. AD
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