Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.3

- S.41

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Den Charakter
von St. Nikolaus
bewahren

© STADTA

Der am 27. Februar 2020 im Gemeinderat
beschlossene bestandsorientierte Bebauungsplan für das linke Innufer, östlich der
Innbrücke, soll den besonderen Charakter des
ältesten Stadtteils Innsbrucks erhalten helfen.

RCHIV/ST
ADTMUSEU
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UCK

Die Innstraße in St. Nikolaus um 1950.

D

ie angespannte Situation am Innsbrucker Immobilienmarkt hat
auch vor St. Nikolaus nicht Halt
gemacht. Immer mehr Abbrüche haben
das Augenmerk auf einen in den letzten
Jahrzehnten etwas ins Hintertreffen geratenen ursprünglichen Teil von Innsbruck
gelenkt und beschäftigen sowohl die
Stadtplanung, als auch die BürgerInnen
und die Politik: Das für die „Koatlackn“
typische Erscheinungsbild, die alte Bausubstanz, mit ihrer charakteristischen
Fassadengestaltung, die engen Gassen
und die offenen Gartengrundstücke sollen bewahrt werden.

Kein Fassadenschwindel
Hauptaugenmerk liegt jedoch auf einer
sanften Sanierung bestehender Bausubstanz, wobei gesamte Gebäude erhalten werden und nicht nur hübsche Fassaden. Eine bereits erfolgte detaillierte
Bestandsanalyse dient als Basis für eine
Stadtplanung, die bestehende Bausub­
stanz besser vor Abbruch schützen kann
als bisher. UI

us

„Im Grunde verfolgen Stadtplanung, Politik und AnwohnerInnen ein gemeinsames Ziel. Die Schwierigkeiten liegen im
Detail, nämlich dort, wo unterschiedliche
Interessen aufeinanderprallen“, erklärt
der Amtsvorstand der Stadtplanung, Dr.
Wolfgang Andexlinger: „Ein bestandsorientierter Bebauungsplan, begleitet von
einer Aktualisierung der vorhandenen
Schutzzonenfestlegung, soll dafür sorgen, dass in St. Nikolaus eine gangbare Lösung für alle gefunden wird, mit Priorität
auf Wahrung der für den Stadtteil charak-

K la

Ziehen an einem Strang

teristischen Proportionen, Formgebung
und Materialität.“ Es gibt Platz für Neues,
aber reiner Immobilienspekulation wird
mit diesen Regelungsinstrumenten gegengesteuert. Dabei will die Stadt unter
Federführung der Stadtplanung mit Augenmaß vorgehen und entsprechend der
Komplexität gewachsener Raumstrukturen zukünftige Entwicklungen stärker
steuern. Der von Land, Stadt, Denkmalamt und ArchitektInnen beschickte Beirat zum Stadt- und Ortsbildschutz (SOG)
folgt der Philosophie: Bestehende Qualitäten sollen in ihrer Bausubstanz erhalten bleiben. Wenn Neues entsteht, darf
und soll dies erkennbar sein, sich jedoch
harmonisch in das Bestehende einfügen,
etwa an die vorhandene Formensprache
und Materialität anknüpfen.

BürgerInneninformation

In Tradition und Anknüpfung
an den BürgerInnenbeteilungsprozess Anpruggen ist
eine eigene Informationsveranstaltung über den neuen
Bebauungsplan vorgesehen.

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