Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.3

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 27.2.2020 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

Mar iahi lf - St.
kolau
MarNiiahi
lf - sSt. Ni kola

Vill

Höttin g

IN
N

Höttin g

Ig ls

IN
N

Vill

Ig ls

In nenstadt In nenstadt

Höttin ger AuHöttin ger Au
HÖ-B13

IG-B12

-B12 IG-B12

HÖ-B13HÖ-B13

E

56

INNSBRUCK INFORMIERT

INN

INN

INN

INN

ntwurf des Bebauungsplanes Nr. B10, HÖ-B11, HÖ-B12, 15/ad) (gem. § 56 charakteristische Gebäude (AbbruchverIG-B12, Igls, Bereich Lanser Stra- Abs. 1 und 2 TROG 2016).
bot) festgelegt.
ße, Obexerstraße und Grätschen- In diesen drei Bereichen besteht die Not- Die Entwürfe sind während der Amtswinkelweg (als Änderung der Bebauungs- wendigkeit der planungsrechtlichen stunden im Stadtmagistrat Innsbruck
pläne NR. IG-B1a und IG-B1b) (gem. § 56 Neubearbeitung gemäß Tiroler Raum- in den Schaukästen der MagistratsabSaggen
Sag
Abs. 1 TROG 2016)
ordnungsgesetz. Dabei ist auch die inhalt- teilung III/Stadtplanung, 4. Stock,
vom
Entwurf
liche Überarbeitung der Bebauungspläne 2.3.2020 bis einschließlich 30.3.2020
Hötti ng
Hötti ngdes Bebauungsplanes und ErSagge n
Sagge
n
gänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖvorgesehen.
Zielsetzungen
sind die ErhalHötting
Hötting einsehbar.
MariahilfInformationen
- S t. Mariahilf
Nikol aus -zu
S t.den
Nikol
aus
B13, Mariahilf – St. Nikolaus und Höt- tung und behutsame Weiterentwicklung Detaillierte
aufgeting, Bereich zwischen Höttinger Gasse, des Bestandes.
legten Entwürfen können während der
Riedgassse, Innstraße (als Änderung der Entwurf der Verordnung Nr. 2.2, St. Niko- Parteienverkehrszeit von 08.00 Uhr bis
Mar iah ilf - St.
Niah
ikola
Mar
ilf us
- St. HÖ-B1/3,
N ikola us laus - Hötting Ost, mit der die SchutzzoBebauungspläne
HÖ-B1_2E,
10.00 Uhr eingeholt werden. Allgemeine
HÖ-B1/5, 15/ad) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 ne Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus Informationen über diese Entwürfe könTROG 2016).
geändert wird (gemäß §§ 8, 11 und 13 nen auch während der erweiterten ParInnenstadt
Innenstadt
Entwurf des BebauungsplanesInund
Er2003) t
teienverkehrszeit von 7.30 Uhr bis 8.00
nenstad t SOG
In nenstad
gänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ- Die bestehende Schutzzone Nr. 2, Maria- Uhr eingeholt werden.
B15, Mariahilf – St. Nikolaus und Hötting, hilf-Hötting-St. Nikolaus wurde in einem Personen, die in der Gemeinde einen
Bereich zwischen Riedgasse, Fallbach- Teilbereich inhaltlich überarbeitet und soll Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
gasse, Innstraße (als Änderung der Be- neu verordnet werden. Im Sinne der Ziel- in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
bauungspläne HÖ-B1_2E, HÖ-B1_3E, setzungen und Erfahrungen werden da- einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
Nr. bis
2.2,
St.
- Hötting
Schutzzone
Nr.Nikolaus
2.2,
Nikolaus
Ö-B15HÖ-B15
HÖ-B1/1, HÖ-B1/2, HÖ-B1/4, HÖ-B8, HÖ- bei wesentlich mehr Schutzzone
Häuser als bisher
als
spätestens
eineSt.
Woche
nach Ab-- Höttin