Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.1

- S.15

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IAN FORC
© CHRIST

„Die Novelle des Landespolizeigesetzes ist
zu begrüßen, da sie angemessen die Hunde­
halterinnen und Hundehalter stärker in die
Pflicht nimmt. Dadurch ist ein sicheres und
friedliches Miteinander von Mensch und Hund
im öffentlichen Raum gewährleistet.“
Vizebürgermeister Franz X. Gruber

außerdem zu, HalterInnen von auffälligen Hunden zu weiteren Maßnahmen
wie der Absolvierung von Hundeschulungen und tierärztlichen Untersuchungen zu verpflichten. „Der verpflichtende
Nachweis einer theoretischen Ausbildung sorgt dafür, dass sich Menschen
auch tatsächlich bewusst werden, was
es bedeutet, einen Hund zu halten. Das
schärft das Sicherheitsdenken und ist
sinnvoll, sowohl im Sinne der Sicherheit
als auch im Sinne der Tiere“, weiß Vizebürgermeister Franz X. Gruber.

Städtische Freilaufzonen
Um genug Raum für die auslaufbedürftigen Tiere zur Verfügung zu stellen, gibt
es in Innsbruck sieben Hundewiesen
mit einer Gesamtfläche von 7.700 Quadratmetern, auf denen sich Vierbeiner
austoben können: Egerdach in der Reichenau, bei der Karwendelbrücke und
beim Pulverturm in der Höttinger Au, im
Pechepark in Wilten, an den Rossaupromenaden Ost und West in Amras und in
der Rossau sowie an der Saurweinwiese
in Kranebitten. AD

WOCHENEND – MORGENWELLNESS
Wir öffnen unseren Panorama Wellnessbereich
exklusiv am Wochenende für maximal 6 Personen
von 08:00 – 14:00 Uhr
Inklusive Badetasche, Bademantel, Slipper, Kaffeegenuss
und Frühstückssnacks im Wellnessbereich
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