Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.10

- S.15

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Im städtischen Referat
für Rehabilitation
und Behindertenhilfe
können Menschen
mit Beeinträchtigung
um Unterstützung
ansuchen.

Amt für Soziales
Referat für Mindestsicherung
Ing.-Etzel-Straße 5, 1. Stock
Tel.: +43 512 5360 9128
E-Mail: post.sozialamt@innsbruck.gv.at
Service-Center:
Mo.-Do., 7.30–12.30 Uhr,
Fr., 7.30–12.00 Uhr
Mehr Informationen sowie Antragsformulare unter:
www.innsbruck.gv.at , Leben | Soziales , Soziales ,
Mindestsicherung

betont Vizebürgermeister Anzengruber.
Das städtische Referat für Rehabilitation
und Behindertenhilfe stellt Mittel für die
Finanzierung von Leistungen zur Verfügung. Behindertenhilfe im Sinne des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) bedeutet
die Anwendung zusammenwirkender
Maßnahmen, durch die die physischen,
psychischen, sozialen, beruflichen und
wirtschaftlichen Fähigkeiten eines Menschen mit Behinderung entfaltet und
erhalten werden können. Ziel ist es, die
(Wieder)-Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte
und gravierende Beeinträchtigung der
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person.
Behindernd wirken in der Umwelt des
beeinträchtigten Menschen sowohl Alltagsgegenstände und Einrichtungen als
auch die Einstellung anderer Menschen.

Vier Leistungsbereiche
Die Leistungen, die auf der Grundlage
des Tiroler Teilhabegesetzes gewährt
werden, lassen sich in vier große Bereiche untergliedern: Mobile Begleitung, Spezifische Förderung (Therapie),

Rehabilitation und Behindertenhilfe
Fallmerayerstraße 1, 1. Stock (Lift in den RathausGalerien)
Tel.: +43 512 5360 1122
E-Mail: post.rehabilitation@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr., 7.30–12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mehr Informationen sowie Antragsformulare unter:
www.innsbruck.gv.at , Leben | Soziales , Menschen mit
Behinderungen , Rehabilitation und Behindertenhilfe
Beide Referate sind barrierefrei zugänglich!

Tagesbetreuung sowie Wohnbetreuung in Einrichtungen. Zusätzlich zu den
vier großen Leistungsbereichen werden
vom Land Tirol auch Zuschüsse für behindertenbedingte Aufwendungen wie
beispielsweise Kosten für einen behindertengerechten Umbau von Pkw, die
Adaptierung von Wohnraum (Treppenlift, Bad, WC) und die Anschaffung von
Hilfsmitteln übernommen. Darüber hinaus steht das Referat für Rehabilitation und Behindertenhilfe im engen
Austausch mit unterschiedlichsten SystempartnerInnen. Im vergangenen Jahr
wurden durch das zuständige Referat
2.871 Anträge von neun MitarbeiterIn-

nen bearbeitet. Das genehmigte Maßnahmenbündel aus der Behindertenhilfe
beziffert sich für 2019 mit rund 42 Millionen Euro. Der Kostenanteil für die Stadt
Innsbruck beträgt dabei 35 Prozent. Die
restlichen 65 Prozent trägt nach der Vereinbarung das Land Tirol.
Zu den weiteren Aufgaben des Referats
gehört die Kostenbeitragskontrolle. Für
einige Leistungen fällt ein sogenannter
Kostenbeitrag an, welcher sich aus dem
Pflegegeld, Einkommen oder der Pension errechnet. Im Zuge der Kontrolle werden etwaige Kostenbeitragsguthaben
an die KlientInnen zurückbezahlt bzw.
Rückstände eingehoben. MF
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