Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.10

- S.14

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Lebensraum Innsbruck

Niederschwellige
Unterstützung

© CHRIST

IAN FORC

HER

„Die Stadt unterstützt sowohl Menschen
mit verschiedenen Beeinträchtigungen als auch in finanziell schwierigen
Lebenssituationen. Ziel der sozialen
Leistungen ist es, dass alle in Innsbruck am
gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“
Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc

D

er Gang zum Sozialamt und die Beantragung auf Mindestsicherung
stellen für viele Personen eine gewisse Hemmschwelle dar. Bedingt durch
Covid-19 verstärkte sich der Bedarf an
Sozialleistungen zusehends. Dass Menschen in eine Armutslage kommen, hat
unterschiedliche Gründe: Am häufigsten
sind es Ursachen wie der unvorhersehbare, plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder beispielsweise eine unerwartete
Krankheit bzw. ein Unfall. Aber auch die
Umstellung auf Kurzarbeit in den vergangenen Monaten stellen die Menschen vor
finanzielle Herausforderungen. Auch jene
Personen mit geringen Einkommen und
BezieherInnen von Arbeitslosengeld können unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen Mindestsicherung beantragen.

Ausgrenzung vermeiden
Die sogenannte Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) zum Lebensunterhalt ist als Unterstützung für Personen
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INNSBRUCK INFORMIERT

zu verstehen, die in eine Notlage geraten
sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht oder nicht ausreichend abdecken können. „Die Mindestsicherung hat
den Zweck, die notwendigen Hilfen zur
Führung eines menschenwürdigen Lebens sicherzustellen“, erklärt der für Soziales verantwortliche Vizebürgermeister
Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
Die soziale Mindestsicherung zum Lebensunterhalt umfasst Leistungen zur
Sicherung des Lebensbedarfes und des
angemessenen Wohnbedarfes sowie
zur Hilfe bei Krankheit bzw. Schwangerschaft und Entbindung. Die BMS ist eine
Leistung der öffentlichen Hand. Allen BezieherInnen der Mindestsicherung wird
ein niederschwelliger Zugang zur Leistung ermöglicht. Die Mindestsicherung
hat zum Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen

© M.FREINHOFER

Insgesamt 40 MitarbeiterInnen im Amt für
Soziales unter der Leitung von Dr. Markus
Warger kümmern sich sowohl um BürgerInnen
in finanzieller Notlage als auch um die
gesellschaftliche Einbindung von Menschen
mit Behinderungen.

zu sichern sowie die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung in das
Erwerbsleben zu fördern. Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag wie etwa die
Familienbeihilfe. Auch jene Personen mit
geringem Einkommen und BezieherInnen von Arbeitslosengeld können unter
bestimmten Anspruchsvoraussetzungen
Mindestsicherung beantragen.
Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen
gleichgestellte Personen (z.B. UnionsbürgerInnen), sofern sie nach den fremdenrechtlichen Vorschriften zum Aufenthalt im Inland berechtigt sind.

Selbstbestimmtes Leben
Die Stadt Innsbruck hilft auch Menschen
mit besonderen Bedürfnissen: Eine Vielzahl von unterschiedlichen Leistungen
soll Menschen mit Behinderungen unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu
führen. Selbstbestimmt zu leben heißt,
dass der Mensch für sich eigenständig
bestimmt, wie er sein Leben mit allen
Facetten gestalten will. „Die Förderung
der Selbstbestimmtheit und Einbindung
von Menschen mit Behinderungen ist ein
wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel“,