Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.5

- S.17

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Diese Ausgabe – 2020_Innsbruck_informiert_05
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Der Kindergarten In der Au stellte Eltern
und Kindern eine bunte Ideenkiste bereit,
gefüllt mit Ausmalbildern, Spielen, Büchern
und Werkanleitungen für zu Hause.

en Mittelschulen sowie der Unterstufen der Gymnasien, Sonderschulen und
Deutschförderklassen. Die städtischen
Schulen starten im Schichtbetrieb. Da
Abstands- und Hygieneregelungen bei
normaler SchülerInnenanzahl pro Klasse nicht eingehalten werden können,
setzt die Bundesregierung auf das Prinzip „Verdünnung“. Die Klassen werden in
zwei Gruppen geteilt und jeweils Montag
bis Mittwoch bzw. Donnerstag und Freitag und in der Folgewoche umgekehrt in
ihren Klassenräumen unterrichtet. Bis
auf die Schulfächer „Sport“ und „Musik“,
die bis zum Ende des Schuljahres entfallen, sollen die Stundenpläne so weit wie
möglich aufrechterhalten bleiben. Nach
wie vor gilt, dass die Betreuung von Kindern, die keinen Unterricht haben und
deren Eltern berufstätig sind, sichergestellt ist.

Deutsch im Sommer
Kinder, die das letzte Kindergartenjahr
besuchen und deren Erstsprache nicht
Deutsch ist, sind besonders von den Einschränkungen betroffen. Um ihnen die
Möglichkeit zu bieten, ihre Sprachkennt-

nisse im Sommer zu verbessern, erweitert die Integrationsstelle der Stadt
Innsbruck ihr bewährtes Deutsch-Förderprogramm, das in enger Kooperation
mit dem Jugendrotkreuz durchgeführt
wird, um ein weiteres Angebot für Kinder
im letzten Kindergartenjahr. Ebenso wird

das „Deutsch im Sommer“-Programm für
SchülerInnen der Volksschulen und Neuen Mittelschulen ausgebaut. Trotz der
Einschränkung der möglichen Anzahl von
Kindern pro Gruppe sollen auf diese Weise deutlich mehr Plätze zur Verfügung
stehen als im Vorjahr. AD

Keine Gebühren im Notbetrieb
Die städtischen Kindergärten, Schülerhorte und Tagesheime
laufen seit 16. März 2020 im Notbetrieb. Um die Situation für
Eltern zu erleichtern, werden keine Betreuungsbeiträge in den
städtischen Tagesheimen, Schülerhorten und Kindergärten für
die Zeit des Corona-bedingten Notbetriebes vorgeschrieben.
Für den Monat März 2020 wurde nur die Hälfte des monatlichen Betreuungsbeitrages verrechnet. Seit dem Beitragsmonat
April 2020 werden keine Beiträge vorgeschrieben. Erst wenn
der Unterricht an den Schulen mit Betreuung im Tagesheim
sowie die Betreuung in den Kindergärten und Schülerhorten wieder uneingeschränkt stattfinden kann, werden die
Beiträge ab dem darauffolgenden Monatsersten wieder
wie gewohnt vorgeschrieben. Beim Mittagstisch werden
wie gewohnt die tatsächlich konsumierten Mittagessen
verrechnet.

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