Innsbruck Informiert
Jg.2020
/ Nr.4
- S.4
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Lebensraum Innsbruck
Zum Schutz aller
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Im Umgang mit dem neuartigen Corona-virus traten
seit Februar Erlässe mit dem Ziel in Kraft, das Risiko
einer Ansteckung zu minimieren und die Weiter
verbreitung der Viruserkrankung einzuschränken.
Meldepflicht von Erkrankten
Die Hauptaufgabe der Bezirksverwaltung, also
des städtischen Gesundheitsamtes, besteht
aktuell darin, jeder Anzeige sowie jedem Verdacht des Vorliegens einer Coronavirus-Infektion umfassend nachzugehen. Die Behörde leitet
die erforderlichen Erhebungen und Untersuchungen zur Feststellung der Krankheit und
möglicher Infektionsquellen ein. Positiv getestete, also erkrankte Personen, erhalten ei-
nen behördlichen Bescheid und werden unter
Quarantäne gestellt. Damit wird verordnet, sich
je nach Verlauf der Erkrankung in einer Krankenanstalt oder – bei milderen Verläufen – im
häuslichen Umfeld abzusondern. Bei Krankheitsverdächtigen ist in erster Linie eine häusliche Quarantäne anzuordnen. Abgesonderte
Personen haben die Quarantänestation oder
Wohnung unter keinen Umständen zu verlassen und jeden Sozialkontakt zu vermeiden.
Mögliche Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt klärt weiter: Bestand
Kontakt zu anderen infizierten Personen?
Hielt sich die erkrankte Person zuvor in
Risikogebieten wie China, Italien, Iran, Singapur, Japan, Hongkong oder Südkorea (Reiseanamnese) oder seit Freitag, dem 28. Februar, im Paznauntal bzw. St. Anton am Arlberg
auf? Mit welchen Personen befand sich die
erkrankte Person im Haushalt, im beruflichen oder privaten Umfeld, in einer Schule
oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung im engeren Kontakt?
Eingeschränkter Busund Bahnverkehr
Tagesaktuelle Informationen und die aktuellen
Erlässe seitens des Bundesministeriums für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden
Sie laufend unter www.sozialministerium.at.
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INNSBRUCK INFORMIERT
Zum Schutz alle Fahrgäste und des Personals
wurde der Stadtverkehr der Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB) reduziert und entspricht
nun dem Öffi-Angebot an Sonntagen. Weiterhin bleiben die Bus-Vordereinstiege geschlossen, Tickets müssen am Ticketautomat
oder online gekauft werden. Der Ticketkauf
beim Fahrpersonal ist nicht möglich. Das IVBKundInnenservice bleibt vorerst geschlossen.