Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.3

- S.14

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Lebensraum Innsbruck

Schutz, Kontrolle
und Prävention bei
Infektions­krankheiten

© CHRIST

IAN FORC

HER

Das städtische Referat für Gesundheitswesen ist für das
Wohlergehen der Innsbrucker Bevölkerung verantwortlich.
Der zuständige Amtsarzt und sein Team wissen, welche
Vorkehrungen bei ansteckenden Infektionskrankheiten zu
treffen sind.

„Das städtische Referat für Gesundheitswesen
sorgt das ganze Jahr über für präventive Maß­
nahmen. Bei Infektionskrankheiten – wie im
Falle des Coronavirus – bieten entsprechende
Hygienemaßnahmen den besten Schutz.“
Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc

D

er Öffentliche Gesundheitsdienst
(ÖGD) ist ein Teilbereich des österreichischen Gesundheitswesens
und wird auch als dritte Säule bezeichnet: Leistungen im Gesundheitssystem
werden daher vom ÖGD, in der ambulanten Versorgung und in der stationären Versorgung in Krankenanstalten erbracht. Das Ziel des ÖGD ist der Schutz
der Gesundheit der Bevölkerung. Je nach
Zuständigkeit werden die verschiedenen Agenden des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Bundes-, Landes- bzw.
Gemeindeebene wahrgenommen. Über
gerade in den letzten Jahren im Fokus
stehende Aufgaben im Infektions- und
Katastrophenschutz hinaus ergibt sich
ein viel breiteres Aufgabenspektrum für
den ÖGD. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen unter anderem die Sanitäre
Aufsicht, Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten, Epidemiologie und
Gesundheitsberichterstattung
sowie
Medizinisches Krisenmanagement, um
rasch und koordiniert auf Bedrohungsszenarien zu reagieren. Die Verantwort-

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INNSBRUCK INFORMIERT

lichkeit für die Aufgabenwahrnehmung
im Bereich des Krisenmanagements
liegt dabei bei der jeweiligen örtlichen
Katastrophenabteilung – in der Stadt
Innsbruck ist das die Gemeindeeinsatzleitung (GEL).

Vielfältiges Aufgabenspektrum
Die unterschiedlichen Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens werden
auf lokaler Ebene von den Gesundheitsämtern organisiert. In der Tiroler Landeshauptstadt ist das Referat für Gesundheitswesen unter der Leitung des
Stadtphysikus Ing. Dr. Hans-Peter Rammer zuständig. Entsprechend den Sanitätsgesetzen leisten die MitarbeiterInnen
im Stadtmagistrat wichtige Beiträge für
das Wohlbefinden der Bevölkerung: So
etwa in der Gesundheitsvorsorge durch
Impfungen, durch sanitäre Aufsicht von
Krankenanstalten, Apotheken, Alten- und
Pflegeheimen, durch hygienische Überwachung von Bädern, Lebensmitteln und
Trinkwasser, im Sicherheitsbereich durch
Verkehrs- und Drogenmedizin, waffen-

rechtliche Beurteilungen, Einweisungen
nach dem Unterbringungsgesetz sowie
durch vielfache Eignungsbegutachtungen und amtsärztliche Zeugnisse.

Meldepflichtige Krankheiten
Das Referat für Gesundheitswesen tritt
auch immer besonders in Erscheinung,
wenn im Falle von Epidemien gezielte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung gesetzt werden müssen. Bei
Auftreten oder Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit werden vom städtischen Referat die erforderlichen Kontrollen und Erhebungen nach dem
Epidemiegesetz durchgeführt. Das Epidemiegesetz wurde als Grundlage zur
Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen. Bei sehr ansteckenden Infektionskrankheiten kann
es erforderlich sein, Kranke, Krankheitsverdächtige oder auch Ansteckungsverdächtige zu isolieren bzw. für einige Zeit
von öffentlichen Plätzen fern zu halten.
Ziel ist, so schnell wie möglich eine Weiterverbreitung von Krankheiten mit hohem Gefährdungspotenzial auf andere
Personen zu unterbinden. Das AIDS-Gesetz, das Geschlechtskrankheitengesetz
und das Tuberkulosegesetz stehen ergänzend zum Epidemiegesetz, um die
Verbreitung von Krankheiten mit spezifischen Charakteristika überwachen und
verhindern zu können. Diese Gesetze regeln, welche Krankheiten bei Verdacht,