Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.1

- S.47

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Diese Ausgabe – 2020_Innsbruck_informiert_01
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Gebühren 2020
der Landeshauptstadt Innsbruck
In seiner Sitzung vom Dezember 2019 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2020 folgende Gebühren beschlossen:

1. Abfallgebühren (HH-Ansatz 813000)

Entsprechend der inflationären Entwicklung und unter Berücksichtigung, dass mit den Abfallgebühren Lenkungseffekte
mit dem Ziel der Abfallvermeidung zu erreichen sind, wird
eine Erhöhung um rd. 2,00% vorgeschlagen.
Dabei sind auch Investitionskosten, die durch den Pilotbetrieb
Unterflursammelsysteme, Ökologisierung des Fuhrparkes sowie Neubau eines zusätzlichen Recyclinghofes verursacht
werden, z.T. abgedeckt.
2020 (EUR)
Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je Woche
Weitere Gebühr, je Liter
(Einheitssatz)
Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne
des § 6 Abs. 1

0,2487
0,0374
3,40

Zu diesen Gebühren tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen
Ausmaß.

2. Gehwegreinigungsgebühren
(HH-Ansatz 814000)

Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung
und maschineller Winterdienst) sowie den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst für 2020 jeweils eine Erhöhung
von ca. 2,30% vor.
2020 (EUR)
Für bebaute Grundstücke je m²
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Für unbebaute Grundstücke je m²
Klasse I
Klasse II
Klasse III

2.1.0
2.2.0
2.3.0
2.4.0

3.0.0
3.1.0
3.1.1
3.1.2
3.1.3

5,00
3,90
3,30

3.1.5

Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht für das Jahr
2020 eine Anhebung der Nutzungsgebühren in Höhe von rd.
2,00% vor. Entsprechend der Zielsetzung die Kostendeckung
der Friedhofsgebühren zu verbessern, wurden seitens der
Fachdienststelle die personalintensiven Gebührenpunkte
(ab Pkt. 6.0.0) neu kalkuliert.

1.1.0 Erdgräber (10 Jahre)
1.1.1 Reihengrab – normal
Reihengrab – Kinder
1.1.2
(inkl. Sammelgrab)
1.1.3 Wandgrab
1.1.4 Arkadengrab
1.1.5 Urnengrab
für Priester, Pfarreien
1.1.6 Sammelgräber
und Klöster sowie Armengräber
1.2.0 Urnennischen (10 Jahre)
1.2.1 Nische für 2 Urnen
1.2.2 Nische für 3 Urnen
1.2.3 Nische für 4 Urnen
1.2.4 Nische für 6 Urnen
1.3.0 Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
1.3.1 Urnenerdgrab und Urnennische
1.4.0 Grüfte (25 Jahre)
1.4.1 Familiengruft
1.4.2 Sammelgruft – je Gruftnische
1.4.3 Sonstige Gruft
1.5.0 Urnensammelgrab (einmalig)
1.5.1 Grab der Einsamen

2.0.0

12,70
9,30
7,50

3. Friedhofsgebühren (HH-Ansatz 817010)

1.0.0 Grabbenützungsgebühren

1.6.0 Notgruft
je angefangenen
1.6.1 Benützungsgebühr
52,90
Monat
1.6.2 Sicherstellungsgebühr
712,90
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte,
vor dem Inkrafttreten der Gemeindesanitäts­
1.7.0 die
dienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf
Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen
1.7.1
529,70
nach jeweils 50 Jahren
bei Grüften natürlicher Personen
1.7.2
264,70
nach jeweils 50 Jahren
bei sonstigen Benützungsrechten
nach jeweils 10 Jahren
1.7.3
10,00
anteilig von der betreffenden
Grabbenützungsgebühr
1.8.0 Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die
Übertragung des
1.8.1
107,40
Grabbenützungsrechtes unter
Lebenden

2020 (EUR)
356,40
231,10
534,70
623,80
314,40
Keine
425,60
531,50
625,70
743,40
743,40

3.1.4

3.1.6
3.2.0
3.2.1
3.2.2
3.3.0
3.3.1
3.3.2

3.3.3
3.3.4

3.3.5
3.3.6
3.4.0
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

4.2.0

4.4.1
4.4.2
4.4.3

139,70

Administrationsgebühren
(Verwaltungskosten)
Beisetzungsanmeldung
für Erdgräber, Urnennischen
und Grüfte
für Armengräber und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
für Anatomiegräber
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben (gilt nicht für
Kindersammelbeisetzungen)
für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung
für Urnensammelgräber
Enterdigungsanmeldung
Exhumierung
Gebeineenterdigung und
Urnenentnahme
Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und
Urnenbeisetzungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
> für Körperbestattungen aus
sanitätspolizeilichen Gründen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
> für sonderbewilligte
Körper­bestattungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
Bewilligungsgebühren
Nachbelegung
Aufstellung einer Urne
Umlegung
temporäre Einstellung einer Leiche
gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes

4.0.0 Gebühren für Aufbahrungshalle
4.1.0 Hallenbenützung

4.3.0
5.371,80
537,20
5.371,80

Friedhofsbenützungs­gebühren
(10 Jahre)
Einfachgräber, Urnengräber
Mehrfachgräber und Grüfte
Kindergräber und Anatomiegräber
Armengräber, Urnensammelgräber,
Notgruft und Sammelgräber für
Priester, Pfarreien und Klöster

Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)
Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
(4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
Sozialtarif
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben

167,10
250,20
83,40

4.5.0

5.0.0 Gebühren für Einsegnungshalle
5.1.0 Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen
5.2.0
(inkl. Strom)
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
5.4.1
(5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgrä5.4.2
ber für Priester, Pfarreien u. Klöster
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
5.4.3
nicht vollendet haben
6.0.0
6.1.0.
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4

6.1.5

Keine
6.2.0
6.2.1
6.2.2
107,40
10,70
21,40
53,80
53,80
53,80

6.2.3
6.2.4
6.3.0
6.3.1

107,40

7.0.0
7.1.0

71,30

7.1.1
7.2.0

107,40
214,80

214,80
429,70

322,10
644,10
53,70
26,80
53,70
26,80
107,40
52,50
72,90
160,50
286,00
28,60
143,20

Beistellung von Topfblumen
(16/12/8/4) je Stück

7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
8.0.0
8.1.0
8.2.0
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3.0
8.3.1
8.3.2
8.4.0
8.4.1
8.4.2
8.5.0
8.6.0
8.7.0
8.7.1
8.7.2

Graböffnungsgebühren
Körperbestattungen und Enterdigungen
Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)
Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)
Erdgräber: doppelte Tieferlegung
(2,60 m)
Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
Nachlass auf 6.1.1–6.1.4 bei
Armengräbern, Anatomiegräbern,bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht
vollendet haben und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
Urnenbeisetzungen und Entnahmen
Urnennischen und
Urnensammelgräber
Erdgräber
Gruftnischen und gruftartig
ausgebaute Erdgräber
Nachlass auf 6.2.1–6.2.3 bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben
dringliche Nebenarbeiten
Beseitigung von Fundamenten,
Grabeinrichtungen, Bepflanzungen
je angefangene halbe Stunde und
Arbeiterin
Spezielle Enterdigungsgebühren
Gebeineenterdigung (Entnahme)
Einsatz eines /einer Grabarbeiters
-arbeiterin
Exhumierung
1 Organ der Sanitätsbehörde
(Amtsarzt/-ärztin)
1 Organ der Friedhofsbehörde
Mithilfe durch FriedhofsarbeiterInnen
Mithilfe (7.2.3) zwecks Tieferlegung

7,30

10,50
15,80
21,40
47,60
4,90
23,90

511,00
628,00
745,00
315,00
50%

45,00
100,00
315,00
50%

29,00

-

40,10
40,10
343,30
308,80

Sonstige Gebühren
Dauerfundament je Einzelgrab
233,20
Beistellung von Grabtrittplatten inkl. Verlegung
Einzelerdgrab
339,50
Doppelerdgrab
452,80
Urnenerdgrab
169,90
kombiniertes Urnenerdgrab
84,80
Beisetzungsbedingte Nachverlegung
der Grabtrittplatten
Einzelerdgrab
120,00
Doppelerdgrab
139,90
Beistellung einer Urnennischenplatte
Größe 1
293,40
Größe 2
347,90
Behältnis für Urnenerdbestattung
99,80
sonstige Arbeitseinsätze je
29,00
angefangene ½ h und Arbeiter
Leihgebühr für Grünstöcke
bei Aufbahrungen (8/6/4/2)
7,90
je Stück
bei Verabschiedungen und
3,20
Einsegnungen (8/6/4/2) je Stück

INNSBRUCK INFORMIERT

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