Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.10

- S.16

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Lebensraum Innsbruck

Dienste für
gehörlose Menschen
Im Stadtmagistrat gibt es verschiedene Angebote, mit denen
Menschen mit Hörbehinderungen bei Parteiengängen,
beim Heiraten und in Schulen Hilfestellungen bekommen.

D

Unterstützung setzen wir ein wichtiges
Zeichen für barrierefreie Behördengänge“, erklärt die für die Agenden des Behindertenbeirates zuständige Stadträtin. Die finanzielle Unterstützung wird
bei Gebärdensprachdolmetschen sowie
Schriftdolmetschen angeboten, egal ob
es sich um ein Beratungsgespräch im
Magistrat, eine Amtshandlung, die Teilnahme bei einer städtischen Veranstaltung oder der standesamtlichen Hochzeit handelt.

Kosten für Übersetzungen

Mobile Höranlagen

Die Kosten für die/den GebärdensprachdolmetscherIn oder SchriftdolmetscherIn übernimmt die Stadt Innsbruck. Das
notwendige Formular steht auf der Website der Stadt unter www.innsbruck.gv.at
zum Download zur Verfügung bzw. haben die DolmetscherInnen diese Bestätigung selbst dabei. Übernommen werden die Kosten dann über das Büro von
Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr durch
den Behindertenbeirat (mehr dazu auf
Seite 10). „Für mich ist es wichtig, dass
die Stadt Innsbruck so viel wie möglich
unternimmt, damit Menschen mit Behinderungen möglichst selbstständig
agieren können. Mit der angebotenen

Ein weiteres Angebot zur Unterstützung
bei Behördengängen im Rathaus ist die
Ausleihe von mobilen Hörverstärkern
zur besseren Kommunikation. Im Bürgerservice in den RathausGalerien kön-

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INNSBRUCK INFORMIERT

© CHRIST
IAN FORC
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R

amit Teilhabe und Gleichberechtigung im Stadtmagistrat noch
besser gelingen, gibt es von städtischer Hand mehrere Angebote für Menschen mit Hörbehinderungen. So bekommen gehörlose und hörgeschädigte
Menschen Unterstützung bei Behördengängen. Dafür melden sich Betroffene
in der Dolmetschzentrale für Gebärdensprache und Vermittlungszentrale für
Schriftdolmetschen, bevor sie ins Stadtmagistrat kommen.

nen Menschen mit Hörschädigungen
eine von drei Induktionsanlagen ausleihen. Es ist lediglich ein Ausweis als
Pfand zu hinterlegen. Diese Anlage besteht aus einem Sender, der vergleichbar mit einem kabellosen Mikrofon ist,
und einem Empfänger. Letzteren hängt
sich die zuhörende Person um den Hals,
das Kabel wirkt als Induktionsschleife. Das Gespräch wird dann über den
Empfänger direkt in das Hörgerät übertragen. Durch diese Technik werden für
den schwerhörigen Menschen störende
Nebengeräusche gefiltert. Diese Technik
kommt auch außerhalb des Magistrats
in städtischen Schulen zum Einsatz. Seit
vielen Jahren kauft die Stadt Innsbruck,
als österreichweite Vorreiterin, über den
Behindertenbeirat die genannten FM-

„Die Stadt Innsbruck unterstützt Kinder und
Erwachsene, die eine Hörbeeinträchtigung
haben, damit sie bei Behördengängen und
im Schulalltag gleiche Chancen haben.
Innsbruck verändert Bildungsgeschichten.“
Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr