Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.1

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 12. Dezember 2019 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

INN

INN

ihei liachthof
gen - Schl achthof
Dre ihei li genDre
- Schl
L

SIL

Pradl

SA-B17

Pradl

MÜ-B18 (2. Entwurf)

A-B17SA-B17

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
MÜ-B18, Mühlau, Bereich Haller
Straße 41 (als Änderung des Bebauungspläne Nr. MÜ-B7 und MÜ-B7/1)
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016) 2.Entwurf
Für den Umbau des Dachgeschoßes eines
Bestandsgebäudes an der Hallerstraße
41 zur Schaffung von drei Proberäumen
wird der Bebauungsplan geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SAB17, Saggen, Bereich Kaiser-Franz-Joseph-Straße 13, Claudiastraße 2, Ing.Etzel-Straße 59 (als Änderung der
Bebauungspläne SA-B15 und SA-B16)
(gem. § 56 Abs.1 TROG 2016) DB
In den Bebauungsplänen SA-B15 und
SA-B16 sind die gem. Tiroler Raumordnungsgesetz vorgeschriebenen Mindestfestlegungen unvollständig bzw. nicht
eindeutig zuordenbar, weshalb in den betroffenen Bereichen die Bestimmungen

56

Saggen Saggen

L
© STADT INNSBRUCK (2)

SIL

© STADT INNSBRUCK (2)

agge n

Mühlau Mühlau

Sagge n

INNSBRUCK INFORMIERT

Dreiheiligen
- Schlachth
Dreiheiligen
- Schlachthof

MÜ-B18
(2. Entwurf)
MÜ-B18
(2. Entwurf)
ergänzt werden müssen. Inhaltliche Änderungen ergeben sich dadurch nicht.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III /Stadtplanung, 4. Stock, von 17.
Dezember 2019 bis einschließlich 14.
Jänner2020 einsehbar.
Die Auflagefrist für den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. MÜ-B18 (2. Entwurf), wird gem. § 66 Abs. 3 TROG 2016
auf zwei Wochen herabgesetzt. Dieser
Entwurf ist von 17. Dezember 2019 bis
einschließlich 31. Dezember 2019 einsehbar.
Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der
Parteienverkehrszeit von 08.00 Uhr –
10.00 Uhr eingeholt werden. Allgemeine
Informationen über diese Entwürfe können auch während der erweiterten Par-

teienverkehrszeit von 07.00 – 08.00 Uhr
eingeholt werden.
Personen die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Weiters wurde beschlossen:
•
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B42
• Aufhebung einer Baugrenzlinie im Bereich Oberkoflerweg 2 sowie nördlich
angrenzend Anton-Rauch-Straße 10-24
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e. h.
Baudirektor