Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.11

- S.23

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Stadtleben

Christkindlmärkte & Co:
Was sich durch Corona ändert
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist in der besinnlichen
Jahreszeit vieles anders, einiges bleibt aber gleich.

M

it Stand Ende Oktober* ist es
das erklärte Ziel, die Christkindlmärkte als zentrale Eckpfeiler
der traditionellen Innsbrucker Bergweihnacht wie geplant durchzuführen. Auch
in Zeiten der Corona-Pandemie soll die
Adventzeit in ihrem gewohnten Charakter erhalten bleiben. Die Aufstellung des
städtischen Christbaums ist für Sonntag,
15. November, geplant.

Der Winter bringt Schnee,
Eis und damit viel Arbeit
für den Straßenbetrieb.

© TVB/C.W

EITTENHILL

ER

Sicherheitskonzept

Die MitarbeiterInnen des
Straßenbetriebs sind in der
ganzen Stadt im Einsatz.

I

m Winterdienst betreuen der städtische Straßenbetrieb und der dazugehörende Bauhof rund 550 Kilometer
Straßen und Wege. Insgesamt stehen bis
zu 120 MitarbeiterInnen sowie 32 Fahrzeuge intern und 12 Fahrzeuge extern für
die winterdienstlichen Tätigkeiten der
Fahrbahnen und Gehsteige im Stadtgebiet zur Verfügung.
Die Arbeiten erfolgen nach einer festgelegten Prioritätenliste. Bedarfsgerecht
wird je nach Wichtigkeit der Straße geräumt und gestreut. Hauptverkehrsadern
und Straßen mit öffentlichem Verkehr
gehen vor, danach kommen Fußgängerzonen, Radwege, Nebenfahrbahnen, Brücken, Stege und Stiegen.

Mitwirkung gefragt
Im Stadtgebiet gelegene Gehsteige und
Gehwege mit öffentlichem Verkehr, ein44

INNSBRUCK INFORMIERT

schließlich der dazugehörigen Stiegenanlagen müssen geräumt und bestreut werden (§ 93 StVO). Diese Verpflichtung trifft
GrundeigentümerInnen, deren Grundstücke bis auf drei Meter an Gehsteige bzw.
Gehwege angrenzen. Zu räumen bzw. zu
streuen ist entlang der gesamten Grundstücksgrenze jeweils in der Zeit von 6.00
bis 22.00 Uhr. Die Verpflichtung gilt auch
in Haltestellenbereichen und wenn kein
Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist. In
Fußgängerzonen besteht die Räumpflicht
für einen ein Meter breiten Streifen entlang der Häuserfront.

Bitte beachten
Die EigentümerInnen von Liegenschaften
sind auch verantwortlich, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Äste, die durch die

Kontakt
Amt für Straßenbetrieb
Rossaugasse 4b
Tel.: +43 512 5360 7251
E-Mail: post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at ,Umwelt | Verkehr ,
Schneeräumung

Schneelast in Fahrbahnen oder Gehsteige
hineinragen, sind ebenfalls zu entfernen.
Bei der Räumung privater Parkplätze darf
der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden. Nach der Schneeräumung
muss unverzüglich gestreut werden. Dabei sollte auf einen sorgsamen Umgang
mit Streumittel geachtet werden. Nach
der Wintersaison ist der Splitt vom Weg zu
entfernen. Die Straße und der Kanal sind
dafür nicht geeignet. KR

Hinweis: Die Gehwegreinigungspflichten der AnrainerInnen sind
nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nichterfüllung kann jedoch
zu Verwaltungsstrafen oder bei
einem Unfall zu straf- und zivilgerichtlichen Verfahren führen.

Dabei gilt es strikte Vorgaben zu beachten. Vor allem die Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln
sowie das Entzerren der Märkte forderte
bereits im Vorfeld die Verantwortlichen
von Innsbruck Tourismus, Innsbruck Marketing und des Innenstadt- und AltstadtVereins. Alle freien Flächen in der Innenund Altstadt wurden eingehend geprüft
und analysiert. Um BesucherInnen den
gebotenen Schutz zu gewährleisten, wird
auf ein Zählsystem gesetzt. Optische Signale zeigen an, wie viel bei den Hauptmärkten gerade los ist.

,
Christkindlmarkt Altstadt (20. November bis 23. Dezember, täglich von 11.00
bis 19.00 Uhr)
,
Christkindlmarkt St. Nikolaus (20. November bis 23. Dezember, täglich von
16.00 bis 21.00 Uhr)
,
Wiltener Weihnachtszauber (23. November bis 22. Dezember, täglich von
16.00 bis 20.00 Uhr)
,
Kaiserweihnacht am Bergisel (jeweils
an den Wochenenden von 20. November bis 20. Dezember, sowie am 7. und
8. Dezember von 11.00 bis 20.00 Uhr)
Speisen und Getränke dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen
Verabreichungsplätzen bzw. in der an-

grenzenden Gastronomie konsumiert
werden.

Neuer Lichterpark
Den gewohnten Branchenmix von HändlerInnen und Sortiment soll es auch in
diesem Jahr geben. Ebenso nicht fehlen
dürfen Traditionen wie die Turmbläser
beim Goldenen Dachl. Zusätzlich zu den
klassischen Märkten wird es mit „Lumagica“ (von 7. November 2020 bis 10. Jänner 2021) eine neue Weihnachtsattraktion geben. Der magische Lichterpark im
Hofgarten soll dafür sorgen, dass sich
die BesucherInnenströme räumlich und
zeitlich verteilen. KR

Ein Bild aus dem Vorjahr – Trotz der
Corona-Situation wird auch dieses
Jahr versucht, Weihnachtsstimmung
aufkommen zu lassen.

Standorte
Insgesamt sind im Stadtgebiet sechs
Christkindlmarkte an folgenden Standorten geplant*.
,
Christkindlmarkt
Maria-TheresienStraße (14. November bis 27. Dezember, täglich von 11.00 bis 19.00 Uhr;
24. Dezember von 11.00 bis 15.00 Uhr)
,
Christkindlmarkt Marktplatz (14. November bis 23. Dezember, täglich von
11.00 bis 19.00 Uhr)
,
Panoramamarkt Hungerburg (14. November bis 23. Dezember, Montag bis
Freitag von 13.00 bis 19.00 Uhr, Samstag, Sonntag und feiertags von 12.00
bis 19.00 Uhr)
*bei Redaktionsschluss der aktuellen Ausgabe von
„Innsbruck informiert“; Aktuelle Änderungen möglich!

© V. LERC
HER

Winterdienst
nimmt wieder
Fahrt auf

INNSBRUCK INFORMIERT

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